Amtsgericht Dresden erklärt Handydaten-Abfrage für rechtens
Amtsgericht Dresden erklärt Handydaten-Abfrage für rechtens
Foto: teltarif.de
Das Amtsgericht Dresden hat in acht Fällen die
umstrittene Abfrage von Handydaten am Rande der von Gewalt
begleiteten Anti-Nazi-Demonstration vom 19. Februar vergangenen
Jahres für rechtmäßig erklärt. Das teilte die Staatsanwaltschaft mit. Es sei die erste Entscheidung in dieser Sache gewesen,
hieß es. Oberstaatsanwalt Lorenz Hasse zufolge sind in der nächsten
Zeit weitere Gerichtsentscheidungen zu erwarten. Mit dem Amtsgericht hat nun jene Behörde
ein Urteil gesprochen, die einst die umstrittene Datenabfrage
genehmigt hatte.
Acht von der Datenabfrage Betroffene wollten feststellen lassen, dass Anordnung und Durchführung der sogenannten Funkzellenabfrage rechtswidrig waren. Das Amtsgericht habe das nun mit Beschluss vom vergangenen Mittwoch zurückgewiesen. Die am 19. Februar 2011 begangenen Straftaten wie Bildung einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung hätten ohne Abfrage der Funkzellen nicht oder kaum aufgeklärt werden können, hieß es zur Begründung. Die Ermittlungen zu diesem Komplex laufen laut Haase noch.
Daten vieler unbeteiligter Bürger wurden mit erfasst
Amtsgericht Dresden erklärt Handydaten-Abfrage für rechtens
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Die richterlich genehmigt Funkzellenabfrage hatte im vergangenen
Jahr auch bundesweit hohe Wellen geschlagen, weil Daten tausender
Unbeteiligter erfasst worden waren. Bundestags- und
Landtagsabgeordnete, Rechtsanwälte und Journalisten sowie andere an
den Ausschreitungen Unbeteiligte hatten heftig protestiert, weil sie
sich in ihren Rechten verletzt sahen. Widerspruch gegen die nun
druckfrische Entscheidung dürfte angesichts der zurückliegenden und
heftigen Auseinandersetzungen nur eine Frage der Zeit sein.
Datenschützer hatten im vergangenen Jahr die Aktion als unverhältnismäßig kritisiert. Zudem sei die Begründung für die Datenabfrage unzureichend gewesen. Sachsens Datenschutzbeauftragter Andreas Schurig hatte moniert [Link entfernt] , dass Daten de facto auf Vorrat gesammelt worden seien. Dagegen attestierte schließlich ein vom sächsischen Innenministerium in Auftrag gegebenes Gutachten [Link entfernt] der Datenabfrage Angemessenheit. Der damit befasste Rechtswissenschaftler Ulrich Battis musste aber einräumen, dass er nicht alle Unterlagen zur Verfügung hatte, auf die sich der Datenschützer bei seiner Beurteilung stützen konnte. Sachsen will mit einer Bundesratsinitiative [Link entfernt] die Abfrage von Mobilfunkdaten zur Aufklärung von Straftaten deutlich beschränken lassen.