Ermittlungsmethode

Amtsgericht Dresden erklärt Handydaten-Abfrage für rechtens

Daten vieler unbeteiligter Bürger wurden mit erfasst
Von mit Material von dpa

Amtsgericht Dresden erklärt Handydaten-Abfrage für rechtens Amtsgericht Dresden erklärt Handydaten-Abfrage für rechtens
Foto: teltarif.de
Das Amtsgericht Dresden hat in acht Fällen die umstrittene Abfrage von Handydaten am Rande der von Gewalt begleiteten Anti-Nazi-Demonstration vom 19. Februar vergangenen Jahres für rechtmäßig erklärt. Das teilte die Staatsanwaltschaft mit. Es sei die erste Entscheidung in dieser Sache gewesen, hieß es. Oberstaatsanwalt Lorenz Hasse zufolge sind in der nächsten Zeit weitere Gerichtsentscheidungen zu erwarten. Mit dem Amtsgericht hat nun jene Behörde ein Urteil gesprochen, die einst die umstrittene Datenabfrage genehmigt hatte.

Acht von der Datenabfrage Betroffene wollten feststellen lassen, dass Anordnung und Durchführung der sogenannten Funkzellenabfrage rechtswidrig waren. Das Amtsgericht habe das nun mit Beschluss vom vergangenen Mittwoch zurückgewiesen. Die am 19. Februar 2011 begangenen Straftaten wie Bildung einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung hätten ohne Abfrage der Funkzellen nicht oder kaum aufgeklärt werden können, hieß es zur Begründung. Die Ermittlungen zu diesem Komplex laufen laut Haase noch.

Daten vieler unbeteiligter Bürger wurden mit erfasst

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Die richterlich genehmigt Funkzellenabfrage hatte im vergangenen Jahr auch bundesweit hohe Wellen geschlagen, weil Daten tausender Unbeteiligter erfasst worden waren. Bundestags- und Landtagsabgeordnete, Rechtsanwälte und Journalisten sowie andere an den Ausschreitungen Unbeteiligte hatten heftig protestiert, weil sie sich in ihren Rechten verletzt sahen. Widerspruch gegen die nun druckfrische Entscheidung dürfte angesichts der zurückliegenden und heftigen Auseinandersetzungen nur eine Frage der Zeit sein.

Datenschützer hatten im vergangenen Jahr die Aktion als unverhältnismäßig kritisiert. Zudem sei die Begründung für die Datenabfrage unzureichend gewesen. Sachsens Datenschutzbeauftragter Andreas Schurig hatte moniert [Link entfernt] , dass Daten de facto auf Vorrat gesammelt worden seien. Dagegen attestierte schließlich ein vom sächsischen Innenministerium in Auftrag gegebenes Gutachten [Link entfernt] der Datenabfrage Angemessenheit. Der damit befasste Rechtswissenschaftler Ulrich Battis musste aber einräumen, dass er nicht alle Unterlagen zur Verfügung hatte, auf die sich der Datenschützer bei seiner Beurteilung stützen konnte. Sachsen will mit einer Bundesratsinitiative [Link entfernt] die Abfrage von Mobilfunkdaten zur Aufklärung von Straftaten deutlich beschränken lassen.

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