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Verbraucherschutz: EU will Software zum Produkt machen

Wenn das Betriebs­system oder die KI Fehler haben, ist der Konsu­ment bisher nur unzu­rei­chend juris­tisch geschützt. Die EU will mit neuen Gesetzen nach­bes­sern.
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Schäden, die durch Soft­ware entstehen, können teuer werden, demnächst haben Verbrau­cher bessere Chancen auf Scha­dens­ersatz. Die Soft­ware soll recht­lich ein Produkt werden. Diesen Wandel möchte die EU voll­ziehen, um Konsu­menten mehr Rechte zuzu­gestehen.

Aktuell ist es so, dass bei Konse­quenzen durch soft­ware­basierte Probleme Anwender ihre Unschuld nach­weisen müssen. Seitens der Verbrau­cher­zen­trale wird ange­raten, die Beweis­last zugunsten der Verbrau­cher umzu­kehren. Vor allem in Anbe­tracht der unzäh­ligen Alltags­geräte, vom Smart­phone bis zum Smart Home, wäre das ein begrü­ßens­werter Schritt.

Große Erneue­rung der Produkt­haf­tung geplant

EU: Software soll zum Produkt werden EU: Software soll zum Produkt werden
Bild: Andre Reinhardt / Google
In den vergan­genen Jahr­zehnten erfuhr unser Alltag eine immer größere Digi­tali­sie­rung. Neben Smart­phones, Tablets und Compu­tern vernetzen wir uns über Smart­wat­ches, Smart-Speaker und Smart Home. Eine Entwick­lung, welche bei der aktu­ellen Geset­zes­lage hinsicht­lich der Soft­ware bislang nicht berück­sich­tigt wurde.

Gegen­über der dpa (via heise) äußerte sich der Verbrau­cher­zen­trale Bundes­ver­band (vzbv) jetzt zu einer geplanten Refor­mie­rung. Nach knapp 40 Jahren sollen die Vorschriften zur Produkt­haf­tung erneuert werden. Zu den Ände­rungen zählt auch die Einstu­fung von Soft­ware als Produkt.

Ende September legte die EU-Kommis­sion die Vorschläge zur Umstruk­turie­rung vor. Die neuen Vorschriften würden auch mit KI betrie­bene Produkte beinhalten. Künst­liche Intel­ligenz findet nicht nur in Mobil­geräten oder schlauen Laut­spre­chern, sondern auch bei Drohnen Verwen­dung.

Künftig sollen Drohnen nur dann funk­tio­nieren können, wenn der Schutz des Verbrau­chers gewähr­leistet ist. Ramona Pop, Vorständin beim vzbv, erklärt, dass die Konsu­menten bisher kaum eine Chance hatten, Fehler von Produkten und Kausa­litäten nach­zuweisen.

Umge­kehrte Beweis­last gefor­dert

Die Chefin des Bundes­ver­bandes fordert eine grund­sätz­lich umge­kehrte Beweis­last. Sie vergleicht sich digital vernet­zende Geräte mit einer Blackbox. Bei recht­mäßiger Nutzung sollen die Hersteller, welche mehr mit den Produkten vertraut seien, darlegen, dass es keinen Fehler gibt. Als Beispiel wird ein Schaden durch einen program­mier­baren Roll­laden genannt.

Um die Rege­lungen an die digi­tale Ära anzu­passen, wäre eine voll­stän­dige Reform des Produkt­haf­tungs­rechts notwendig, welche im Entwurf der EU fehlt. Hingegen stimmt der Kommis­sions­vor­schlag bezüg­lich des Scha­den­ersatzes bei Online-Markt­plätzen positiv. Käufer sollen Ansprüche schon ab einem anstatt 500 Euro geltend machen können.

Über­dies plant die EU ein Gesetz zur Chat­kon­trolle.

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