Runderneuerte Handys: Verbraucherzentrale mahnt Shops ab
Gebrauchte Elektronik wie Smartphones sind ein großes Thema, wenn es um den Nachhaltigkeitsaspekt geht. Die Idee dahinter ist auch gut, schließlich sind viele Smartphone-Modelle auch trotz Nachfolger in Sachen Technologie weiterhin nutzbar. Und wenn nicht, dann werden Akku, Display und Co. einfach ausgetauscht, und die Geräte funktionieren im besten Fall wieder richtig gut.
Sollten die Update-Prognosen seitens der Hersteller ebenso gut sein, spricht nichts dagegen, ein gebrauchtes Smartphone zu kaufen (s. dazu auch das Editorial: Gebrauchtes Handy? Ja, aber bitte neue Software!). Zudem sollen gebrauchte Geräte günstiger sein als Neuware.
Nicht immer sind die Geschäftspraktiken von Verkaufsportalen gebrauchter Elektronik für Verbraucher eindeutig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat drei Betreiber von Online-Marktplätzen, die unter anderem erneuerte Smartphones verkaufen, abgemahnt. Als Gründe gibt der vzvb "irreführende Werbung mit fiktiven Preisvorteilen, Greenwashing mit fragwürdigen Umweltaussagen sowie den rechtswidrigen Einsatz von Werbe-Cookies" an.
Betreiber abgemahnt
Smartphones wie das iPhone 12 mini (Bild) könnte man auch gebraucht kaufen
Bild: teltarif.de
Der Verbraucherzentrale Bundesverband gibt an, drei Betreiber aus den oben genannten Gründen abgemahnt zu haben.
Zwei Unternehmen hätten daraufhin eine Unterlassungserklärung abgegeben. Ein weiterer Betreiber einer Online-Plattform sitze in den Niederlanden.
Gegen ihn wurde laut vzbv Klage erhoben.
Zum einen gehe es um "Greenwashing" und in diesem Zusammenhang fragwürdigen Behauptungen, mit denen die Unternehmen zum Kauf von erneuerten Geräten werben. Dabei gehe es um Aussagen wie "Die CO2-Emissionen werden um 70 Prozent reduziert" und "100 Prozent nachhaltig". Die Verbraucherschützer stellten jedoch fest, dass sich die Unternehmen auf ihren Webseiten weitgehend nicht zu den Maßnahmen äußern, die sie ergreifen, um schädliche Umwelteinwirkungen möglichst gering zu halten. Denn auch bei der Erneuerung gebrauchter Geräte entstehen Emissionen und Elektroschrott. Das ist auch logisch, bleibt beispielsweise der alte Akku eines Smartphones doch übrig, wenn er durch einen neuen ausgetauscht wird.
Hohes Sparpotenzial?
Gebrauchte, erneuerte Geräte sollten günstiger sein als Neuware. Der vzbv erklärt, dass die abgemahnten Online-Shops mit hohen Preisreduzierungen warben. Neben dem Angebotspreis habe ein deutlich höherer Preis gestanden, der durchgestrichen war. Dabei sei unklar gewesen, um welchen Preis es sich handelte, beispielsweise die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers.
Ein Beispiel: Ein Onlineshop bot wohl ein erneuertes Smartphone zum Preis von 275 Euro an, mit durchgestrichenem alten Preis in Höhe von 909 Euro. Dabei handelte es sich aber wohl um die UVP des Herstellers zum Verkaufsstart. Als Neuware war laut vzbv das Modell aber bereits für 424,50 Euro zu bekommen. Das ist der berühmte Preisverfall, der insbesondere vor Smartphones nicht Halt macht.
In unseren Preischecks gehen wir regelmäßig vermeintlichen Top-Angeboten nach und vergleichen sie mit den aktuellen Marktpreisen. Denn auf die kommt es an, die unverbindliche Preisempfehlung eines Herstellers ist nur bedingt aussagekräftig, maximal noch direkt zum offiziellen Verkaufsstart. Kurze Zeit später können die Marktpreise teilweise schon deutlich darunter liegen. Ein prominentes Beispiel sind Android-Smartphones von Samsung. In der Vergangenheit stellten wir immer wieder fest, dass die Preise von den Flaggschiffen der S-Serie bereits wenige Wochen nach dem Marktstart teilweise deutlich gefallen waren.
Probleme beim Datenschutz
Die abgemahnten Unternehmen haben es dem Verbraucherzentrale Bundesverband zufolge auch mit dem Schutz der Privatsphäre der Nutzer nicht so genau genommen. So seien Cookies auf den Geräten der Nutzer ohne ausdrückliche vorherige Erlaubnis gespeichert worden.
Eines der Unternehmen soll Werbe-Cookies sogar aktiviert haben, obwohl explizit abgelehnt wurde.
Wie Sie generell Ihr Recht als Verbraucher einfordern können, lesen Sie in einem ausführlichen Ratgeber.