Erneuerte Elektronik

Runderneuerte Handys: Verbraucherzentrale mahnt Shops ab

Verbrau­cher­schützer haben verschie­dene Online-Shops abge­mahnt, die gebrauchte Smart­phones und Co. verkaufen. Das sind die Gründe im Detail.
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Gebrauchte Elek­tronik wie Smart­phones sind ein großes Thema, wenn es um den Nach­hal­tig­keits­aspekt geht. Die Idee dahinter ist auch gut, schließ­lich sind viele Smart­phone-Modelle auch trotz Nach­folger in Sachen Tech­nologie weiterhin nutzbar. Und wenn nicht, dann werden Akku, Display und Co. einfach ausge­tauscht, und die Geräte funk­tio­nieren im besten Fall wieder richtig gut.

Sollten die Update-Prognosen seitens der Hersteller ebenso gut sein, spricht nichts dagegen, ein gebrauchtes Smart­phone zu kaufen (s. dazu auch das Edito­rial: Gebrauchtes Handy? Ja, aber bitte neue Soft­ware!). Zudem sollen gebrauchte Geräte güns­tiger sein als Neuware.

Nicht immer sind die Geschäfts­prak­tiken von Verkaufspor­talen gebrauchter Elek­tronik für Verbrau­cher eindeutig. Der Verbrau­cher­zen­trale Bundes­ver­band (vzbv) hat drei Betreiber von Online-Markt­plätzen, die unter anderem erneu­erte Smart­phones verkaufen, abge­mahnt. Als Gründe gibt der vzvb "irre­füh­rende Werbung mit fiktiven Preis­vor­teilen, Green­washing mit frag­wür­digen Umwelt­aus­sagen sowie den rechts­wid­rigen Einsatz von Werbe-Cookies" an.

Betreiber abge­mahnt

Smartphones wie das iPhone 12 mini (Bild) könnte man auch gebraucht kaufen Smartphones wie das iPhone 12 mini (Bild) könnte man auch gebraucht kaufen
Bild: teltarif.de
Der Verbrau­cher­zen­trale Bundes­ver­band gibt an, drei Betreiber aus den oben genannten Gründen abge­mahnt zu haben. Zwei Unter­nehmen hätten daraufhin eine Unter­las­sungs­erklä­rung abge­geben. Ein weiterer Betreiber einer Online-Platt­form sitze in den Nieder­landen. Gegen ihn wurde laut vzbv Klage erhoben.

Zum einen gehe es um "Green­washing" und in diesem Zusam­men­hang frag­wür­digen Behaup­tungen, mit denen die Unter­nehmen zum Kauf von erneu­erten Geräten werben. Dabei gehe es um Aussagen wie "Die CO2-Emis­sionen werden um 70 Prozent redu­ziert" und "100 Prozent nach­haltig". Die Verbrau­cher­schützer stellten jedoch fest, dass sich die Unter­nehmen auf ihren Webseiten weit­gehend nicht zu den Maßnahmen äußern, die sie ergreifen, um schäd­liche Umwelt­ein­wir­kungen möglichst gering zu halten. Denn auch bei der Erneue­rung gebrauchter Geräte entstehen Emis­sionen und Elek­tro­schrott. Das ist auch logisch, bleibt beispiels­weise der alte Akku eines Smart­phones doch übrig, wenn er durch einen neuen ausge­tauscht wird.

Hohes Spar­poten­zial?

Gebrauchte, erneu­erte Geräte sollten güns­tiger sein als Neuware. Der vzbv erklärt, dass die abge­mahnten Online-Shops mit hohen Preis­redu­zie­rungen warben. Neben dem Ange­bots­preis habe ein deut­lich höherer Preis gestanden, der durch­gestri­chen war. Dabei sei unklar gewesen, um welchen Preis es sich handelte, beispiels­weise die unver­bind­liche Preis­emp­feh­lung des Herstel­lers.

Ein Beispiel: Ein Online­shop bot wohl ein erneu­ertes Smart­phone zum Preis von 275 Euro an, mit durch­gestri­chenem alten Preis in Höhe von 909 Euro. Dabei handelte es sich aber wohl um die UVP des Herstel­lers zum Verkaufs­start. Als Neuware war laut vzbv das Modell aber bereits für 424,50 Euro zu bekommen. Das ist der berühmte Preis­ver­fall, der insbe­son­dere vor Smart­phones nicht Halt macht.

In unseren Preis­checks gehen wir regel­mäßig vermeint­lichen Top-Ange­boten nach und verglei­chen sie mit den aktu­ellen Markt­preisen. Denn auf die kommt es an, die unver­bind­liche Preis­emp­feh­lung eines Herstel­lers ist nur bedingt aussa­gekräftig, maximal noch direkt zum offi­ziellen Verkaufs­start. Kurze Zeit später können die Markt­preise teil­weise schon deut­lich darunter liegen. Ein promi­nentes Beispiel sind Android-Smart­phones von Samsung. In der Vergan­gen­heit stellten wir immer wieder fest, dass die Preise von den Flagg­schiffen der S-Serie bereits wenige Wochen nach dem Markt­start teil­weise deut­lich gefallen waren.

Probleme beim Daten­schutz

Die abge­mahnten Unter­nehmen haben es dem Verbrau­cher­zen­trale Bundes­ver­band zufolge auch mit dem Schutz der Privat­sphäre der Nutzer nicht so genau genommen. So seien Cookies auf den Geräten der Nutzer ohne ausdrück­liche vorhe­rige Erlaubnis gespei­chert worden.

Eines der Unter­nehmen soll Werbe-Cookies sogar akti­viert haben, obwohl explizit abge­lehnt wurde.

Wie Sie gene­rell Ihr Recht als Verbrau­cher einfor­dern können, lesen Sie in einem ausführ­lichen Ratgeber.

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