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15.07.2022 16:37 - Gestartet von pfungpfeur
Ich hab mal einen Onlinehändler gefunden, der auf gebraucht Produkte nur sechs Monate Garantie gab. Da die Preise sehr gut waren hab ich ihn angeschrieben und gefragt warum nur sechs und keine zwölf Monate obwohl gesetztlich zwölf Monate vorgeschrieben sind. Als antwort kam in etwa "...der Anwalt sagt sechs Monate sind es laut Gesetz..." Darauf habe ich der Wettbewerbszentrale geschrieben und denen das ganze erklärt. Keine zwei Wochen später stand dann über all "Zwölf Monate Garantie". Ich kann mir nicht vorstellen das die immer noch den gleichen Anwalt haben. Das gleiche hatte ich mal mit einem Tagesgeldkonto und IBAN Diskriminierung. Ich würde echt gerne Wissen was das für "Anwälte" sind.
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[1] wo finde ich das?
HundS antwortet auf pfungpfeur
15.07.2022 21:44
Benutzer pfungpfeur schrieb:
Ich hab mal einen Onlinehändler gefunden, der auf gebraucht Produkte nur sechs Monate Garantie gab. Da die Preise sehr gut waren hab ich ihn angeschrieben und gefragt warum nur sechs und keine zwölf Monate obwohl gesetztlich zwölf Monate vorgeschrieben sind. ()

Wo kann ich die passende Rechtsgrundlage finden, aus der quasi ein 12-Monatsrecht auf Garantie abzuleiten ist?
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[1.1] pfungpfeur antwortet auf HundS
15.07.2022 23:25
Ich kann den genauen Paragrafem nicht sagen, dafür ist meine Lehrzeit zu lange her aber generell gilt: Akkus haben sechs Monate Garantie und der Rest zwölf Monate und in den ersten sechs Monaten ist rechtlich davon auszugehen das der Mangel schon beim Kauf bestand und ab dem siebten Monat muss der Kunde beweisen das es nicht seine Schuld ist und davor der Händler.
Ist immer ganz lustig beim roten Riesen wenn die Versuchen zu diskutiern aber davon keine Ahnung haben und dann einknicken bzw. dann der Filalleiter gerufen wird und selbst er dann nachlesen muss und die dann feststellen das der Kunde recht hat.
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[1.2] r.ma antwortet auf HundS
16.07.2022 07:27
Benutzer HundS schrieb:

Wo kann ich die passende Rechtsgrundlage finden, aus der quasi ein 12-Monatsrecht auf Garantie abzuleiten ist?

Nirgendwo, da hier wieder jemand Gewährleistung und Garantie über einen Haufen wirft.
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[1.2.1] Uwe 64 antwortet auf r.ma
16.07.2022 09:11
Das sind aber schon unterschiedliche Dinge. Sie sollten nicht von sich auf andere schließen.

Garantie und Gewährleistung unterscheiden sich erheblich voneinander.

Gewährleistungsrechte bestehen aufgrund gesetzlicher Vorschriften gegenüber dem Verkäufer.

Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers und richtet sich nach seinen Bedingungen.

Ach ja Niveau wird nicht in der runden blauen Dose geliefert. Beleidigungen sind da fehl am Platz.
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[1.2.2] r.ma antwortet auf r.ma
16.07.2022 13:48
Benutzer pfungpfeur schrieb:
Die Gewährleistung wird umgangssprachlich Garantie genannt du Korintenprinz!

Ich weiß nicht warum ich hier beleidigt werde, wenn ich sachlich antworte.
Die zusätzliche Kommentare der anderen Nutzer erläutern den Rest ja sehr gut. weshalb ich hier nichts weiter beisteuern werde.

VG und ein schönes Wochenende!
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[1.2.3] Kuch antwortet auf r.ma
18.07.2022 12:01
Hallo,

Benutzer r.ma schrieb:
Nirgendwo, da hier wieder jemand Gewährleistung und Garantie über einen Haufen wirft.

den Unterschied zwischen gesetzlicher Gewährleistung und Hersteller-Garantie erklären wir hier auf dieser Ratgeberseite:

https://www.teltarif.de/internet/sicherheit/...

Alexander Kuch
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[2] wayne_757 antwortet auf pfungpfeur
16.07.2022 11:56
Da du nicht mal Garantie von Gewährleistung unterscheiden kannst oder willst halte ich das für eine Geschichte aus dem Paulanergarten.
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[2.1] pfungpfeur antwortet auf wayne_757
16.07.2022 13:58
Ich hab in dem Bereich gearbeitet und außer der Sprachpolizei auf dieser Seite sagt im Verkauf sowohl Verkäufer als auch Käufer immer Garantie. Ich hab in über zehn Jahren niemand gehabt der sich darüber beschwert hat das immer das Wort Garantie statt Gewährleistung gesagt wurde. Geht raus und macht was sinnvolles, ich geh jetzt wieder Geld verdienen. Thema ENDE
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[2.1.1] problembaer2000 antwortet auf pfungpfeur
16.07.2022 15:57
Benutzer pfungpfeur schrieb:
Ich hab in dem Bereich gearbeitet und außer der Sprachpolizei auf dieser Seite sagt im Verkauf sowohl Verkäufer als auch Käufer immer Garantie. Ich hab in über zehn Jahren niemand gehabt der sich darüber beschwert hat das immer das Wort Garantie statt Gewährleistung gesagt wurde. Geht raus und macht was sinnvolles, ich geh jetzt wieder Geld verdienen. Thema ENDE

Du kannst hier aber nicht einfach mit Unwissen prahlen und dann glauben, bestimmen zu können, wer was dazu sagen darf. Wenn Du nach 10 Jahren Tätigkeit im Handel noch immer nicht den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kennst, dann bist Du der einzige der hier Grund zum Schweigen hätte. Es macht zudem nochmals einen Unterschied, ob Begrifflichkeiten im Handel absichtlich vermischt werden (idR eben um sich als Händler um die Gewährleistung zu drücken und Kunden direkt an den Hersteller zu verweisen), oder ob man selbst das Ganze überblickt. Letzteres ist bei Dir eher nicht ersichtlich.
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[2.1.1.1] Peinlich
Cartouche antwortet auf problembaer2000
17.07.2022 22:28

einmal geändert am 18.07.2022 09:51
Benutzer problembaer2000 schrieb:
Benutzer pfungpfeur schrieb:
Ich hab in dem Bereich gearbeitet und außer der Sprachpolizei auf dieser Seite sagt im Verkauf sowohl Verkäufer als auch Käufer immer Garantie. Ich hab in über zehn Jahren niemand gehabt der sich darüber beschwert hat das immer das Wort Garantie statt Gewährleistung gesagt wurde. Geht raus und macht was sinnvolles, ich geh jetzt wieder Geld verdienen. Thema ENDE

Du kannst hier aber nicht einfach mit Unwissen prahlen und dann glauben, bestimmen zu können, wer was dazu sagen darf. Wenn Du nach 10 Jahren Tätigkeit im Handel noch immer nicht den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kennst, dann bist Du der einzige der hier Grund zum Schweigen hätte. Es macht zudem nochmals einen Unterschied, ob Begrifflichkeiten im Handel absichtlich vermischt werden (idR eben um sich als Händler um die Gewährleistung zu drücken und Kunden direkt an den Hersteller zu verweisen), oder ob man selbst das Ganze überblickt. Letzteres ist bei Dir eher nicht ersichtlich.

Volle Zustimmung! Pfungfeuer hat es 10 Jahren nicht verstanden. Er ist aber tatsächlich im Irrtum. Das bekommt er hier gesagt, und das passt nicht in sein Selbstverständnis.
Eine schöne Gelegenheit um Größe zu zeigen und seinen Irrtum zuzugeben und sich zu entschuldigen für die grundlosen Beleidigungen im Verlauf.
Dass im roten Handel die Gewährleistung nicht gekannt wird( „das gibt es bei uns nicht“), spricht nicht für deren interne Berufsvorbereitung.
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[2.1.2] Gewährleistung und Garantie
Uwe 64 antwortet auf pfungpfeur
18.07.2022 08:27
Sinnvoll wäre, dass du endlich Charakter und Größe beweist, und deinen Fehler eingestehst. Ich weiß ja nicht in was für einer Trödelhütte du gearbeitet hast, aber in einer ordentlichen Firma lernt man das im ersten Monat, was der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie ist.