Themenspezial: Verbraucher & Service Beschluss

E-Autos: Spontanes Laden soll einfacher werden

Spon­tanes Laden von E-Autos soll in Zukunft einfa­cher werden. Das hat die Bundes­regie­rung beschlossen. Wich­tigste Ände­rung in der Lade­säu­len­ver­ord­nung: Ein einheit­liches Bezahl­system soll her. Verbände und Oppo­sition sind skep­tisch.
Von dpa /

Änderung der Ladesäulenverordnung für E-Autos Änderung der Ladesäulenverordnung für E-Autos
Bild: dpa
Wer sein Elek­tro­auto an öffent­lich zugäng­lichen Lade­säulen lädt, soll künftig durch ein einheit­liches System einfa­cher bezahlen können. Das Kabi­nett hat am Mitt­woch eine entspre­chende Novel­lie­rung der Lade­säu­len­ver­ord­nung auf den Weg gebracht. Diese sieht vor, dass Betreiber von Lade­säulen künftig mindes­tens eine kontakt­lose Zahlung mit gängiger Debit- und Kredit­karte anbieten müssen. Die Rege­lung zum einheit­lichen Bezahl­system gilt für alle Lade­säulen, die ab dem 1. Juli 2023 in Betrieb genommen werden, schon betrie­bene Lade­säulen müssen nicht nach­gerüstet werden.

"Damit die E-Mobi­lität sich auf breiter Front durch­setzt, müssen wir nicht nur die Autos fördern, sondern auch das Laden und Bezahlen einfach und unkom­pli­ziert gestalten", sagte Bundes­wirt­schafts­minister Peter Altmaier (CDU) laut Mittei­lung. Auch Menschen ohne Smart­phone könnten durch die neue Verord­nung jeder­zeit an den Säulen Strom laden und bezahlen. Auch werde so das grenz­über­schrei­tende Laden und Bezahlen an Lade­säulen ermög­licht - die Kredit­karte sei überall einsetzbar. Die Lösung soll dazu beitragen, ein einheit­liches euro­päi­sches Bezahl­system bei Lade­säulen zu etablieren, hieß es.

Gestei­gerten Akzep­tanz der Elek­tro­mobi­lität?

Änderung der Ladesäulenverordnung für E-Autos Änderung der Ladesäulenverordnung für E-Autos
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Das Wirt­schafts­minis­terium geht durch die Ände­rungen von einer gestei­gerten Akzep­tanz der Elek­tro­mobi­lität aus - unum­stritten sind die verab­schie­deten Bezahl­vor­gaben aber nicht. Verbände fürchten beispiels­weise zusätz­liche Kosten für Kunden und Anbieter sowie Verzö­gerungen beim Ausbau des Lade­säulen-Netzes.

"Das Bundes­kabi­nett hat mit seinem heutigen Beschluss den Hoch­lauf der Elek­tro­mobi­lität künst­lich erschwert", sagte Kerstin Andreae, Haupt­geschäfts­füh­rerin des Bundes­ver­bands der Energie- und Wasser­wirt­schaft (BDEW). Durch die Pflicht zum Einbau von Karten­lese­geräten werde "ein zusätz­licher Brems­klotz geschaffen".

Karten­lese­geräte als Brems­klotz für Ausbau?

Der Verband der Auto­mobil­indus­trie (VDA) kriti­sierte, dass die meisten Kunden bereits vertrags­basiert laden oder digi­tale Bezahl­sys­teme nutzen würden - der Bedarf für ein termi­nal­basiertes Bezahlen sei darum wohl auch in Zukunft gering. Es sei völlig ausrei­chend, auf Verträge, Apps oder digi­tale Bezahl­sys­teme zurück­zugreifen.

Unter­stüt­zung erhielt der Verband von Bundes­ver­kehrs­minister Andreas Scheuer. Der CSU-Poli­tiker gab im Kabi­nett nach eigenen Angaben eine Proto­koll­erklä­rung ab, in der er vor Verzö­gerungen warnte. "Ich sage, wir brau­chen den schnellen Ausbau der Lade­infra­struktur im öffent­lichen Bereich. (...) Die Umset­zung darf jetzt nicht behin­dert werden." Scheuer riet dazu, die Verord­nung nach der Bundes­tags­wahl im September in diesem Punkt schnell wieder zu korri­gieren.

Pflicht zur Giro­card als "altes Pferd"?

Auch aus der Oppo­sition kamen kriti­sche Töne: Lange sei die Begleit­regu­lie­rung zur E-Mobi­lität in Deutsch­land ins Leere gelaufen - deswegen gebe es auch keine einfache und einheit­liche Bezahl­mög­lich­keit an den Lade­säulen, sagte Grünen-Frak­tions­vize Oliver Krischer. Der aktu­elle Entwurf gehe in die rich­tige Rich­tung, setze aber falsche Prio­ritäten. "Mit der einheit­lichen Vorschrift für EC-Karten wird auf ein altes Pferd gesetzt, was nicht unbe­dingt noch in zehn Jahren auf dem Markt sein könnte", kriti­sierte er. "Warum man nicht ein einheit­liches elek­tro­nisches Zahl­ver­fahren vorschreibt, was zudem deut­lich billiger ist, bleibt das Geheimnis von Peter Altmaier."

Die Ände­rung der Lade­säu­len­ver­ord­nung umfasst neben den Bezahl­vor­gaben auch eine Daten­schnitt­stelle für Nutzer­infor­mationen und Vernet­zung. Alle Lade­säulen, die ab dem 1. März 2022 in Betrieb genommen werden, sollen demnach Teil eines Systems sein, in dem Stand­ort­infor­mationen und dyna­mische Daten über­mit­telt werden können. So sollen Fahre­rinnen und Fahrer dann wissen, wo freie Lade­säulen verfügbar sind. Neu ist unter anderem auch die Zulas­sung von Normal­lade­punkten, die ausschließ­lich mit fest ange­brachtem Lade­kabel ausge­stattet sind - zuvor galt das nur bei Schnell­lade­punkten.

Die Strecke ist lang, die Fahrt lang­weilig. Laute Musik im Auto mag da befreiend wirken, sie kann aber auch vom Fahren ablenken.

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