Digitalradio

Zweiter DAB+-Bundesmux soll noch 2020 starten

Nach Been­digung des Rechts­streits soll der zweite natio­nale DAB+-Multi­plex noch 2020 ans Netz gehen. Über Inhalte, Platt­form- und Netz­betrieb sowie die Netz­abde­ckung wird jedoch neu verhan­delt.
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Bis zu 16 weitere bundesweite Radioprogramme starten im zweiten DAB+-Bundesmux Bis zu 16 weitere bundesweite Radioprogramme starten im zweiten DAB+-Bundesmux
Foto: AEG
Wie gemeldet, ist offenbar der Weg frei für bis zu 16 weitere bundes­weit und digital verbrei­tete Radio­programme in Deutsch­land. Die Digital Audio Broad­casting Platt­form GmbH (DABP) und die Säch­sische Landes­anstalt für privaten Rund­funk und neue Medien (SLM) haben sich darauf verstän­digt, ihren Rechts­streit um eine bundes­weite DAB+-Lizenz beizu­legen. Nach der unter Mitwir­kung der Antenne Deutsch­land GmbH und weiterer Partner erzielten außer­gericht­lichen Eini­gung könnte die Aufschal­tung eines zweiten natio­nalen Ensem­bles mit bis zu 16 bundes­weit empfang­baren Privat­radio­programmen voraus­sicht­lich noch in diesem Jahr erfolgen.

Für Stefan Raue, Vorsit­zender des Vereins Digi­talradio Deutsch­land und Inten­dant von Deutsch­land­radio, ist die außer­gericht­liche Lösung für die Digi­tali­sierung des Hörfunks "ein starkes Signal, das auch die digi­talen regio­nalen und lokalen Radio­ange­bote in den Bundes­ländern beflü­geln kann. Mein Dank gilt allen Betei­ligten, die in inten­siven Verhand­lungen vor allem auch im Sinne der Höre­rinnen und Hörer entschieden haben. Mit bis zu 16 weiteren DAB+ Programmen wäre der bundes­weite Hörfunk in Deutsch­land so viel­fältig wie nie."

Es wird über Inhalte, Netz­betrieb und -abde­ckung neu verhan­delt

Bis zu 16 weitere bundesweite Radioprogramme starten im zweiten DAB+-Bundesmux Bis zu 16 weitere bundesweite Radioprogramme starten im zweiten DAB+-Bundesmux
Foto: AEG
Die genauen Inhalte der Eini­gung sind noch nicht bekannt. Die Anzahl der teil­nehmenden privaten Veran­stalter und ihrer Programme sollen ebenso wie die konkrete Auftei­lung von Sender­netz- und Platt­form­betrieb Gegen­stand kommender Verhand­lungen sein. Damit sind aber auch bislang veröf­fent­lichte Aussagen zu Inhalten und Eckpunkte zur Netz­abde­ckung hinfällig. Lars Bayer, Spre­cher für die am Veran­stalter Antenne Deutsch­land betei­ligte Media Broad­cast: "Antenne Deutsch­land begrüßt, dass sich die SLM und die DABP außer­gericht­lich geei­nigt haben. Wenn die Klage gegen die SLM, wie ange­kündigt, zurück­gezogen wird, wird damit die Platt­form­zuwei­sung der SLM an die Antenne Deutsch­land bestands­kräftig. Anschlie­ßend will Antenne Deutsch­land das bundes­weite DAB+-Angebot noch in 2020 an den Start bringen. Wir werden uns nach der Klage­rück­nahme zu unseren Plänen äußern. Das ist eine sehr posi­tive Entwick­lung für den deut­schen Radio­markt."

Kern der gericht­lichen Ausein­ander­setzung waren die von der DABP erho­benen Zweifel an der Recht­mäßig­keit der ursprüng­lichen Zuwei­sungs­entschei­dung von DAB+-Frequenzen durch die Gremien der SLM. Diese hatte 2017 der Antenne Deutsch­land GmbH bundes­weite DAB+ Über­tragungs­kapa­zitäten zuge­wiesen und den konkur­rierenden Antrag der DABP abge­lehnt. Dagegen erhob die DABP im Dezember 2017 Klage beim Verwal­tungs­gericht Leipzig, das der Klage mit Urteil vom Mai 2019 teil­weise stattgab.

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