Protokollierung

App, OBD und GPS: Das digitale Fahrtenbuch für die Steuer

Ein elek­tro­nisches Fahr­ten­buch kann Zeit sparen, unter Umständen auch Geld. Aber welche Krite­rien müssen erfüllt sein, damit die Daten vom Finanzamt aner­kannt werden? Und welche tech­nischen Lösungen gibt es?
Von dpa /

Fahrtenbuch: Digital wäre es manipulationssicherer als analog Fahrtenbuch: Digital wäre es manipulationssicherer als analog
Bild: dpa
Wer das eigene Auto oft und über lange Stre­cken für dienst­liche Fahrten oder den Weg zum Arbeits­platz nutzt, kann das von der Steuer absetzen. Wird der Firmen­wagen auch privat genutzt, entsteht ein geld­werter Vorteil. Dieser muss als Einnahme versteuert werden.

Dafür stehen Auto­fah­rern zwei Instru­mente zur Verfü­gung: Ein Fahr­ten­buch oder die soge­nannte Ein-Prozent-Rege­lung. Ist man sehr viel rein beruf­lich mit dem Auto unter­wegs, rechne sich ein Fahr­ten­buch, erklärt Wolf­gang Wawro, Experte beim Deut­schen Steu­erbe­rater­ver­band.

Ein-Prozent-Rege­lung vs. Fahr­ten­buch

Fahrtenbuch: Digital wäre es manipulationssicherer als analog Fahrtenbuch: Digital wäre es manipulationssicherer als analog
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Bei der Ein-Prozent-Rege­lung wird zur Berech­nung der Einkom­men­steuer ein Prozent des Brut­tolis­ten­preises des Firmen­wagens zum monat­lichen Gehalt hinzu­gerechnet. Das gelte auch für einen dienst­lich genutzten Privat­wagen, so Wawro. "Für Dienst­wagen­fahrer mit einem teureren Auto kann es sein, dass sich das Fahr­ten­buch gar nicht lohnt", führt Hans-Peter Schüler vom Magazin "c't" aus.

Ist jedoch die Entschei­dung für ein Fahr­ten­buch gefallen, müssen gewisse Krite­rien erfüllt sein: So sollte gegen­über dem Finanzamt exakt nach­gewiesen werden, wann, wohin und aus welchem Grund die Dienst­fahrt statt­fand, erläu­tert Rainer Schuldt von der "Computer Bild".

"Entsteht eine Lücke, ist das Finanzamt kritisch", sagt Steu­erbe­rater Wawro. Zudem werden Excel-Formate nicht aner­kannt. Die Folge: "Viele Fahr­ten­bücher werden von den Finanz­ämtern als falsch oder nicht sorg­fältig genug einge­stuft und abge­lehnt", meint Schuldt.

Daten via GPS

Einfa­cher und exakter geht es mit einem digi­talen Fahr­ten­buch in Form einer Soft­ware oder einer App. Bei solch einem System wird die Fahrt auto­matisch getrackt und nach den vom Finanzamt fest­gelegten Regu­larien doku­men­tiert.

"Ein digi­tales Fahr­ten­buch ermit­telt die Fahr­daten per GPS", erklärt Schuldt, "entweder über den GPS-Sensor des vom Fahrer mitge­führten Smart­phones oder über den Sensor eines soge­nannten OBD-Moduls." Das wird in die soge­nannte OBD-Buchse einge­steckt, die sich in jedem modernen Auto befindet und norma­ler­weise in der Werk­statt zur Fehler­dia­gnose verwendet wird.

Dabei zeichnet die Soft­ware Wawro zufolge nicht die gesamte Strecke mit einzelnen Stra­ßen­namen auf, sondern Start- und Endpunkt sowie gefah­rene Kilo­meter.

Nach­träg­liche Kate­gori­sie­rung erlaubt

"Die auto­mati­sche Aufzeich­nung entbindet einen aber nicht davon, fein säuber­lich zu notieren, wen man zu welchem Zweck besucht hat", erläu­tert Schüler. Die Kate­gori­sie­rung - private oder beruf­liche Fahrt - darf vom Nutzer nach­träg­lich einge­tragen werden. Einige digi­tale Fahr­ten­buch­sys­teme sind aller­dings lern­fähig. "Sie erkennen auto­matisch anhand der Route, ob es sich um die Fahrt zum Arbeits­platz oder zu einem bestimmten Kunden handelt", sagt Schuldt.

"Die Heraus­for­derung besteht hier darin, binnen einer Woche die Fahrten zuzu­ordnen, nicht erst am Jahres­ende oder wenn man die Steu­ererklä­rung macht", weiß Wawro. Dabei gelten jedoch nur die beruf­lichen Fahrten. Ob man privat zum Einkaufen oder spazieren fahre, inter­essiere das Finanzamt nicht.

Kunden und Anschriften können bei vielen Apps schon vorab einge­tragen, impor­tiert und dann über­nommen werden, sobald die Anwen­dung erkennt, wohin man gefahren ist. Bei manchen Soft­ware-Anbie­tern wird die Fahrt auto­matisch als privat gebucht, sollte man binnen einer Woche keine Zuord­nung vornehmen.

Mani­pula­tions­sicher­heit erfor­der­lich

"Fahr­daten wie Tages­zeit, Wegstrecke und zurück­gelegte Kilo­meter dürfen vom Nutzer nach­träg­lich nicht mani­puliert werden können", führt Schuldt aus. Die Soft­ware, mit der der Fahrer seine vom Sensor aufge­zeich­neten Fahr­daten verwalten und ans Finanzamt über­tragen kann, sollte in diesen Berei­chen fälschungs­sicher sein.

Um das Fahr­ten­buch ans Finanzamt zu über­mit­teln, sollte die Soft­ware die Daten ins PDF- oder CSV-Format konver­tieren können, empfiehlt Schuldt. Manche Anbieter legen die Daten in einer Cloud ab, die entspre­chend geschützt wird. "So kann man als Kunde nach­weisen, dass sich die Daten nicht mani­pulieren lassen", berichtet Schüler.

Endgül­tige Sicher­heit oder gar ein Zerti­fikat der Finanz­behörden gibt es jedoch nicht. Es bleibt also immer ein Rest­risiko. "Natür­lich geben viele App-Anbieter an, dass das Finanzamt die Appli­kation aner­kennt. In den AGBs wird aber oft darauf hinge­wiesen, dass keine Garantie hierfür über­nommen wird", schreibt die Platt­form "Für-Gründer.de". Hilf­reich können hier die Bewer­tungen anderer Nutzer sein.

Smart­phone oder OBD-Lösung?

Basiert die Daten­ermitt­lung eines digi­talen Fahr­ten­buchs ausschließ­lich auf Basis des GPS-Sensors des Smart­phones, sei beson­dere Sorg­falt erfor­der­lich, warnt Rainer Schuldt von der "Computer Bild". Schließ­lich kann es vorkommen, dass das Smart­phone vergessen wird oder es verse­hent­lich eine Wegauf­zeich­nung vornimmt.

Hier seien OBD-Lösungen klar im Vorteil - aber in der Regel auch kost­spie­liger. Ein weiterer Vorteil der OBD-Soft­ware: Im Gegen­satz zu einem Handy kann diese Art des Fahr­ten­buchs nur abhan­den­kommen, wenn das gesamte Fahr­zeug gestohlen wird.

Haben Sie schon mal total vergessen, wo Sie das Auto geparkt hatten? Mit unseren Tipps und Helfern sparen Sie sich zukünftig die Suche. Wir zeigen ausge­wählte Apps und GPS-Tracker.

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