Bundesnetzagentur: Verbraucherschlichtung zieht Bilanz
Heute hat die Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur (BNetzA) [Link entfernt] ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2020 veröffentlicht.
„Erfreulich ist, dass sich die Telekommunikationsunternehmen im Jahr 2020 häufiger als in den Jahren zuvor an Schlichtungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation beteiligt haben,“ sagt Dr. Wilhelm Eschweiler, Vizepräsident der Bundesnetzagentur.
Zahl der Schlichtungsanträge gestiegen
Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, versteigert nicht nur Frequenzen, sondern lässt auch Streit schlichten
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Eschweiler legte Zahlen vor: Im Jahr 2020 bearbeitete die Verbraucherschlichtungsstelle 1844 Schlichtungsanträge von Kunden der Telekommunikationsunternehmen. Im Vorjahr waren es "nur" 1605.
Lediglich in 293 Fällen verweigerten die Antragsgegner die Teilnahme am Schlichtungsverfahren, ohne eine Lösung der Streitfrage anzubieten. Die Zahl der Teilnahmeverweigerungen ist damit geringer als in den vergangenen Jahren.
In 687 Streitfällen wurde eine Übereinkunft der Parteien erreicht. Von insgesamt 520 Schlichtungsanträgen, welche die Verbraucherschlichtungsstelle aufgrund fehlender Schlichtungsvoraussetzung ablehnte, leitete sie 101 an die Telekommunikationsunternehmen weiter. Hier bestand Aussicht auf eine Kulanzlösung.
In 332 Fällen zogen die Antragsteller ihre Anträge selbst zurück. Die Gründe hierfür lagen unter anderem in der zwischenzeitlichen Erledigung der Streitsache. In zwölf Verfahren nahmen die Parteien den Schlichtungsvorschlag der Verbraucherschlichtungsstelle zur Beilegung des Streites nicht an.
Hintergrund
Die Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Telekommunikationsunternehmen und deren Kunden, die im Zusammenhang mit den kundenschützenden telekommunikationsrechtlichen Regelungen stehen. Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien zu erreichen, um so eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Das Verfahren ist für beide Parteien freiwillig und kostenfrei.
Der Tätigkeitsbericht 2020 sowie nähere Informationen zum Schlichtungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation sind im Internet abrufbar.
Eine Einschätzung (von Henning Gajek)
Wer einen Vertrag mit einem Telekommunikationsanbieter abschließt, wird meistens Glück haben. Falls es Streit gibt, geht es vielleicht um eine unverständliche Rechnung mit unverständlichen Posten, Beträge für "Drittanbieter", falsche Preisstellungen (nicht angekündigte Preiserhöhungen oder Fehler im Rechnungssystem) oder die Berechnung von Verbindungen, die man als "kostenlos" vermutet hatte (z.B. zu Konferenzsystemen). Streit gibt es oft bei Angeboten und Versprechungen, die dann vom Anbieter (nach Unterschrift) nicht erfüllt wurden. Weiterer Streit könnte eine vorzeitige oder (nicht)fristgerechte Kündigung oder ein viel zu langsamer Internet-Anschluss sein.
Nicht immer kann die Netzagentur helfen. Manchmal reicht es schon, wenn sie sich kurz zu Wort meldet, weil dem Anbieter dann eine kulante Lösung einfällt. Gute Anbieter brauchen keine Streitschlichtung, weil sie ihre Abläufe so ausgerichtet haben, dass Tarife klar und Leistungen verständlich und nachvollziehbar sind und somit Konflikte von vorneherein vermieden werden. Und wenn es doch mal Streit gibt, ist ein danach zufrieden gestellter Kunde die beste Werbung.
Einige Telekommunikationsshops haben trotz Lockdown geöffnet. Details dazu lesen Sie in einer weiteren News.