BNetzA-Fazit zur Breitbandmessung: Nicht zufriedenstellend
Jahresbericht zur Breitbandmessung
Bild: zafaco, Bundesnetzagentur
Die BNetzA veröffentlicht mit ihren Jahresberichten mitunter interessante Details: Es werden zum Beispiel wieder mehr SMS versandt. Interessant sind auch die Zahlen zur (Nicht-)Erfüllung der Versorgungsauflagen durch die Mobilfunk-Netzbetreiber.
Nun hat die Behörde den nächsten Jahresbericht vorgelegt - und zwar zu den Ergebnissen der Breitbandmessung. Und hier gibt es deutliche Kritik an den von den Verbrauchern erstellten Test-Ergebnissen, die die Bundesnetzagentur ausgewertet hat.
Breitbandmessung im Festnetz
Jahresbericht zur Breitbandmessung
Bild: zafaco, Bundesnetzagentur
Im Festnetz haben laut der Statistik 83,5 Prozent der Nutzer über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg im Download mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate erhalten. Lediglich bei 36,5 Prozent der Nutzer sei die vertraglich vereinbarte maximale Datenübertragungsrate voll erreicht oder überschritten worden.
Zwischen den einzelnen Bandbreiteklassen und Anbietern fielen die von der BNetzA gesammelten Ergebnisse unterschiedlich aus. Bezogen auf die absolute Datenübertragungsrate hätten sich die Anbieter - auch technologiebedingt - zum Teil sehr deutlich voneinander unterschieden. Im Vergleich zur vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate habe es bei den Anbietern ebenfalls Unterschiede gegeben.
Die meisten Kunden (80,3 Prozent) seien mit der Leistung ihres Breitbandanschlusses zufrieden gewesen (Noten 1 bis 3). Weniger als 10 Prozent der Kunden hätten ihren Anschluss mit den Noten 5 oder 6 bewertet.
"Die Ergebnisse sind noch nicht zufriedenstellend. Kunden erreichen weiterhin oft nicht die versprochene Internetgeschwindigkeit", kommentiert Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, die Ergebnisse.
Die Messergebnisse im Mobilfunk
Im Mobilfunk habe das generelle Niveau erneut deutlich unter dem im Festnetz gelegen. Über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg hätten im Download 20,1 Prozent der Anschlüsse (2019/2020: 17,4 Prozent) mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten geschätzten maximalen Datenübertragungsrate erhalten. Nur bei 2,6 Prozent der Nutzer seien diese voll erreicht oder überschritten worden (2019/2020: 2,1 Prozent).
In höheren Bandbreiteklassen wurden durch die Behörde tendenziell niedrigere Prozentwerte in Bezug auf das Erreichen der vertraglich vereinbarten geschätzten maximalen Datenübertragungsrate festgestellt. Auch im Mobilfunk hätten sich wie im Festnetz hinsichtlich der Anbieter Unterschiede gezeigt.
Die Endkunden hätten die Anbieter weit überwiegend mit Noten von 1 bis 3 bewertet (75,7 Prozent). Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sei der Anteil leicht gestiegen (2019/2020: 74,2 Prozent). Dass der in der Breitbandmessung ermittelte Verhältniswert wieder auf einem niedrigen Niveau lag, legt für die Auswerter bei der BNetzA weiterhin den Schluss nahe, dass die Nutzer bei mobilen Breitbandanschlüssen eher die Mobilität und die zur Verfügung stehende absolute Datenübertragungsrate bewerten als das Erreichen der vertraglich versprochenen Datenübertragungsrate.
Keine Rückschlüsse auf tatsächliche Breitbandversorgung
Die Ergebnisse der Breitbandmessung hängen laut der BNetzA davon ab, welchen Tarif der Nutzer mit dem Anbieter vereinbart hat. Insofern lassen sich aus der Breitbandmessung offenbar keine Aussagen zur Versorgungssituation oder Verfügbarkeit von breitbandigen Internetzugangsdiensten ableiten. Es wird bei der Messung lediglich geprüft, ob die Anbieter ihren Kunden die vertraglich zugesicherte Bandbreite liefern.
Der aktuelle Jahresbericht umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021. Insgesamt seien für die Messung mit der Desktop-App 167.985 (seit dem 1. Februar 2021) und für die Browsermessung 315.638 valide Messungen gezählt worden (bis zum 1. Februar 2021). Im Mobilfunk seien es 441.233 valide Messungen gewesen. Da es im stationären Bereich eine methodische Umstellung gab, seien die Ergebnisse hier aufgrund unterschiedlicher Erhebungsverfahren allerdings nicht mit den Vorjahren vergleichbar.
Der vollständige Bericht ist auf der Internetseite des Breitband-Monitors der Bundesnetzagentur veröffentlicht. In einem separaten Dokument werden dort ebenfalls die entsprechenden Ausführungen zur Validierung, der Methodik und der Messergebnisse dargestellt.
Weitergehende Informationen und Darstellungen - insbesondere für alle Anbieter - können der interaktiven Ergebnisdarstellung entnommen werden. Wie schwierig für Verbraucher die Erstellung eines Messprotokolls ist, haben wir in unserem Ratgeber zum Verhalten bei einem zu langsamen Anschluss aufgezeigt.
Die gesetzliche Mindestgeschwindigkeiten für Internetzugänge bleibt übrigens bei 10 MBit/s im Downstream. Forderungen nach mehr wurden abgebügelt.