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"Mindestens die Hälfte" der vertraglich vereinbarten Bandbreite?


15.06.2022 08:55 - Gestartet von niknuk
Ich würde meinem Provider was husten, wenn das bei mir auch so wäre.

Ich habe einen VDSL 100-Anschluss. Der Provider gibt dafür im Produktinformationsblatt folgende Downstream-Geschwindigkeiten an: minimal 54 MBit/s, normalerweise 83,8 MBit/s und maximal 100 MBit/s. Vertraglich vereinbart wurden also 54 MBit/s minimal. Die Hälfte davon wären 27 MBit/s. Das wäre für mich ein Grund, sofort zu reklamieren. Ich gehe auch davon aus, dass ich den Anschluss gar nicht bekommen hätte, wenn nur 27 MBit/s möglich gewesen wären.

Tatsächlich kommt mein Anschluss auf knapp 90 MBit/s und übertrifft daher die vertraglich vereinbarte Geschwindigkeit um 66%. Ich bin auch fast sicher, dass das bei anderen (V)DSL-Nutzern ähnlich aussieht. Ich vermute aber, dass sowohl viele Nutzer als auch die BNetzA offenbar die Maximalbandbreite für die vertraglich vereinbarte Bandbreite halten. Wenn ja, lägen sie alle gewaltig falsch.

Gruß

niknuk