Garantieverlust

Verbraucherzentrale warnt vor Risiken bei Technikbestellung im Ausland

Technik-Bestellungen aus dem Ausland können teuer werden: Entweder durch die Zollgebühr oder bei nachträglichen Reparaturen. Zudem verwehrt der Hersteller oftmals Garantieleistungen. Wir haben zusammengefasst, welche Tücken es noch bei den Auslandsschnäppchen gibt.
Von dpa / Jennifer Buchholz

Unter den scheinbaren Schnäppchen können sich auch Plagiate befinden Unter den scheinbaren Schnäppchen können sich auch Plagiate befinden
Bild: dpa
Ein im Ausland günstiges Gerät oder Gadget ist für Kunden aus Deutsch­land nicht unbedingt das beste Angebot. Denn Ver­sand­kosten und Zoll können unerwartet hoch ausfallen, außerdem lauern weitere Fall­stricke. Bleibt die Frage, ob und wann man bei Bestellungen im Ausland wirklich sparen kann.

"Wer auf der Suche nach einem Smartphone oder anderen elektronischen Geräten ist, kann vor allem bei Luxus­geräten Geld sparen", sagt Christian Gollner, Rechts­referent bei der Verbraucher­zentrale Rheinland-Pfalz. Aller­dings gewähre so mancher Hersteller in Deutschland keine Garantie für Produkte, die nicht für den Verkauf in der EU vorgesehen sind. "Außerdem müssen Verbraucher damit rechnen, dass sie Produkte ohne eine deutsche Menü­führung erhalten."

Vorsicht vor Plagiaten

Unter den scheinbaren Schnäppchen können sich auch Plagiate befinden Unter den scheinbaren Schnäppchen können sich auch Plagiate befinden
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Möglicher­weise fehlt Geräten außerdem die erforderliche CE-Kenn­zeichnung. Diese bestätigt die Ein­haltung von EU-Normen. Und Technik-Schnäppchen, die zu günstig sind, um wahr zu sein, sind es meist auch nicht: "Wenn Markenware nur zu einem Bruchteil des in Deutschland üblichen Preises angeboten wird, handelt es sich aller Wahrschein­lich­keit nach um ein Plagiat", warnt Gollner.

Wer am Ende mehr als erwartet für sein neues iPhone aus Amerika gezahlt hat, ärgert sich vielleicht sogar darüber, dass er das Gerät nur ein­ge­schränkt verwenden kann. "Bei elektronischen Geräten ist zu prüfen, ob sie sich für die deutsche Netz­spannung von 230 Volt eignen", betont Ver­braucher­schützer Christian Gollner. Abhilfe bei ausländischen Strom­steckern schaffen günstige Adapter­stecker. Bei Mobil­funk­geräten rät der Experte, die Eignung für die europäischen GSM-Netze und ihre Frequenzen zu prüfen.

Unbekannte Online-Händler oder Importeure sollten Ver­braucher vor dem Bestellen gründlich prüfen. "Wird im Impressum oder in der Rubrik Kontakt gar keine Postadresse, sondern nur eine E-Mail-Adresse oder Tele­fon­nummer angegeben, sollte man Abstand nehmen", rät Gollner. Auch Er­fahrungs­berichte anderer Nutzer helfen: Wer viele Bewertungen für den Online-Shop bei verschiedenen Be­wertungs­platt­formen und Foren liest, erhält meist einen guten Eindruck von der Seriosität des Händlers.

Un­seriöse Händler mit Plagiaten im Angebot agieren Gollner zufolge besonders oft vom außer­europäischen Ausland aus. "Manche Händler stellen sich nach dem Kauf taub und be­antworten An­fragen zu Widerruf oder Gewähr­leistung nicht", sagt der Ver­braucher­schützer. Besonders schwarze Schafe kassieren mitunter sogar Vor­kasse, liefern aber nie. Und mancher Händler, der Waren aus Nicht-EU-Ländern anbietet, verschweigt Nach­zahlungen wie Umsatz­steuer oder Zoll.

Dabei kann vermeintlich billige Ware dadurch deutlich teurer werden. "Verbraucher sollten sich vor einer Bestellung informieren - so vermeidet man unliebsame Über­raschungen", sagt Oliver Bachmann vom Haupt­zoll­amt der Stadt Hamburg. Infos über mögliche Abgaben bei der Einfuhr gibt es in der Broschüre des Zolls. "Probleme kann es unter Umständen bei Anbietern geben, die außerhalb der EU - in sogenannten Drittländern - ansässig sind", erklärt Bachmann. Abhängig vom Warenwert fallen bei technischen Geräten dann in der Regel zusätzlich Zoll und Ein­fuhr­umsatz­steuer an.

Rückgabe kompliziert

Wer Geräte zurück­geben möchte, dem hilft zumindest bei Shops im EU-Ausland das Wider­rufs­recht: Das gilt mindestens sieben Werktage lang, gerechnet ab Waren­eingang. "Dieses kann von Ver­brauchern ohne Angaben von Gründen ausgeübt werden, also nicht nur bei Reklamationen", erklärt Peter Juhani Koop vom Europäischen Ver­braucher­zentrum. Jedoch gibt es beim Widerrufsrecht Ausnahmen, etwa bei Software oder speziell angefertigter Ware. Das kann unter Umständen schon ein nach Kunden­wunsch zusammen­ge­bauter PC sein.

Was tun bei kaputter Ware? "Wenn die gelieferte Ware defekt ist oder nicht der Bestellung entspricht, kann man als Verbraucher europaweit seine gesetzlichen Gewähr­leistungs­rechte wahr­nehmen", sagt Koop. Käufer haben demnach zwei Jahre lang ein Recht auf kostenlose Reparatur beziehungs­weise Austausch.

Beheben muss der Händler alle Mängel, die schon beim Kauf vorhanden waren. Das heißt aber nicht, dass der Käufer sie direkt erkennen muss: "Zeigt sich der Fehler innerhalb der ersten sechs Monate nach der Übergabe, wird vermutet, dass der Fehler schon zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war", erklärt Koop. Erst danach kehrt sich die Beweislast um: Umtausch oder Reparatur gibt es dann nur, wenn der Käufer beweisen kann, dass er das Problem nicht selbst verursacht hat.

Von Widerrufs- und Gewährleistungsrechten profitieren Verbraucher allerdings nur innerhalb der EU. Bei Anbietern aus Drittstaaten wie den USA wird es nach Angaben des Europäischen Verbraucherzentrums schwieriger: Grundsätzlich gilt immer das Recht des Landes, in dem ein Händler seinen Sitz hat. Ein deutsches Gericht könne zwar im Einzelfall zu dem Schluss kommen, dass trotzdem hiesiges Recht gilt, etwa wenn der Händler eine deutschsprachige Webseite hat. Das durchzusetzen, wird im Einzelfall aber vermutlich schwierig, warnen die Verbraucherschützer.

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