Urteil

Gewerbsmäßige Manipulation von AVM-Routern verboten

Ende März hat eine Verfü­gung für Aufsehen gesorgt, über die AVM einem Händler den Weiter­ver­kauf aufbe­rei­teter FRITZ!Boxen unter­sagt hatte. Das wurde nun per Urteil bestä­tigt.
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Erstes Urteil im Streit um Verkauf wiederaufbereiteter AVM-Kabel-Router Erstes Urteil im Streit um Verkauf wiederaufbereiteter AVM-Kabel-Router
Bild: teltarif.de
Ende März gab es eine viel beach­tete Geschichte zum Weiter­ver­kauf aufbe­rei­teter AVM-FRITZ!Boxen. Der Online-Händler Woog-Media hatte tausende gebrauchte Exem­plare der FRITZ!Box 6490 Cable aufge­kauft, die Provider-Firm­ware entfernt, die Original-Firm­ware von AVM aufge­spielt - und die Router dann deut­lich güns­tiger im Internet zum Verkauf ange­boten.

AVM hatte damals eine einst­wei­lige Verfü­gung gegen diese Praxis erwirkt - heute folgte nun das Urteil des Land­ge­richts München I.

Gewerbs­mä­ßige Mani­pu­la­tion und Verkauf verboten

Erstes Urteil im Streit um Verkauf wiederaufbereiteter AVM-Kabel-Router Erstes Urteil im Streit um Verkauf wiederaufbereiteter AVM-Kabel-Router
Bild: teltarif.de
Caschys Blog berichtet über das für heute zur Verkün­dung ange­setzte Urteil, aller­dings nur sehr knapp. Im Urteil des Gerichts werde die Verän­de­rung von Produkten, wie sie von Woog vorge­nommen worden ist, für den geschäft­li­chen Bereich unter­sagt. Das Urteil verhin­dert also ledig­lich die gewerbs­mä­ßige Mani­pu­la­tion von Soft­ware oder Hard­ware mit anschlie­ßendem Verkauf. Die Kammer des Gerichts hat dem Bericht zufolge zu diesem Aspekt ausdrück­lich fest­ge­stellt, dass man sich nicht auf das Elek­tro­ge­setz berufen könne. Denn das Elek­tro­ge­setz ermäch­tige keinen Dritten, Marken­rechte eines anderen zu verletzen.

Gegen­über dem Blog kommen­tiert AVM das Urteil derge­stalt, man könne als Marken­her­stel­lerin für Herkunft und Qualität der Ware nur in dem Zustand bürgen, in dem sie in den Verkehr gebracht worden ist - oder eben bei einer Verän­de­rung mit vorhe­riger Zustim­mung. Den Verkauf von gebrauchten Produkten im privaten Bereich "begrüße" man aber. Denn auch für Produkte, die Kunden "aus zweiter Hand" nutzen, würde AVM Support und Updates anbieten.

Woog Media hatte Ende März bekannt gegeben, über 20 000 gebrauchte Exem­plare der FRITZ!Box 6490 Cable im Lager vorrätig zu haben. Dazu sagt AVM nun: Was den Verbleib dieser Provider-Geräte betreffe, sei man Woog Media gegen­über "gesprächs­offen". Man habe ein gut funk­tio­nie­rendes Refur­bish­ment-Manage­ment, teilte AVM dem Blog mit. Die Veröf­fent­li­chung des ausführ­li­chen Urteils mit Begrün­dung durch das Land­ge­richt München I steht noch aus.

In einem sepa­raten Ratgeber beschreiben wir, welche verfüg­baren Kabel-Router es im freien Verkauf gibt.

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