Gewerbsmäßige Manipulation von AVM-Routern verboten
Erstes Urteil im Streit um Verkauf wiederaufbereiteter AVM-Kabel-Router
Bild: teltarif.de
Ende März gab es eine viel beachtete Geschichte zum Weiterverkauf aufbereiteter AVM-FRITZ!Boxen. Der Online-Händler Woog-Media hatte tausende gebrauchte Exemplare der FRITZ!Box 6490 Cable aufgekauft, die Provider-Firmware entfernt, die Original-Firmware von AVM aufgespielt - und die Router dann deutlich günstiger im Internet zum Verkauf angeboten.
AVM hatte damals eine einstweilige Verfügung gegen diese Praxis erwirkt - heute folgte nun das Urteil des Landgerichts München I.
Gewerbsmäßige Manipulation und Verkauf verboten
Erstes Urteil im Streit um Verkauf wiederaufbereiteter AVM-Kabel-Router
Bild: teltarif.de
Caschys Blog berichtet über das für heute zur Verkündung angesetzte Urteil, allerdings nur sehr knapp. Im Urteil des Gerichts werde die Veränderung von Produkten, wie sie von Woog vorgenommen worden ist, für den geschäftlichen Bereich untersagt. Das Urteil verhindert also lediglich die gewerbsmäßige Manipulation von Software oder Hardware mit anschließendem Verkauf. Die Kammer des Gerichts hat dem Bericht zufolge zu diesem Aspekt ausdrücklich festgestellt, dass man sich nicht auf das Elektrogesetz berufen könne. Denn das Elektrogesetz ermächtige keinen Dritten, Markenrechte eines anderen zu verletzen.
Gegenüber dem Blog kommentiert AVM das Urteil dergestalt, man könne als Markenherstellerin für Herkunft und Qualität der Ware nur in dem Zustand bürgen, in dem sie in den Verkehr gebracht worden ist - oder eben bei einer Veränderung mit vorheriger Zustimmung. Den Verkauf von gebrauchten Produkten im privaten Bereich "begrüße" man aber. Denn auch für Produkte, die Kunden "aus zweiter Hand" nutzen, würde AVM Support und Updates anbieten.
Woog Media hatte Ende März bekannt gegeben, über 20 000 gebrauchte Exemplare der FRITZ!Box 6490 Cable im Lager vorrätig zu haben. Dazu sagt AVM nun: Was den Verbleib dieser Provider-Geräte betreffe, sei man Woog Media gegenüber "gesprächsoffen". Man habe ein gut funktionierendes Refurbishment-Management, teilte AVM dem Blog mit. Die Veröffentlichung des ausführlichen Urteils mit Begründung durch das Landgericht München I steht noch aus.
In einem separaten Ratgeber beschreiben wir, welche verfügbaren Kabel-Router es im freien Verkauf gibt.