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Softwarelizenz nicht beachtet? Dann verstehe ich AVM


31.03.2020 16:42 - Gestartet von CBS
Anders als pfungpfeur und Brausefrosch schrieben, verstehe ich den Schritt von AVM sehr gut. Damit man nicht tendenziös wirkt, müsste der Text an einigen Stellen klein aber fein geändert werden, einfach um gewissen Nuancen zu eliminieren und Softwarelizenzverstöße nicht kleinredet. Beispielsweise:

"Mit einem derartigen Router erhält der Kunde Firmware-Updates nicht mehr direkt von AVM, sondern vom Kabelnetzbetreiber - und das oft mehrere Wochen oder gar Monate nach dem offiziellen AVM-Update."

Klingt so eigentlich positiv aber es müsste besser heißen: oft "erst" Monate nach dem "Original" AVM-Update.

Und schon erkennt man, dass durch die Originalversion ein Vorteil entsteht, der bspw. im ehemaligen Softwarepreis des Kabelbetreibers nicht eingerechnet war. Man könnte hier schon erkennen, dass sich das Problem des Geschäftsmodells als ein Lizensierumsproblem der Software handelt, um sich so einen Vorteil zu verschaffen.

Ein anderer Satz: "Das Geschäftsmodell von Woog Media bestand also darin, die gebraucht aufgekauften Kabel-Router zu reinigen, das Netzbetreiber-Logo zu entfernen, die veränderte Firmware zu löschen und wieder die Original-Firmware von AVM aufzuspielen. "

Klingt nicht schlecht, aber besser und korrekter wäre, das Wörtchen "wieder" zu streichen, denn mit der Kabelbetreiberversion kam auch die richtige, für diese Boxen originale Kabelbetreibersoftware mit. Die AVM Software ist für diese Box nicht vorgesehen, obwohl kompatibel. Ähnlich, wie auf einem neuen PC LINUX laufen kann, man aber Windows aufspielt - und wenn der PC nicht mit Windows ausgeliefert wurde kann man nicht von "wieder" aufspielen reden. Die Windows Software wäre ohne Lizenznutzung ziemlich sicher illegal im Einsatz.

Ebenso der Satz: "In Zeiten, in denen über Gesetze zu verpflichtenden Geräte-Reparaturen als Alternative zur Wegwerfgesellschaft diskutiert wird, erscheint ein derartiges Geschäftsmodell genial - doch AVM mochte das überhaupt nicht und ging gegen Woog Media vor. AVM untersagte Faber gerichtlich per Einstweiliger Verfügung den Vertrieb der Router." Das impliziert doch eine böse Firma AVM, oder?

Ist denn bekannt, dass AVM das Geschäftsmodell tatsächlich nicht mag? Vielleicht finden sie es ebenso toll nur haben sie was gegen die unerlaubte Verwendung ihrer Software. Das ganze könnte so noch in üble Nachrede für Teltarif enden. Wenn ich die Lizenzbestimmungen auf der AVM Seite durchlese, so drängt sich mir der Verdacht auf, dass genau dies das Problem darstellte.

Im einzelnen privaten Bereich stört so ein Softwareflash AVM wohl kaum aber wenn man geschäftsmäßig - und mit Verlaub etwas naiv - solche Services anbietet, dann wundert es mich schon, dass man sich nun beschwert. Liege ich mit meiner Einschätzung des Softwarelizensierungsproblems daneben, dann schließe ich mich durchaus den o.g. Postern an aber wenn das das Problem ist, dann stehe ich auf Seitens von AVM.
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[1] ojay antwortet auf CBS
31.03.2020 19:49

einmal geändert am 31.03.2020 19:50
Benutzer CBS schrieb:
Und schon erkennt man, dass durch die Originalversion ein Vorteil entsteht, der bspw. im ehemaligen Softwarepreis des Kabelbetreibers nicht eingerechnet war. Man könnte hier schon erkennen, dass sich das Problem des Geschäftsmodells als ein Lizensierungsproblem der Software handelt, um sich so einen Vorteil zu verschaffen.

Es (die AVM FRITZ!Box 6490 Cable) ist ein aktuelles AVM-Gerät (bis 500MBit).
Ich kann mir nicht vorstellen, das man so ein Gerät anderweitig (verändert) weiterverkaufen kann.
AVM wird hier im Recht sein.
Warum sich hier welche echauffieren, zeigt nur welches Rechtsverständnis heutzutage vorherrscht.
Die Berichterstattung auf den einschlägigen Tech-Seiten empfinde ich einfach tendenziös.
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[2] hruprecht antwortet auf CBS
02.04.2020 22:07
Einen kleinen Nachtrag habe ich noch. Meinem Cousin in Belgien ist bei Sturm das Trampolin der Kinder auf den Mercedes geflogen. Es gab etwas Schäden am Auto, Kratzer und das Dachfenster war kaputt. Die Original-Mercedes-Werkstatt wollte so reparieren, daß das Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden war und war nicht zu einer kleineren Raparatur bereit. Raffgier. Mein Cousin hat dann das Auto gegen den massiven Wiederstand der Werkstatt nicht reparieren lassen, sondern ist zu einer freien Werkstatt, da er nur das Dachfenster repariert haben wollte und mit den Schrammen leben konnte. Mercedes wollte natürlich das Einzeldachfenster als Reparaturteil an die freie Werkstatt nicht verkaufen sondern nur die ganze komplette Einheit. Der freie Werkstatthändler hat dann auf Schrottplätzen nach dem Ersatzteil gesucht und nach einiger Zeit wurde das Auto repariert. Aus dem wirtschaftlichen Totalschaden wurde eine kleinere Reparatur. Jetzt schlagen wir mal den Bogen zu AVM. Mercedes würde sicher gerne Lizenzbedingungen einführen, daß freie Werkstätten aus Lizenzgründen keine Gebrauchtteile einbauen dürfen um den eigenen Markt zu schützen. Nur gibt es diesen Gebrauchtmarkt schon so lange, daß Merdedes (oder andere) Automarken nicht schaffen solche Lizenzbedingungen einzuführen. In den USA ist meiner Kenntniss zufolge eine freie Reparatur nicht möglich. Es handelt es sich also schlicht um ein juristisches Problem, bei dem der Gesetzgeber nicht dafür Sorge trägt, daß sich die Hersteller in Ihren Lizenzbedingungen nicht alles erlauben können.

Es wird in einiger Zeit dazu kommen, daß Foren - die Anleitungen geben wie der Hobbynutzer die Firmware flasht - abgemahnt werden und sich das ins Darknet verlagert. Es ist eben ein trauriges Problem, daß der Gesetzgeber den Firmen hier bei den Lizenzbedingunen freie Hand lässt.

Inhaltlich stimme ich Ihnen zu, daß es sich sicher "nur" um ein Lizenzproblem handelt und AVM sein "geistiges Eigentum" schützt. Aber die Lösung wäre, das der Gesetzgeber einschreitet und die Hersteller verpflichtet, die Firmware von anderen auf kompatible Geräte (vom selben Hersteller) installieren zu lassen.
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[2.1] Alestrix antwortet auf hruprecht
02.04.2020 22:41
Würde man bei dieser Analogie bleiben, so hätte Woog pro verkaufter Box eine zweite, defekte, ausgemusterte Box erworben, aus dieser die Firmware (oder einen Lizenzschlüssel, falls es so etwas bei den Fritzen gäbe) extrahiert und für die intakte Box verwendet. Und gegen DIESES Vorgehen hätte sich AVM gewehrt. So war es aber nicht.

Im Gegensatz zu einem Dachfenster liegt der Mehrwert einer Fritzbox vor allem in der Software und der Pflege selbiger. Das ist es auch, was dem Hersteller am meisten Geld kostet.

Woog hat sich die Software von AVM geholt (wahrscheinlich von deren Webseite, die dort aber zu anderen Zwecken liegt), die minderwertigen Boxen damit aufgewertet, und möchte von dieser Aufwertung, die praktisch keine eigene Schaffenskraft enthält, nun profitieren. Und statt für die „geklaute“ Software Lizenzgebühren an AVM zu zahlen, schieben sie dem AVM Support auch noch 20000 Boxen unter, die so nie kalkuliert waren.

Ich denke, wenn Woog mit AVM im Vorfeld über die Nutzung der Software verhandelt hätte, hätte man sich sicherlich auf eine Lizenzvereinbarung einigen können, die für beide Seiten ein Gewinn wäre. Stattdessen schiebt Woog nun AVM die „böser Elektroschrottmacher“ Karte unter.
Ich Teile wie Du siehst also die Sichtweise des Thread-Erstellers und finde, der Vergleich mit einem (nicht 20000-fach kopierbaren) Ersatzteil hinkt ordentlich.

Abschließend noch eine vorauseilende Klarstellung: Mir gefällt das Design der Boxen nicht, der Lantiq Chipsatz (Jaaa, ich weiß, im Bericht geht's um ne Cable, mir geht's hier im letzten Absatz aber um AVM allgemein) synct - zumindest beim größten deutschen DSL Anbieter - schlechter als Broadcom, ich bin der Meinung, All-In-One Geräte können vieles aber nichts richtig gut und eine Fritze ist mir auch viel zu sehr zugenagelt, um sie an meine Bedürfnisse anzupassen. Ich bin also wirklich kein Fritzbox-Fanboy.
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[3] Sicherheitsbedenken der Software
poppelhase antwortet auf CBS
03.04.2020 10:45

einmal geändert am 03.04.2020 11:01
In diesem Artikel begründet AVM den gerichtlich erzwungenen Verkaufsstopp mit Sicherheitsbedenken in der Software.
Gleichzeitig wird eine Stellungnahme vom Geschäftsführer von Woog Media veröffentlicht.

"Gebrauchte und gebrandete Fritzboxen dürfen nicht verkauft werden [Update] "
https://www.pcgameshardware.de/Internet-Thema-34041/News/Verkauf-gebrandeter-Fritzboxen-untersagt-1346823/

Der Golem Artikel:
" Debranding: AVM verbietet Verkauf von 20.000 Fritzboxen "
https://www.golem.de/news/debranding-avm-verbietet-verkauf-von-20-000-fritzboxen-2003-147580.html

Ich empfinde dieses Gerichtsurteil als gelinde gesagt ziemlich wackeliges Paragraphen Konstrukt.
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[4] CBS antwortet auf CBS
14.05.2020 22:57
Genau wie ich es im Ausgangspost vermutet hatte: Softwarelizenzrechtliche "Probleme". Da gab es schon bei geringeren und nicht gewerbsmäßigen ähnlichen Akten Vorwürfe von Piraterie. Das man hier nun gerade im gewerbsmäßigen Zusammenhang von "lediglich" ("Das Urteil verhindert also lediglich die gewerbsmäßige Manipulation von Software oder Hardware mit anschließendem Verkauf." ) spricht ist durchaus bezeichnend. Jetzt mal schauen, wie es weitergeht.