Schlichtung

Streit um Online-Aktivitäten: ARD und Verleger suchen Lösung

Wie viel Text dürfen Sender online anzeigen? Um diese Frage geht es im Streit zwischen der ARD und den Presse-Verlegern. Nun ist eine Schlichtung in Sicht.
Von Rita Deutschbein mit Material von dpa

Streit um Online-Aktivitäten: ARD und Verleger suchen Lösung Streit um Online-Aktivitäten: ARD und Verleger suchen Lösung
Bild: dpa
Die Zeitungsverleger und die ARD versuchen, den Streit über die Online-Aktivitäten der ARD-Anstalten beizulegen. Dabei geht es im Kern um die Frage, wie viel Text die Sender online präsentieren dürfen. Nicht zulässig sind "presseähnliche" Angebote. Inzwischen gebe es einen Lösungsvorschlag, sagte Helmut Verdenhalven, Mitglied der Geschäftsleitung im Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und verantwortlich für Medienpolitik. Dieser Vorschlag sehe vor, dass die ARD zwei Drittel der Inhalte auf ihren Startseiten für Video- und Audiomaterial reserviere. Zuerst hatte gestern das NDR-Medienmagazin Zapp online darüber berichtet.

ARD bestätigt Gespräche mit dem BDZV

Streit um Online-Aktivitäten: ARD und Verleger suchen Lösung Streit um Online-Aktivitäten: ARD und Verleger suchen Lösung
Bild: dpa
"Es ist richtig, es gibt Gespräche", sagte ein ARD-Sprecher. Details wollte die ARD aber noch nicht nennen: "Es ist eine sensible Materie, zu der wir uns noch nicht äußern möchten."

Verdenhalven zufolge ist bei einem Treffen, an dem unter anderem die ARD-Vorsitzende Karola Wille und BDZV-Präsident Mathias Döpfner teilgenommen haben, über den Vorschlag gesprochen worden, den nun die ARD-Intendanten beraten müssten. "Wir hoffen noch in diesem Jahr auf eine Entscheidung", sagte Verdenhalven.

BDZV und die ARD sind bereits seit längerem im Gespräch über ein gemeinsames Papier. "Die ARD-Intendanten müssen nun entscheiden, ob sie diesen Schritt gehen möchten", teilte der Verband mit. "Ziel des BDZV bleibt, dass die Textmengen in den Online-Angeboten der Sender deutlich reduziert werden."

Mehrere Verlage hatten gegen eine frühe Ausgabe der App "Tagesschau" geklagt, da diese "presseähnlich" gewesen sei. Das Kölner Oberlandesgericht bestätigte die Sicht der Verleger. Laut Rund­funkstaats­vertrag ist es den Sendern aber verboten, presseähnliche Texte zu veröffentlichen, wenn den Artikeln ein konkreter Bezug zu einer Sendung fehlt.

Mehr zum Thema ARD/Das Erste