Urteil

Frankreich: Präzedenzfall stellt Mobilfunkmasten in Frage

Handyfirma muss in Frankreich Antenne wieder abbauen
Von AFP / dpa / Sascha Recktenwald

In Frankreich muss ein Mobilfunkbetreiber erstmals eine Antenne wegen einer möglichen Gesundheitsgefährdung wieder abbauen. Das Berufungsgericht von Versailles verurteilte das Telefonunternehmen Bouygues Telecom dazu, eine Relaisantenne bei Lyon nach Anwohnerklagen zu entfernen. Die Antenne in 30 Meter Entfernung eines Hauses beeinträchtige das nachbarschaftliche Umfeld, urteilte das Gericht in Versailles nach einem Bericht der Zeitung Le Parisien. Damit wurde eine Entscheidung aus erster Instanz bestätigt.

Auch wenn das Risiko "hypothetisch" sei, zeigten wissenschaftliche Studien und unterschiedliche Vorschriften in verschiedenen Ländern, dass es "Unsicherheit über die Unschädlichkeit" von Mobilfunkstrahlung gebe, erklärten die Richter. Bouygues hatte die Antenne 2006 auf einem 19 Meter hohen Mast als Nadelbaum "getarnt" am Rande einer Siedlung in der Kleinstadt Tassin-la-Demi-Lune errichtet. Anwohner klagten daraufhin über Schlafstörungen oder Ekzeme.

Der Anwalt der Kläger, Richard Forget, sagte, Bouygues Telecom müsse nun 500 Euro für jeden weiteren Tag zahlen, an dem die Antenne stehen bleibe. Zugleich erhalte jedes der drei Klägerpaare 7000 Euro Schadenersatz. Damit sei ein Präzedenzfall geschaffen worden. "Alle Relaisantennen von Bouygues stehen nur noch auf Bewährung."

Bouygues kündigte an, die Anlage abzubauen, kritisierte aber die Entscheidung. Sie widerspreche höherrangigen Gerichtsbeschlüssen, sagte ein Sprecher. Das Unternehmen prüfe deshalb eine Berufung vor dem Kassationsgerichtshof, Frankreichs höchster Zivil- und Strafinstanz. Das Unternehmen verwies darauf, dass es nach dem Urteil praktisch unmöglich sei, die durch den Staat vorgeschriebene flächendeckende Mobilfunkversorgung zu erreichen.

In Deutschland hatte der Bundesgerichtshof 2006 eine Klage von Mietern abgewiesen, die gegen die Installation einer Mobilfunk-Antenne auf dem Dach des Mietshauses rechtliche Schritte eingeleitet hatten.

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