Ärger mit eteleon

teltarif hilft: eteleon berechnet nach Monaten "Handlingpauschale"

Unternehmen verschickt sogenannte Gutscheine und beruft sich auf seine AGB
Von Marc Kessler

Der Anbieter eteleon hatte bereits Anfang Dezember vergangenen Jahres für Ärger gesorgt, da er Kündigungen des Mobilfunk-Discounters klarmobil als Widerruf behandelt und eine pauschale Entschädigung von 35 Euro pro SIM-Karte (bei den meisten klarmobil-Angeboten zwei Stück) verlangt hatte. Die Justiziarin des Unternehmens hatte den Vorgang schließlich als "Systemfehler" bezeichnet und eine unkomplizierte Problemabwicklung zugesichert. Die damaligen Probleme wurden im Laufe des Dezember dann in nahezu allen Fällen auch ausgeräumt, versandte Rechnungen storniert.

Doch nun gibt es erneut Probleme mit dem Münchener Unternehmen, die selbst bei wohlwollender Betrachtung kaum noch dazu führen, an einen Systemfehler bei eteleon zu glauben. Das Unternehmen versendet seit Anfang Januar per E-Mail sogenannte Gutscheine, mit deren Einlösung die "Handlingpauschale und Anschlussgebühr" gespart werden kann. Überrascht nahm dies auch unser Leser Peter Adolf zur Kenntnis, der Mitte Oktober ein Bundle mit zwei klarmobil-Karten über eteleon bestellt hatte. Denn im klarmobil-Angebot war von einer Handlingpauschale keine Rede.

Wer nicht mit den klarmobil-SIMs anruft, soll zahlen

Doch eteleon droht in seinem Gutschein ganz offen: "Sollten Sie diesen Gutschein nicht einlösen", wird "die Handlingpauschale in Höhe von 25 Euro von eteleon per Bankeinzug belastet". eteleon beruft sich dabei auf Ziffer 2 seiner AGB. Darin heißt es unter anderem: "Die eteleon GmbH erhebt für die Vermittlung von Handyverträgen eine Handlingpauschale in Höhe von 25 Euro. Der eteleon-Gutschein
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(...) Der Kunde kann diese (...) sparen, wenn die Einlösung mittels eines Anrufes innerhalb von vier Wochen ab Vertragsaktivierung erfolgt, danach verfällt der Gutschein." Zum Einlösen muss der Kunde separat von jeder SIM-Karte eine 01805-Nummer anrufen; die Kosten des Anrufs will eteleon erstatten.

Das Problem: Einige Kunden haben das klarmobil-Angebot in der Zwischenzeit wieder gekündigt und können schon rein technisch das verlangte Procedere nicht durchführen. Zudem verschickt eteleon die Gutscheine auch an Bestellungen, die schon weit länger als vier Wochen her sind und somit schon per Definition des Unternehmens gar nicht mehr eingelöst werden könnten. Regulär sollen die Gutscheine laut eleteon-AGB übrigens direkt der Bestellung beiliegen, offensichtlich ist dies aber nur in wenigen Fällen auch so gewesen. Es rechnen also wohl die wenigsten noch damit, zum aktuellen Zeitpunkt mit dem angeblichen Gutschein konfrontiert zu werden.

Ursache ausbleibende Provisionen durch klarmobil?

Der Hintergrund im Verhalten von eteleon liegt möglicherweise darin, dass viele Kunden das Angebot bei eteleon nur deshalb bestellt haben, um in den Genuss von kostenlosen Handys zu kommen und anschließend bei klarmobil gekündigt haben. Dadurch wurden viele klarmobil-Karten nie oder nur wenig benutzt, was sich auf die Provisionszahlungen von klarmobil an eteleon wohl erheblich ausgewirkt haben dürfte. Mit dem "Gutschein-Verfahren" versucht eteleon nun offenbar, zumindest über den Anruf einer 01805-Nummer Umsatz auf den klarmobil-Karten zu generieren und damit eine aktive Nutzung zu simulieren, die nicht mit eventuellen Freiminuten abgedeckt ist.

IT-Anwalt: Irreführung durch Unterlassen

Der Fachanwalt für IT-Recht, Hagen Hild aus Augsburg, hält das Vorgehen von eteleon indes schlicht für illegal. "AGB sind kein Freibrief, in die ich reinschreiben kann, was ich will", sagt er. Den Passus, auf den sich eteleon in seinen AGB beruft, hält er für eine sogenannte "überraschende Klausel". Hild: "Wenn von dieser Handlingpauschale im Angebot nichts drinstand, ist dies definitiv überraschend." Nach seiner Ansicht müsste man "den Kunden vor Vertragsschluss ganz genau darauf hinweisen, ob und was wann eingelöst werden muss."

klarmobil-Angebot bei eteleon
Anfang Dezember 2008
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Hild geht in seiner Analyse sogar noch einen Schritt weiter: Seiner Meinung nach ist das Verhalten von eteleon nicht nur unzulässig, sondern auch unlauterer Wettbewerb. Denn "wettbewerbsrechtlich ist das ein hundertprozentiger Verstoß: aktive Irreführung durch Unterlassen." Betroffene Kunden sollten eteleon schriftlich mitteilen, dass die Forderung unberechtigt ist und dass die Einzugsermächtigung entzogen wird. Zudem sollten auch die Wettbewerbszentrale und/oder eine Verbraucherzentrale informiert werden, um das Münchener Unternehmen gegebenenfalls abmahnen zu lassen. Sollte eteleon dennoch vom Konto abbuchen, so Hild, könne die Lastschrift zurückgegeben und Anzeige wegen versuchten Betruges erstattet werden.

klarmobil: eteleon ist der Vertragspartner

Wir haben sowohl eteleon als auch klarmobil um eine Stellungnahme gebeten. klarmobil verweist darauf, dass "klarmobil.de (...) ausschließlich den Mobilfunktarif liefert" und empfiehlt "betroffenen Kunden, sich direkt mit eteleon als Vertragspartner in Verbindung zu setzen." Die aktuellen Probleme sind für klarmobil aber offenbar nicht wirklich schwerwiegend, denn "klarmobil.de arbeitet mit eteleon als zuverlässigem Partner bereits seit mehreren Jahren problemlos zusammen." Schuld seien letztlich die Kunden, denn "betroffen sind hierbei vor allem Kunden, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kein Interesse an einer langfristigen Nutzung des Telefonieangebots haben und kein ernsthaftes Kundenverhältnis anstreben."

"Umstellung in der Kommunikation" soll schuld sein

eteleon selbst räumt ein, dass "bei wenigen klarmobil.de Bestellungen aufgrund einer Umstellung in der Kommunikation Gutscheine für Bestellungen aus Oktober bis Dezember 2008 erst Anfang Januar versendet" wurden. Die Gutscheine könnten aber dennoch mit einer Gültigkeit von mindestens vier Wochen ab Erhalt eingelöst werden, auch danach wolle man sich kulant zeigen. Für Kunden, die die Einlösung nicht mehr selbst vornehmen können (z.B. bei bereits erfolgter Kündigung), habe man die Einlösung intern vorgenommen, so dass keine Kosten anfielen. Betroffen seien davon "jedoch nur sehr wenige Kunden." Auch diesmal könnten sich Kunden mit Problemen per Mail an recht@eteleon.de wenden.

Auch unser Leser Peter Adolf hatte nach einer Mail an den eteleon-Support schließlich Erfolg, man schrieb ihm: "Aus Kulanz werden wir den Gutschein für Sie einlösen. Sie brauchen nichts weiter zu veranlassen." Von Angeboten bei eteleon will Adolf künftig aber die Finger lassen. Die hält er mittlerweile nämlich für "äußerst unseriös".

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