eteleon

teltarif hilft: eteleon verlangt Entschädigung bei Kündigung

Anbieter definiert Kündigungen oft als Widerruf
Von Marc Kessler

Das Unternehmen eteleon ist vielen durch interessante Mobilfunk-Angebote, oft auch als Bundle mit Fernsehern, Notebooks oder anderen Zugaben bekannt. In letzter Zeit häufen sich aber die Beschwerden über das Münchener Unternehmen - insbesondere über dessen Verhalten bei seinen periodisch stattfindenden klarmobil-Angeboten.

Auch unser Leser Jochen S. bestellte im Mai ein solches klarmobil-Paket, bestehend aus zwei Siemens-Handys des Modells A31 und zwei klarmobil-Karten im 12-Cent-Specialtarif. Neben dem derzeit obligatorischen Starterpreis von 9,95 Euro pro Karte (Kunden erhalten für diesen Betrag aktuell drei Monate lang je 1 000 Freiminuten in das deutsche Festnetz) sollen für das Angebot keine Kosten anfallen. Zum Zeitpunkt der Bestellung von Jochen S. waren es noch 10 Euro pro Karte, die als Startguthaben verrechnet wurden.

Da es sich bei klarmobil um einen Mobilfunkdiscounter handelt, gibt es weder eine Laufzeit noch eine etwaige Kündigungsfrist. Dies wurde und wird im Angebot von eteleon auch per "Jederzeit kündbar" und "Laufzeit: 0 Monate" explizit so beworben.

Auf die Kündigung folgte eine Rechnung

Nach einem ausgiebigen Test der Karten war Jochen S. jedoch unzufrieden mit dem Anbieter, so dass er sich wieder zur Kündigung entschloss. Das aktuelle klarmobil-Angebot bei eteleon
(Zum Vergrößern bitte klicken)
Einige Wochen später schrieb ihm eteleon jedoch: "Sie haben Ihre Karte an klarmobil zurückgeschickt und Ihren Vertrag widerrufen. Wir müssen Ihnen daher je widerrufener klarmobil-Karte 35 Euro in Rechnung stellen."

Unser Leser protestierte. Er habe nicht widerrufen, sondern gekündigt. Und das sei, wie auch im Angebot zugesagt - sein gutes Recht. Zudem habe es nirgends eine Klausel oder Fußnote gegeben, dass im Falle einer (frühen) Kündigung eine Strafzahlung oder Ähnliches fällig würde. Doch Jochen S. biss bei eteleon auf Granit: Auf die bereits zitierte 70-Euro-Rechnung folgte Mahnung Nummer Eins, Ende November Mahnung Nummer Zwei - diesmal per Einschreiben. Nun drohte man mit juristischen Schritten und der Abgabe des Falls an ein Inkasso-Unternehmen. Aus den anfänglichen 70 Euro waren nun bereits 85 Euro inklusive Mahngebühren geworden.

Nach unzähligen unbeantwortet gebliebenen Mails an eteleon wandte sich Jochen S. schließlich an teltarif.de. Gleichzeitig sandte er eteleon ein letztes Schreiben per Mail und Einschreiben, in dem er allen Forderungen erneut widersprach und eteleon darüber informierte, dass er auch uns eingeschaltet habe.

Widerruf oder Kündigung? Für eteleon oft dasselbe

Bei unserer Recherche stellten wir Erstaunliches fest. Im Onlineforum Telefon-Treff findet sich ein mittlerweile 13-seitiger Thread mit dem aussagekräftigen Titel Eteleon Abzocke. Auch hier finden sich zahlreiche eteleon-Kunden, die über exakt dasselbe Verhalten der Münchener berichten. Aus einer Kündigung machte eteleon fast grundsätzlich einen Widerruf, es folgte automatisch die besagte Rechnung über 70 Euro. Dass man seitens eteleon die Begriffe Widerruf und Kündigung offenbar auch gar nicht trennen will, zeigt sich im Schriftverkehr eines weiteren Betroffenen: So schrieb man dem Kunden laut dessen Aussage: "Der Vertrag wurde am 14.03.2008 aktiviert und am 26.03.2008 gekündigt. Somit ist der Vertrag innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist widerrufen worden. Die Rechnung bleibt deswegen bestehen."

Wir konfrontierten nun eteleon selbst mit den Vorwürfen. Die Justiziarin des Unternehmens teilte uns zunächst mit, man könne durchaus zwischen Kündigung und Widerruf unterscheiden. Man weise die Kunden in den Begrüßungsschreiben auch darauf hin, dass man (nur) bei Widerruf 35 Euro pro Karte als Entschädigung für das jeweils versandte Handy berechne, wenn es nicht wieder zurückgesandt werde. Die meisten Kunden würden eben nicht kündigen, sondern das Angebot widerrufen. In diesem Fall erhalte eteleon keine Provision durch klarmobil.

"Im System etwas schiefgelaufen"

Als eteleon schwante, dass eine negative Berichterstattung ins Haus stehen könnte, ruderte das Unternehmen jedoch zurück. Im letzten von mehreren Anrufen teilte uns die Justiziarin schließlich mit, man habe intern festgestellt, dass "im System etwas schiefgelaufen" sei. Man habe Kündigungen "innerhalb der ersten 14 Tage fälschlicherweise als Widerruf gewertet", arbeite aber bereits daran, diesen Fehler zu bereinigen.

eteleon signalisiert Entgegenkommen

Betroffene Kunden, so eteleon, können sich an die E-Mail-Adresse recht@eteleon.de wenden. Die Justiziarin versprach uns, die Fälle zu prüfen und Probleme unkompliziert lösen zu wollen.

Auch Jochen S. hat Grund zur Freude: Auf sein letztes Schreiben an eteleon erhielt er schließlich die Antwort: "Wir haben aus Kulanz die Rechnung in Höhe von 70,00 Euro storniert."

Weitere Artikel aus der Serie "teltarif hilft"