Gerichtsurteil

01075: Über 30 Euro pro Minute für ein Gespräch in die Schweiz?

Amtsgericht befindet Gesprächspreise für zu hoch, 01075 legt Berufung ein
Von Thorsten Neuhetzki

Die Frage, ob ein Telekommunikationsanbieter mehr als 30 Euro pro Minute für ein Gespräch in die Schweiz verlangen darf oder nicht, beschäftigt derzeit die 2. Zivilkammer des Landgerichts Wiesbaden. Wie der Wiesbadener Kurier berichtet, hatte das Amtsgericht entschieden, dass das Gespräch maximal 35 Cent hätte kosten dürfen (AZ 92 C 1146/07 - 13). Berechnet worden waren dem Kläger jedoch für ein Gespräch von 6 Minuten und vier Sekunden 241,32 Euro, also gut 39 Euro pro Minute. Der beklagte Anbieter 01075 Telecom GmbH sah dies anders und legte Berufung ein.

Zum Hintergrund: Der Kläger wollte in der Schweiz eine Ferienunterkunft buchen und nutzte für dieses Auslandsgespräch die 01075 als Call-by-Call-Vorwahl. Die erwarteten Kosten für ein Festnetzgespräch lagen bei weniger als 5 Cent pro Minute. Doch die Rechnung hatte der Kläger ohne den Anbieter gemacht. Dieser ist der Meinung, der Kläger habe in der Schweiz einen Mehrwertdienst angerufen. "Die Dienstekennzahl (Vorwahl) war im vorliegenden Fall eine Mehrwertdienste-/Sonderrufnummer aus der Schweiz", heißt es bei 01075 Telecom. Vergleichbar sei das mit einer 0900-Nummer in Deutschland.

Andere Call-by-Call-Anbieter verbinden nicht oder berechnen günstigere Tarife

Welche Nummer der Kläger in der Schweiz angerufen hat, wollte der Anbieter gegenüber teltarif.de nicht preisgeben. 01075 Telecom verweist hier in seinem Statement auf den Datenschutz - hat aber kein Problem damit, in einer schriftlichen Stellungnahme an die teltarif-Redaktion wenige Zeilen zuvor den Namen des Klägers und Kunden zu nennen, der der Redaktion bis dato nicht bekannt war.

Nach Informationen des Westdeutschen Rundfunks hat der Kläger die Nummer eines Ferienunterkunft-Anbieters angerufen. Die einzige Mehrwertnummer dieses Anbieters, die wir im Rahmen unserer Recherchen gefunden haben, beginnt mit 0041-848. Bei einigen Testanrufen über andere Call-by-Call-Anbieter kamen wie erwartet nicht zum Zielanschluss durch, lediglich Anbieter der Ventelo-Gruppe nannten uns per Tarifansage einen Tarif von 79 Cent pro Minute. Auch über 01075 ist die Nummer immer noch erreichbar, aufgrund der Erlebnisse des Klägers ist ein Anruf dort über die Call-by-Call-Vorwahl 01075 freilich nicht zu empfehlen.

01075 Telecom: "Bei Call by Call sehen wir kein Widerrufsrecht"

"Bezüglich des Rechtsstreites vor dem LG Wiesbaden ist die Argumentation der Vorsitzenden Richterin für uns nicht nachvollziehbar", heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme der 01075 gegenüber teltarif.de. "Bei Call by Call gibt es unserer Rechtsauffassung nach kein Widerrufsrecht, und auch wenn rechtlich dort eines denkbar wäre, so ist fraglich, wie ordnungsgemäß dieses bekannt gegeben werden soll. Eine Tarifansage reicht unserer Auffassung nach nicht aus. Im Übrigen ist eine Tarifansage nicht vorgeschrieben." Es habe bereits in der Vergangenheit ähnliche Prozesse gegen die 01075 gegeben - diese habe man gewonnen.

Die Empörung des Klägers könne man insoweit nachvollziehen, "als sie sich gegen die Höhe der Kosten für den von ihm in Anspruch genommenen Mehrwertdienst richtet. Uns aber dafür haftbar zu machen, ist nicht ganz fair: Wir haben die vom Kunden verursachten Kosten längst beglichen." Man sieht sich selbst lediglich als Telekommunikationsdienstleister, welcher die Verbindung hergestellt hat.

Tarifhotline nennt Maximalpreis von 1,99 Euro

In den eigenen Tariflisten taucht an keiner Stelle der Hinweis auf, dass Gespräche zu derartigen Premiumnummern teurer sein können als der eigentliche Festnetztarif. Auch die Tarifhotline des Anbietes, die in den AGB eigens aufgeführt wurde, nannte uns auf Nachfrage mit der Zielrufnummer den Festnetzpreis und ging nicht davon aus, dass es sich um eine Premiumnummer handele. Diese könnte nämlich mit bis zu 1,99 Euro pro Minute berechnet werden. Von Kosten von möglichen 30 Euro pro Minute und mehr war hier auf explizite Nachfrage keine Rede. Teurer als 1,99 Euro könne das Gespräch nicht werden, sagte der Hotline-Mitarbeiter.

Wir sind nun gespannt, wie die 2. Zivilkammer des Landgerichts Wiesbaden den Sachverhalt sieht. Diese will Mitte April über die Berufung von 01075 Telecom entscheiden und ihr Urteil verkünden. Aufgrund der Berufung des Anbieters ist das oben dargestellte Urteil somit nicht rechtskräftig.

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