ungesund?

Prozess um Gesundheitsgefahr durch Mobilfunk-Sender

Elsässerin reagiert hypersensibel auf Strahlung
Von AFP / Ralf Trautmann

Das Straßburger Landgericht beschäftigt sich seit heute mit möglichen Gesundheitsgefahren durch Mobilfunk-Anlagen. In dem Prozess hat eine 42-jährige Elsässerin, die hypersensibel auf elektromagnetische Wellen reagiert, ihre Wohnungsgesellschaft wegen eines Mobilfunkmastes auf dem Dach ihres Sozialwohnungsblocks verklagt.

Nach eigenen Angaben leidet sie unter Ohrensausen, Kribbeln in Händen und Füßen und Vibrationen im Gesicht, die sich wie kleine Stromschläge anfühlen. Die Wohnungsgesellschaft wies die Vorwürfe zurück und beantragte die Abweisung der Klage. Das Urteil soll am 29. September verkündet werden.

"Ich will, dass man einen Freiraum um mich schafft, damit ich normal leben und diesen Kampf beenden kann", sagte Klägerin Sabine Rinckel bei Gericht. Ihre Anwältin Bénédicte Lagrandé erklärte, Rinckel leide seit April 2003 unter der inzwischen von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Krankheit anerkannten Hypersensibilität gegen elektromagnetische Wellen. Sie poche "auf ihr ungestörtes Nutzrecht" für ihre Wohnung. Die Anwältin der Wohnungsgesellschaft zeigte sich "sehr überrascht" über die Klage. Rinckel seien mehrfach andere Wohnungen angeboten worden. Diese habe sie immer abgelehnt.

Der Betreiber des Mobilfunkmastes, Bouygues Télécom, hatte im Vorfeld des Prozesses auf eine britische Studie verwiesen, nach der hypersensible Reaktionen auf elektromagnetische Wellen äußerst selten sind. Das Unternehmen könne in dem Fall nichts tun, sagte Firmenvertreter René Szwarcberg. "Oder sollen wir 300 000 Straßburgern das Handy vorenthalten?"

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