Dritte Motorola-Patentklage gegen Apple in Mannheim abgewiesen
Dritte Motorola-Patentklage gegen Apple in Mannheim abgewiesen
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Nach zwei Erfolgen ist der Handykonzern
Motorola mit seiner dritten Patentklage gegen Apple in Mannheim
gescheitert. Das Landgericht erkannte heute keine Verletzung des
betroffenen Patents zur Funktechnik UMTS durch Apple-Geräte an. In
zwei vorherigen Verfahren hatte das Landgericht zuvor Motorola Recht
gegeben.
Apple hatte vergangene Woche bereits die Folgen der ersten Entscheidung zu einem Patent für den Funkstandard GRPS gespürt: Das Unternehmen musste zeitweise den Internet-Verkauf mehrerer iPhone- und iPad-Modelle in Deutschland stoppen. Motorola hatte nach dem Urteil von Dezember ein Verkaufsverbot gegen die für den deutschen Online-Store zuständige irische Apple-Tochter angestrengt. Das Oberlandesgericht in Karlsruhe als Berufungsinstanz setzte das Verkaufsverbot wenige Stunden später vorläufig aus.
Dritte Motorola-Patentklage gegen Apple in Mannheim abgewiesen
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Am Freitag vergangener Woche gewann Motorola auch ein zweites
Patentverfahren in Mannheim, bei dem es um Apples
Online-Speicherdienst iCloud und Geräte, die ihn nutzen, ging. Wie
inzwischen bekannt wurde, klagt Motorola mit den drei Patenten auch
gegen die deutsche Apple-Tochter, die die Apple-Stores in den
Innenstädten betreibt. Zu den Klagen am Landgericht Düsseldorf wurden
bisher aber noch keine Anhörungstermine angesetzt.
Wie der deutsche Patentexperte Florian Müller erläuterte, wurde das UMTS-Patent (Europäische Patentnummer 1053613) nur von Motorola als unverzichtbar für den Standard erklärt, aber nicht von den zuständigen Organisationen. Der Richter schloss entsprechend nicht aus, dass Apple die UMTS-Technik auch umsetzen könnte, ohne es zu verletzen. Motorola habe keinen eindeutigen Beweis vorbringen können, dass das Patent in Apple-Geräten verletzt werde.
Vor einigen Tagen hatte Motorola von Apple eine Lizenzgebühr in Höhe von 2,25 Prozent gefordert, die sich auf den Verkauf von Apple-Geräten mit einem zum GPRS-Standard gehörigen Patent bezieht. Motorola betrachtete dieses 2,25-Prozent-Angebot im Gegensatz zu Apple als "FRAND-offer" (FRAND = fair, reasonable and non-discriminatory - fair, vernünftig und diskriminierungsfrei). Apple versuchen Müller derzeit anscheinend, von anderen Handy-Herstellern wie Nokia, HTC, LG oder Sony Informationen über deren Konditionen mit Motorola zu bekommen, um Belege für eine unangemessene Forderung vorlegen zu können.
Apple will keine Verkaufsverbote als Folge von Patentklagen
Apple versucht, klarere Regeln für Patente durchzusetzen, die Kernbestandteil von Industriestandards sind. Laut einem Brief an das europäische Standardisierungsgremium ETSI schlägt Apple vor, dass Urteile zu solchen Patenten nicht für Verkaufsverbote genutzt werden dürften. Außerdem will Apple, dass bei der Berechnung der Lizenzforderungen berücksichtigt wird, welchen Anteil das Unternehmen am gesamten Patentpool hat.
Für Patente, die ETSI (European Telecommunications Standards Institute) als unverzichtbar für die Umsetzung eines Standards einstuft, gelten jetzt schon besondere Regeln. Die Konditionen, zu denen solche Patente lizenziert werden müssen ein "FRAND-offer" sein. In der Praxis gibt es allerdings immer wieder Streit darüber, was in einzelnen Fällen als fair und angemessen gelten soll.