Anonym

Datenschutz: Die Crux mit den anonymen Prepaid-Karten

Vorgabe zur Datenerfassung erschwert anonyme TK-Nutzung
Von Lars Sobiraj

Laut Paragraf 111 Tele­kom­muni­kations­gesetz [Link entfernt] muss jeder Anbieter vom Kunden vor der Frei­schaltung einer SIM-Karte zahlreiche Daten einholen. So muss für Aus­kunfts­ersuchen der Sicherheits­behörden der Vertrags­beginn, Name, Geburtsdatum und die Anschrift des Anschluss­inhabers notiert werden. Im Grau­bereich erschuf man daraus ein Geschäfts­modell: Bei eBay und eigens dafür errichteten Portalen finden sich zahlreiche gewerbliche Anbieter, die bereits frei­geschaltete SIM-Karten verkaufen, die auf einem anderen Namen registriert wurden. Zwar hat die Bundesnetz­agentur die Möglichkeit, SIM-Karten abzuschalten, die nicht korrekt registriert wurden, doch das passiert in der Praxis vergleichs­weise selten. Wer umzieht, ist übrigens für die Korrektur seiner Angaben selbst verantwortlich. Es obliegt nicht dem Provider zu überprüfen, ob die Anschrift des Karten­inhabers aktuell ist. Nach dem einmaligen Vorzeigen des Ausweises in einem der Ladengeschäfte der Mobilfunkfirmen ist für sie der Fall erledigt.

Einzelhändler schlampen bei der Überprüfung

Anonyme TK-Nutzung ist aufgrund der rechtlichen Lage schwierig. Anonyme TK-Nutzung ist aufgrund der rechtlichen Lage schwierig.
Bild: teltarif.de
Wer sein Handy anonym benutzen will, muss aber auf keines der Angebote aus dem Graubereich zurückgreifen. Die meisten Supermarktketten und Elektronikmärkte sparen sich an der Kasse die zeitaufwendige Prüfung der persönlichen Daten. Die SIM-Karten kann man ohne Vorlage eines Ausweises online oder telefonisch auch unter Angabe falscher Daten freischalten. Weiterer Vorteil: Der Käufer weiß schon vorher, welche Kosten auf ihn zukommen. Die Tarife der getauschten oder anderswo gekauften SIM-Karten können hingegen sehr unterschiedlich ausfallen.

Das Problem der Polizei: Begeht man beim Telefonat oder mobilen Surfen zivil- oder strafrechtlich relevante Straftaten, kann der Verursacher nicht festgestellt werden. Wer völlig auf Nummer sicher gehen will, der darf wegen der Gerätekennung (IMEI) kein registriertes Smartphone oder Handy benutzen. Ansonsten würde ihn die 15-stellige Seriennummer des GSM- oder UMTS-Endgerätes verraten. Auch darf die Aufladung des Guthabens nicht von einem Girokonto erfolgen. Bei besonders sensiblen Gesprächen sollten SIM-Karten und Mobilfunkgeräte häufiger ausgetauscht werden.

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