Gerichtsverfahren

aboalarm moniert weiter Rechts­un­sicher­heit bei o2-Kündigungen

Unterliegen Mobil­funk­ver­träge strengen Formen der Kündigung, weil sie Teil einer eigen­ver­ant­wort­lichen Lebens­führung und "Grundgut moderner Lebens­führung" sind? Das diskutieren aboalarm und o2 momentan vor Gericht.
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aboalarm moniert weiter Rechtsunsicherheit bei o2-Kündigungen aboalarm moniert weiter Rechtsunsicherheit bei o2-Kündigungen
Bild: o2
Mitte Januar hatte das Kündigungsportal aboalarm verkündet, o2 zu verklagen. Der damalige Vorwurf: Telefónica würde keine Kündigungen akzeptieren, die Kunden über das aboalarm-Portal versenden. Gegenüber teltarif.de hatte o2 seinerzeit bekräftigt: Vertrags-Kündigungen über aboalarm werden akzeptiert. Interne und externe Mitarbeiter von o2 hatten nach Angabe von aboalarm jedoch in der Vergangenheit mehrfach behauptet, dass Kündigungen über das Verbraucherportal ungültig seien, weil diese keine eigenhändige Unterschrift oder persönliche Kundenkennzahl enthielten. Im Raum steht seither darum auch die Frage ob o2 für Aussagen seiner Service-Mitarbeiter haften muss.

Nach drei Monaten sickern nun erste Prozessdetails an die Öffentlichkeit. Laut diversen Verlautbarungen wird im Rahmen des Prozesses vor Gericht nicht nur der konkrete Streit zwischen aboalarm und o2 ausgetragen. Die Kontrahenten diskutieren offenbar auch ganz allgemein darüber, ob Telekommunikationsverträge ein Teil einer eigenverantwortlichen Lebensführung und ein "Grundgut moderner Lebensführung" sind.

o2-Anwalt äußert sich im Verfahren

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Bild: o2
Über eine Presseagentur behauptet aboalarm, dass der o2-Anwalt vor Gericht den eigenen Versprechungen vom Februar widerspricht. aboalarm teilt unter anderem mit:

Im schriftlichen Vorverfahren und in der Gerichtsverhandlung vom 7. April 2016 rudert o2 jetzt zurück und widerspricht den Aussagen aus dem Februar: Unter Berufung darauf, dass Telekommunikationsverträge ein Teil einer eigenverantwortlichen Lebensführung und "Grundgut moderner Lebensführung" seien, müssten auch Mobilfunkverträge strengen Formen der Kündigung unterliegen, so der o2-Anwalt. Heißt das also nun, dass o2 tatsächlich der Auffassung ist, keine Kündigungen ohne eigenhändige Unterschrift akzeptieren zu müssen? Der Prozessbevollmächtigte wollte hierauf nach Rückfrage des aboalarm-Anwalts kein allgemeingültiges Statement abgeben. Jeder Verbraucher, der nicht mit einem eigenhändig unterschriebenen Brief bei o2 kündigt, ist damit offensichtlich von der Güte des Mobilfunkriesen abhängig [...]. Wenngleich momentan aboalarm-Kündigungen von o2 akzeptiert werden, ist diese Rechtsunsicherheit nicht hinnehmbar, weswegen aboalarm nicht aufgeben und als einer der Vorreiter für Verbraucherrechte weiter gegen nicht akzeptierte Kündigungen bei o2 kämpfen wird.

o2 hält Vorwürfe für unbegründet

Zu den neuerlichen Vorwürfen von aboalarm nimmt o2 gegenüber teltarif.de wie folgt Stellung:

Wir können bestätigen, dass am 7.4.2016 ein mündlicher Verhandlungstermin zur unten genannten Klage von aboalarm [...] stattgefunden hat. In dem Termin wurde unter anderem abstrakt über die Frage diskutiert, welche Anforderungen eine Kündigung im Telekommunikationsbereich erfüllen muss, um wirksam zu sein. Davon unabhängig, wird wie bereits erklärt, jede eingehende Kündigung eines Kunden von uns bearbeitet [...]. Die Aussagen des Unternehmens aboalarm sowie die Inhalte des noch laufenden Verfahrens, kommentieren wir grundsätzlich nicht.

teltarif.de wollte von o2 wissen, welches Ziel Telefónica in dem Prozess verfolgt. Darauf antwortete der Netzbetreiber:

Wie bereits bekannt und dargelegt ist die vorliegende Klage unserer Meinung nach unbegründet. In den Ausführungen des Gerichts im mündlichen Verhandlungstermin vom 7.4.2016 wurde diese Sichtweise gestützt. Im Rahmen der vorgegeben Fristsetzung werden wir nun unsere schriftliche Stellungnahme einreichen.

Im übrigen verweist o2 auf die inhaltlich ausführliche Stellungnahme vom Januar. Weitere Details zum Prozess sowie zu den verhandelten Grundsatzfragen wollten weder aboalarm noch o2 nennen. Der Ausgang des Verfahrens ist nach wie vor offen, der Hinweis von o2 dürfte allerdings die Vermutung nahelegen, dass das Gericht gegebenenfalls eher der Argumentation von o2 folgt als der von aboalarm.

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