5G Broadcast: Rundfunk ringt um terrestrische Frequenzen
Das Fernsehen ringt um seine terrestrische Zukunft. Der 15. Mai war hierbei ein erster wesentlicher Meilenstein auf dem Weg zur nächsten globalen World Radio Conference (WRC) der International Telecommunication Union (ITU) im Jahr 2023 in Genf. Bis zu diesem Tag mussten die zuständigen Arbeitsgruppen der ITU bedeutende Dokumente vorlegen.
In diesen Dokumenten fließen die in der Region 1 (im Wesentlichen Europa, Afrika, Vorderasien) gesammelten Bedarfserklärungen zur zukünftigen Nutzung des gegenwärtigen Rundfunk-Frequenzbereichs 470 MHz bis 694 MHz zusammen. Die Stakeholder des Rundfunks und des Mobilfunks waren aufgerufen, der ITU mitzuteilen, wie sie den Bedarf in der Zukunft einschätzen.
Österreich will terrestrisches UHD und 5G Broadcast
5G-Broadcast: Möglicherweise die Zukunft
Bild: teltarif.de / Markus Weidner
Wie die österreichische Telekommunikationsbehörde RTR mitteilt, habe die Rundfunkbranche nach Genf gemeldet, dass in dem Frequenzbereich zukünftige, neue Rundfunksysteme für Ultra High Definition-TV (UHD) und für mobilen Empfang mit Smartphones und Tablets über Antenne (5G Broadcast) zum Einsatz kommen sollen und der Frequenzbereich dem Rundfunk auch noch nach 2030 für das Antennenfernsehen zur Verfügung stehen soll. Informationen über die Meldungen aus Deutschland liegen noch nicht vor.
Aus Sicht des Rundfunks geht es laut RTR um nicht weniger als die Zukunft des Antennenfernsehens. Bei den zuletzt alle drei bis vier Jahre stattfindenden World Radio Conferences werden die Regelungen für den weltweiten Funk- und Fernmeldeverkehr diskutiert, allfällig neuen Bedürfnissen angepasst und entsprechend festgelegt. Neben einer Vielzahl an Themen steht im Jahr 2023 die zukünftige Widmung und Nutzung des international harmonisierten terrestrischen Fernsehbandes im Brennpunkt des Geschehens.
Für die Rundfunkveranstalter gehe es dabei im Wesentlichen um die Frage, ob die aktuelle Widmung des Frequenzbereichs 470 MHz bis 694 MHz für den Rundfunk durch eine Co-Primärwidmung des Mobilfunks ergänzt werden soll, was allerdings laut RTR "weitreichendere Folgen haben kann, als die Formulierung vermuten lässt".
Rundfunk hat schon zweimal Frequenzen an Mobilfunk verloren
Dank der Digitalisierung des Antennenfernsehens und der Einführung der frequenzökonomischen Übertragungsstandards DVB-T und DVB-T2 im Verlauf der vergangenen rund 20 Jahre war der Bedarf an Frequenzspektrum für das terrestrische Fernsehen gesunken. So werden heute ehemalige Fernsehfrequenzbereiche, das 800- und das 700 MHz-Band, als "Digitale Dividende I und II" für den Mobilfunk genutzt. Dies unterstützt den Ausbau des mobilen Breitband-Internets, das einen hohen Frequenzbedarf mit sich bringt.
Allerdings waren die Widmungen des 800 MHz- und des 700 MHz-Bandes bei den WRCs 2007 und 2012 zunächst auch lediglich um Ko-Primärwidmungen für den Mobilfunk erweitert worden, bevor sie schlussendlich doch vollständig vom Rundfunk an den Mobilfunk übergingen.
Rundfunkveranstalter wollen Planungssicherheit
Basierend auf den Ergebnissen der WRC 23 will die EU spätestens bis 2025 entscheiden, wie die Nutzung des Frequenzbereiches 470 MHz bis 694 MHz nach 2030 in Europa aussehen soll. Dieser weite Zeithorizont sei laut RTR deshalb notwendig, um allen Marktteilnehmern Planungssicherheit bei Investitionen, Produktentwicklung und Bereitstellung von Dienstleistungen zu gewährleisten.
Die Verbreitung von Fernsehen über die Standards DVB-T/T2 oder künftig auch oder ausschließlich über den neuen 3GPP-Standard 5G-Broadcast im Frequenzbereich 470 MHz bis 694 MHz ist derzeit aufgrund der Frequenzentscheidung EU/899/2017 des Europäischen Parlaments und des Rates und des nationalen Frequenznutzungsplans zunächst nur bis 2030 uneingeschränkt möglich.
In unserem Podcast haben wir uns ebenfalls mit dem Thema 5G Broadcast und der Weltfunkkonferenz 2023 beschäftigt.