WRC-23

WRC-23: UHF bleiben Rundfunk & Kultur erhalten

Auf der WRC-23 wurde entschieden, dass der Rund­funk im Frequenz­bereich zwischen 470 und 694 MHz in Deutsch­land allei­niger Primär­nutzer bleibt. Der Mobil­funk wird jedoch in mehreren Ländern Sekun­där­nutzer.
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Aufatmen bei Rund­funk­anbie­tern und der Veran­stal­tungs­branche: Auf der World Radio­com­muni­cations Confe­rence 2023 (WRC-23) wurde entschieden, dass der Rund­funk im Frequenz­bereich zwischen 470 und 694 MHz in Deutsch­land allei­niger Primär­nutzer bleibt. Die Veran­stal­tungs­branche (PMSE, Programm Making Special Events) bleibt mit ihren draht­losen Produk­tions­mit­teln, wie bisher auch, Sekun­där­nutzer im TV-UHF-Band. Eine Über­prü­fung der WRC-Beschlüsse soll zudem erst auf der WRC-31 erfolgen. An den begehrten Frequenzen zeigten auch der Mobil- und Behör­den­funk Inter­esse. Lange war daher unklar, wie Deutsch­land sich posi­tio­nieren wird.

Zukunfts­per­spek­tive für 5G Broad­cast

DVB-T2 kann auf Sendung bleiben DVB-T2 kann auf Sendung bleiben
Bild: teltarif.de
"Es ist gut und wichtig, dass der Frequenz­bereich zwischen 470 und 694 MHz für terres­tri­sches Fern­sehen, DVB-T2, und Kultur nun bis auf Weiteres gesi­chert ist", begrüßte Medi­enstaats­sekre­tärin Heike Raab die WRC-Beschlüsse zum TV-UHF-Band. "So ist sicher­gestellt, dass DVB-T2 auch künftig ein wich­tiger Baustein für die Fern­seh­ver­sor­gung bleiben kann, um die Menschen direkt, kosten­günstig und verläss­lich errei­chen zu können. Zudem hat der Rund­funk nun ausrei­chende Planungs­sicher­heit, um die Entwick­lung von 5G Broad­cast weiter voran­zutreiben", so Heike Raab weiter.

Mobil­funk wird Sekun­där­nutzer in mehreren Ländern von Europa

Aller­dings wurde im Rahmen der WRC-23 für einzelne euro­päi­sche Staaten eine zusätz­liche sekun­däre, also nach­ran­gige, Zuwei­sung an den Mobil­funk im TV-UHF-Band (470-694 MHz) beschlossen. Eine ko-primäre Zuwei­sung für Mobil­funk im Bereich 614 bis 694 MHz haben elf arabi­sche Staate bekommen.

"Der Status eines Sekun­där­nut­zers bedeutet, dass dieser die Nutzung der Frequenzen durch den Primär­nutzer (terres­tri­scher Rund­funk) nicht stören darf. Hier müssen wir nun sicher­stellen, dass die euro­päi­sche und natio­nale Umset­zung der WRC-Beschlüsse der Veran­stal­tungs­branche den größt­mög­lichen Schutz bietet", so die Staats­sekre­tärin weiter. Die Welt­funk­kon­ferenz entscheidet alle vier Jahre auf inter­natio­naler Ebene über die Belange des Funk­wesens. Sie wird veran­staltet von der Inter­natio­nalen Fern­mel­deunion (ITU), einer Unter­orga­nisa­tion der Vereinten Nationen.

Um eine zweck­mäßige und störungs­freie Nutzung des Funk­fre­quenz­spek­trums durch alle Funk­dienste sicher­zustellen, bedarf es welt­weiter Fest­legungen. Dies erfolgt auf inter­natio­naler Ebene durch die Voll­zugs­ord­nung für den Funk­dienst (Radio Regu­lations), die unter anderem Zuwei­sungen von Frequenzen an einzelne Funk­dienste enthält, wie zum Beispiel Rund­funk-, oder Mobil­funk­dienste. Die auf der WRC gefassten Beschlüsse sind im Anschluss auf euro­päi­scher und natio­naler Ebene umzu­setzen.

Die ARD sieht kein Ende des digital-terrestri­schen Fern­sehens DVB-T2. 5G Broad­cast sei kein Nach­folger, sondern eine völlig eigen­stän­dige Tech­nologie. Es können beide neben­ein­ander exis­tieren.

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