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WhatsApp: Per Videochat als Gast auf anderen Handys

Wenn Handy­funk­tionen streiken oder neue Apps gezeigt werden wollen, bietet sich Screen-Sharing an. Die Frei­gabe der Smart­phone-Anzeige via Video­anruf ist nun bei WhatsApp inte­griert und nutzbar.
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Mit der neuesten Beta­ver­sion von WhatsApp für das Android-Betriebs­system hält die Möglich­keit Einzug, den Bild­schirm­inhalt zu teilen. Das Gegen­über sieht dann stets in Echt­zeit die Akti­vitäten des Strea­mers. Auf diese Weise lassen sich etwa Probleme mit dem Smart­phone veran­schau­lichen oder neu instal­lierte Apps demons­trieren. Ein neuer Button beim Video­anruf startet die Bild­schirm­über­tra­gung.

Das Entwick­lers­tudio weist vor dem Start des Screen-Sharing darauf hin, dass auch sensible Infor­mationen wie Zugangs­daten und Zahlungs­infor­mationen ange­zeigt werden. Erste Tester konnten das Feature auspro­bieren.

Display­inhalte lassen sich in neuer Beta teilen

WhatsApp Screen-Sharing WhatsApp Screen-Sharing
Bild: WABetaInfo
Manchmal reichen Bild­schirm­fotos oder selbst eine Video­auf­nahme der Display­inhalte nicht aus, um bestimmte Sach­ver­halte zu visua­lisieren. Beispiels­weise in Situa­tionen, in denen man direkt für das Gegen­über sichtbar reagieren möchte. Screen-Sharing, also das Teilen des Gesche­hens auf der Anzeige, ist in solchen Fällen hilf­reich. Ab sofort profi­tieren bei WhatsApp laut WABetaInfo die ersten Android-Anwender von dieser Funk­tion. Offi­ziell startet die Erwei­terung mit der Beta­ver­sion 2.23.11.19. Manche User fanden das Feature aber schon in der Beta­ver­sion 2.23.11.18 vor.

Die Frei­gabe des Bild­schirms ist schnell voll­zogen. Zuerst ruft man den Gesprächs­partner per Video­anruf in WhatsApp an. Anschlie­ßend initi­iert eine Berüh­rung der neuen Schalt­fläche mit dem Display und den Pfeil das Screen-Sharing. Wie die regu­lären Video­chats sind auch die geteilten Bild­schirm­inhalte mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüs­selung versehen. Damit das Feature funk­tio­niert, muss auch der Empfänger dieselbe WhatsApp-Version mit frei­geschal­teter Bild­schirm­frei­gabe besitzen.

Eine mit Bedacht einzu­set­zende Funk­tion

In einem Pop-up-Fenster weist das Entwick­lers­tudio vor dem Start des Screen-Sharing darauf hin, dass die Anwen­dung während der Über­tra­gung Zugriff auf alle sicht­baren Infor­mationen haben wird. Dazu gehören auch sensible Daten wie Pass­wörter (falls in Klar­schrift), Zahlungs­details, Fotos, Mittei­lungen und Töne.

Ferner lassen sich auch geöff­nete Apps und Doku­mente vom Gegen­über erspähen. Deshalb sollte man vorher genau über­legen, welche Bild­schirm­inhalte man seinem Gesprächs­partner zeigen möchte. Außerdem ist es ratsam, das Screen-Sharing nur bei vertrau­ens­wür­digen Personen zu voll­ziehen.

Derzeit tüftelt WhatsApp an Nutzer­namen als Alter­native zur Handy­nummer.

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