Nutzungsbedingungen

Neues EU-Gesetz: WhatsApp ändert seine AGB

Aufgrund neuer EU-Gesetze hat WhatsApp seine AGB und Daten­schutz­bestim­mungen ange­passt. Die Ände­rungen bereiten zudem die Inter­ope­rabi­lität vor.
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Ab dem 11. April 2024 greifen neue Nutzungs­bedin­gungen und Daten­schutz­erklä­rungen in WhatsApp. Der Messenger wird damit den EU-Richt­linien gemäß den Gesetzen über digi­tale Märkte und digi­tale Dienste entspre­chen. Das Entwick­lers­tudio hat damit begonnen, euro­paweit einen Hinweis­text beim Start des Kommu­nika­tions­tools auszu­rollen. Jener infor­miert über die Ände­rungen und führt zu den ange­passten Bestim­mungen. Anwender müssen bis zum Stichtag in die neuen AGB einwil­ligen, um WhatsApp weiterhin nutzen zu können. User profi­tieren von trans­paren­teren Richt­linien und einem besseren Daten­schutz.

WhatsApp hat seine AGB über­arbeitet

Hinweis auf die neuen AGB Hinweis auf die neuen AGB
WABetaInfo
Aufgrund der Einstu­fung als Torwächter ist WhatsApp verpflichtet, Ände­rungen vorzu­nehmen, um mit dem Gesetz über digi­tale Märkte (Digital Markets Act, DMA) und über digi­tale Dienste (Digital Services Act, DSA) über­ein­zustimmen. WABetaInfo weist darauf hin, dass der zu Meta gehö­rende Messenger die notwen­digen Vorkeh­rungen in seinen Nutzungs­bedin­gungen und Daten­schutz­erklä­rungen vorge­nommen hat. Auf dem einge­bet­teten Bild­schirm­foto ist der Hinweis­text zu erkennen. Anwender haben bis zum 11. April Zeit, sich die Doku­mente durch­zulesen und in die Ände­rungen einzu­wil­ligen.

WhatsApp erwei­tert seine AGB um Hinweise darüber, was erlaubt und was nicht zulässig auf der Platt­form ist. Richt­linien für Kanäle und wie sich diese melden lassen, gibt es eben­falls. Für eine opti­mierte Wahrung der Privat­sphäre setzt das Chat­pro­gramm in der Euro­päi­schen Union auf das neue EU-US-Daten­schutz-Frame­work. Das euro­paweite Mindest­alter für die Nutzung von WhatsApp wurde von 16 auf 13 Jahre hinab gesetzt. In Deutsch­land beträgt das Mindest­alter für die Nutzung ohnehin zwölf Jahre. Der Messenger versi­chert, dass die Konver­sationen weiterhin Ende-zu-Ende-verschlüs­selt sind.

Vorbe­rei­tung für Chats mit Dritt­anbieter-Apps

Eine weitere Auflage der EU ist die Öffnung von WhatsApp für andere Chat-Programme. Diese Maßnahme ist in den Bestim­mungen fest­gehalten. Bis März hat das Entwick­lers­tudio Zeit, die Kompa­tibi­lität zu Messen­gern der Konkur­renz einzu­bauen. Es dürfte also nicht mehr lange dauern, bis diese Funk­tio­nalität kommt. Falls die neuen AGB bei Ihnen fehlen, sind Sie nicht alleine. Bei uns hatten auch noch nicht alle Redak­teure Zugriff. Wahr­schein­lich erfolgt die Inte­gra­tion in Wellen. Zustimmen oder ablehnen lassen sich die Bestim­mungen bislang nicht. Es erfolgt ledig­lich eine Weiter­lei­tung auf eine externe WhatsApp-Webseite.

Wir haben bereits umfas­send über die nahende WhatsApp-Inter­ope­rabi­lität berichtet.

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