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Neue Nutzungsbestimmungen: WhatsApp macht Druck

Ab Mitte Mai sollen die neuen Nutzungs­bestim­mungen von WhatsApp gelten. Der Messenger "bittet" wieder um Zustim­mung. Ansonsten ist der Account bald nur noch einge­schränkt nutzbar.
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Neue WhatsApp-Regelungen in Kürze Neue WhatsApp-Regelungen in Kürze
Logo/Screenshot: WhatsApp, Montage: teltarif.de
WhatsApp hatte eigent­lich schon im Winter neue Nutzungs­bestim­mungen vorge­legt. Diese sollten zum 8. Februar in Kraft treten. Das löste seiner­zeit einen regel­rechten Shit­storm aus. Viele Kunden stimmten der Neue­rung nicht zu, sondern wech­selten zu anderen Messen­gern wie Signal, Threema oder Tele­gram. WhatsApp räumte ein, dass einige Anwender die Neue­rungen mögli­cher­weise nicht verstanden haben und verschob deren Einfüh­rung. Jetzt rückt der neue Termin näher.

Zum 15. Mai sollen die neuen Daten­schutz­richt­linien von WhatsApp greifen. Nutzer, die der Neure­gelung im Winter noch nicht zuge­stimmt haben, erhalten einem Bericht des Nach­rich­ten­maga­zins Der Spiegel zufolge erneut per Popup-Fenster nach dem Öffnen des Messen­gers einen Hinweis, dem zufolge die Zustim­mung erfor­der­lich ist, wenn WhatsApp auch nach dem Stichtag 15. Mai weiterhin in vollem Umfang nutzbar bleiben soll.

Macht der zu Face­book gehö­rende Messenger dieses Mal ernst? Die neuer­liche Auffor­derung, den neuen Nutzungs­bestim­mungen zuzu­stimmen, deutet zumin­dest nicht auf einen weiteren Aufschub hin. Demnach müssen sich Anwender, die ihre Zustim­mung verwei­gern, ab 15. Mai auf deut­liche Einschrän­kungen bei der WhatsApp-Nutzung einstellen. Sofort abge­schaltet wird das Messenger-Konto aber nicht.

Benach­rich­tigungen und VoIP-Anrufe weiter erhalten

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Logo/Screenshot: WhatsApp, Montage: teltarif.de
Aktuell kann das Popup-Fenster, das die neuen WhatsApp-Rege­lungen erklärt, noch igno­riert bzw. wegge­klickt werden. Danach lässt sich der Messenger wie gewohnt nutzen. Das soll ab 15. Mai nicht mehr möglich sein. Einge­hende Mittei­lungen gehen nach wie vor ein. Diese lassen sich über die Push-Benach­rich­tigungen auf dem Sperr- oder Start­bild­schirm des Smart­phones weiterhin anzeigen. Auch einge­hende VoIP-Anrufe über WhatsApp können weiterhin ange­nommen werden.

Sobald WhatsApp geöffnet wird, ist aber die Zustim­mung zu den neuen Rege­lungen erfor­der­lich. Wegkli­cken lässt sich der Hinweis nur noch durch Zustim­mung zu den neuen Nutzungs­bestim­mungen. Damit können die Kunden selbst keine Konver­sationen mehr starten bzw. Sprach- und Video­anrufe aufbauen. Selbst der Daten-Export aus dem WhatsApp Messenger wird nicht mehr möglich sein, da auch zu diesem Zweck die Anwen­dung geöffnet werden muss. Nach einer bislang nicht genau defi­nierten "kurzen Zeit" will WhatsApp den Zugang ganz sperren, wenn der Kunden die neuen Rege­lungen nicht doch noch bestä­tigt.

Schon Mitte Januar hatte WhatsApp auf Twitter erklärt, was es mit den neuen Nutzungs­bestim­mungen auf sich hat und welche Ziele die Face­book-Tochter damit verfolgt. Die Kritik vieler Kunden beruhe auch auf falschen Tatsa­chen. So ändere sich nichts an der Ende-zu-Ende-Verschlüs­selung der Chat-Mittei­lungen. Auch auf die VoIP-Verbin­dungen der Kunden hätten die Betreiber keinen Zugriff. Details zur Stel­lung­nahme von WhatsApp haben wir in einem eigenen Beitrag zusam­men­gefasst.

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