Anordnung

Datenschützer gegen WhatsApp-Daten bei Facebook

Der Hamburger Daten­schützer Johannes Caspar will per Anord­nung sicher­stellen, dass auch nach der anste­henden Ände­rung der WhatsApp-Regeln keine Daten des Chat-Dienstes von der Konzern­mutter Face­book genutzt werden.
Von dpa /

Der Hamburger Daten­schützer Johannes Caspar warnt unter anderem, dass mit den ab Samstag grei­fenden neuen Nutzungs­bedin­gungen ein Einsatz von Daten zur Verbin­dung mit Produkten von Face­book-Unter­nehmen möglich gemacht werde. Er kann zwar nur für einen Zeit­raum von drei Monaten eine Anord­nung erlassen, weil in Europa für Face­book gene­rell die irische Daten­schutz-Behörde zuständig ist.

Caspar will aber in dieser Zeit den Euro­päi­schen Daten­schutz­aus­schuss (EDSA) einschalten, um eine Entschei­dung auf euro­päi­scher Ebene herbei­zuführen, wie er heute ankün­digte [Link entfernt] .

WhatsApp: Anord­nung basiere auf Miss­ver­ständnis

Hamburger Datenschützer Johannes Caspar Hamburger Datenschützer Johannes Caspar
Bild: picture alliance/dpa | Daniel Reinhardt
WhatsApp entgeg­nete in einer ersten Reak­tion, die Anord­nung des Daten­schüt­zers basiere "auf einem grund­legenden Miss­ver­ständnis von Ziel und Folgen des Updates". Der Dienst bekräf­tigte, es gehe darum, bessere Möglich­keiten für die Kommu­nika­tion mit Unter­nehmen zu schaffen und die Nutzung von Daten trans­parenter zu gestalten. Zuvor hatte WhatsApp stets betont, dass mit den neuen Regeln keine erwei­terte Daten­wei­ter­gabe an Face­book vorge­sehen sei. "Da die Behaup­tungen der Hamburger Daten­schutz­behörde falsch sind, wird die Anord­nung die Einfüh­rung des Updates nicht beein­flussen", betonte ein Spre­cher.

Außer­halb der EU fließen einige WhatsApp-Nutzer­daten zu Werbe­zwe­cken oder zur Verbes­serung von Produkten an Face­book - aller­dings bereits seit dem Jahr 2016.

Face­book hat eine deut­sche Nieder­las­sung in Hamburg

Caspar kann daher "unter außer­gewöhn­lichen Umständen" ein befris­tetes Verfahren auch gegen Face­book in Irland eröffnen, um die Rechte und Frei­heiten deut­scher Nutzer zu schützen. Er warnte, dass mit den neuen Regeln der bislang vorhan­dene Hinweis wegfalle, dass WhatsApp-Nach­richten nicht für andere sichtbar auf Face­book geteilt werden.

Zugleich kriti­sierte der Daten­schützer die neuen Bestim­mungen zur Daten­wei­ter­gabe scharf. Sie seien auf unter­schied­lichen Ebenen der Daten­schutz­erklä­rung verstreut. Sie seien unklar und in ihrer euro­päi­schen und inter­natio­nalen Version schwer ausein­ander­zuhalten.

Zudem seien sie miss­ver­ständ­lich und wiesen erheb­liche Wider­sprüche auf. "Auch nach genauer Analyse lässt sich nicht erkennen, welche Konse­quenzen die Zustim­mung für die Nutze­rinnen und Nutzer hat", warnte Caspar. Die Zustim­mung erfolge außerdem nicht aus freien Stücken, "da WhatsApp die Einwil­ligung in die neuen Bestim­mungen als Bedin­gung für die Weiter­nut­zung der Funk­tio­nali­täten des Dienstes einfor­dert".

Gestern berich­teten wir darüber, was passieren soll, wenn man den neuen WhatsApp-Nutzungs­bedin­gungen nicht bis zum 15. Mai zuge­stimmt hat.

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