Telefonterror

Verbraucherzentrale sammelt Beschwerden wegen Werbeanrufen

Dokumentation der Gesetzeslücken
Von ddp / Marie-Anne Winter

Im Kampf gegen unerwünschte Telefonwerbung sammeln die Verbraucherzentralen ab sofort Beschwerden von Betroffenen. Damit sollten die Lücken im gesetzlichen Schutz vor Werbeanrufen dokumentiert werden, teilte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg heute in Stuttgart mit. Beschwerdeformulare gibt es im Internet unter verbraucherzentrale-bw.de/telefonwerbung.

Seit August 2009 müssen Firmen, die ohne ausdrückliche Einwilligung der Verbraucher Werbeanrufe tätigen, mit Bußgeldern bis 50 000 Euro rechnen. Unternehmen, die zu Werbezwecken anrufen, dürfen außerdem ihre Rufnummer nicht unterdrücken.

"Aktuelle Verbraucherbeschwerden zeigen jedoch, dass unseriöse Anrufer sich durch die Androhung von Bußgeldern nicht abschrecken lassen", beklagte die Verbraucherzentrale. "Der eiskalte Telefonterror geht weiter." Besonders Anbieter von Gewinnspielen fielen auf, "die nach den Anrufen Verträge unterschieben oder sogar unberechtigt auf die Girokonten der Angerufenen zugreifen".

Weitere Beiträge zu Rechnungsstreitigkeiten und Urteilen zur Telefon- und Internetnutzung