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Handy, Geldbörse, Schlüssel: So gehen Sie bei Verlust vor

Porte­mon­naie, Ausweis, Schlüssel & Co.: Der Ärger ist groß, wenn unter­wegs Dinge abhan­den­kommen - sei es durch einen Dieb­stahl oder die eigene Schus­selig­keit. Wie Sie dann am besten vorgehen.
Von dpa /

In einem Moment der Unacht­sam­keit passiert es: Das Handy oder Porte­mon­naie bleibt im Café liegen. Oder haben etwa Diebe zuge­griffen? Wer eine solche oder ähnliche Situa­tion erlebt, gerät erst einmal in helle Aufre­gung. Das ist kontra­pro­duktiv. Denn je schneller Betrof­fene handeln, desto besser können sie womög­lich finan­zielle Schäden verhin­dern. Was in verschie­denen Verlust­fällen zu tun ist:

1. Wenn das Handy weg ist

Wer sein Smart­phone vermisst, kann es oft über andere Handys oder Computer orten. "Dafür muss aller­dings in den Gerä­teein­stel­lungen des Smart­phones die Stand­ort­suche akti­viert sein", erklärt Karo­lina Wojtal vom Euro­päi­schen Verbrau­cher­zen­trum (EVZ) Deutsch­land in Kehl. Ist es nicht möglich, das verlo­rene Handy zu orten oder hat es ein Dieb mitge­nommen, sollten Sie schnell die SIM-Karte sperren lassen. Das funk­tio­niert entweder über die allge­meine Sperr­nummer 116 116 oder direkt beim Mobil­funk­anbieter. Erstatten Sie außerdem Anzeige bei der Polizei. Handy verloren? Um es orten zu können, muss die Standortsuche in den Einstellungen aktiviert sein Handy verloren? Um es orten zu können, muss die Standortsuche in den Einstellungen aktiviert sein
Fotos: teltarif.de/onniechua-fotolia.com, Montage: teltarif.de
Wichtig ist, dass Sie sich gene­rell alle Daten zu Ihrem Smart­phone zu Hause etwa auf einem Zettel vermerken. Konkret sind das die Mobil­funk­nummer, die genaue Modell­bezeich­nung, die SIM-Karten­nummer sowie die IMEI Nummer (Inter­national Mobile Station Equip­ment Iden­tity). Die IMEI ist eine 15-stel­lige Nummer. Um sie abzu­rufen, wählen Sie auf der Tele­fon­tas­tatur *#06#.

"Sichern Sie Ihr Handy immer durch einen PIN und archi­vieren Sie Ihre Fotos auf einem externen Spei­cher­medium", empfiehlt der Berliner Rechts­anwalt für Bank und Kapi­tal­markt­recht Marko Huth. So können Sie Ihre Daten im Notfall ohne Verluste vom gestoh­lenen Handy löschen.

2. Wenn das komplette Porte­mon­naie verschütt­geht

Oft stecken in einem Porte­mon­naie nicht nur Geld­scheine und Münzen, sondern auch Bank­karten und Ausweis­doku­mente. Lassen Sie über die Sperr­nummer 116 116 (aus dem Ausland entweder über die Nummer 0049 116 116 oder über 0049 30 40504050) Ihre Bank- und Kredit­karten sperren.

"Infor­mieren Sie außerdem die Polizei über den Verlust", rät Huth. Setzen Sie zusätz­lich die Bank oder das Kredit­institut von dem Verlust oder Dieb­stahl in Kenntnis. Nehmen Sie Kontakt mit dem örtli­chen Fund­büro auf - mit etwas Glück landet dort Ihr Porte­mon­naie.

Befand sich in der Geld­börse etwa auch der Perso­nal­aus­weis, dann sollte man dessen Online-Funk­tion sperren lassen - und zwar eben­falls über die Sperr­nummer 116 116. "Der Verlust des Perso­nal­aus­weises ist auch der Polizei vor Ort sowie dem Bürgeramt zu Hause umge­hend zu melden", sagt Wojtal.

Zudem sollten Sie Unter­nehmen, Vereine oder Clubs, von denen Sie eine Mitglieds­karte besitzen, über deren Verlust infor­mieren. "Gerade, wenn man im Urlaub ist, bietet es sich an, im Vorfeld sämt­liche wich­tige Tele­fon­num­mern für den Fall der Fälle auf einen Zettel zu schreiben und mit sich zu führen, aber natür­lich nicht im Porte­mon­naie", so Wojtal.

3. Wenn ein Ausweis­doku­ment im Ausland abhan­den­kommt

Betrof­fene müssen, nachdem sie die Online-Funk­tion des Ausweises haben sperren lassen, zur Poli­zei­wache vor Ort gehen. Mit einer Kopie der Anzeige kontak­tieren sie dann eine deut­sche Auslands­ver­tre­tung - Botschaft oder Konsulat - im jewei­ligen Land. Dort gibt es dann ein Ersatz­doku­ment für die Ausreise. Zu Hause sind dann beim zustän­digen Bürgeramt neue Ausweise zu bean­tragen.

Die Antrag­stel­lung für ein Ersatz­doku­ment bei der Botschaft oder beim Konsulat lässt sich verein­fachen, wenn man recht­zeitig Vorsorge trifft. Das geht so: Einen Scan von den Ausweisen anfer­tigen und sich selbst mailen. "Diesen Scan dann etwa via Smart­phone in der Auslands­ver­tre­tung zeigen, so sind alle wich­tigen Infos auf einen Blick ersicht­lich", sagt Wojtal.

4. Wenn der Führer­schein verloren geht

Wer seinen Führer­schein verloren hat, sollte das bei der Polizei melden, eine "Erklä­rung über den Verlust des Führer­scheins" abgeben und danach beim zustän­digen Bürgeramt eine neue Fahr­erlaubnis bean­tragen. Nötig sind ein gültiges Ausweis­doku­ment und ein biome­tri­sches Foto. Es entstehen Kosten für den vorläu­figen Führer­schein und den Ersatz­füh­rer­schein. Wichtig: "Ohne Führer­schein dürfen Sie keines­falls Auto fahren", sagt Rechts­anwalt Huth.

5. Wenn der Haustür- oder Auto­schlüssel weg ist

Wenn der Haus­tür­schlüssel weg ist, gilt es, die Gebäude- und die private Haft­pflicht­ver­siche­rung, falls vorhanden, zu infor­mieren. Eine private Haft­pflicht­ver­siche­rung kommt etwa für den Einbau einer neuen Schließ­anlage auf, sofern das Abhan­den­kommen fremder Schlüssel explizit mitver­sichert ist. Klingt komisch ist aber so.

"Bin ich Mieter, ist der Schlüssel zu meiner Wohnung fremd für mich, da er dem Vermieter gehört", so Wojtal. Verliert man den Schlüssel zur eigenen Immo­bilie, zahlt die private Haft­pflicht­ver­siche­rung oftmals nicht. Gege­benen­falls über­nimmt das dann eine Haus­rat­ver­siche­rung.

Geht der private Haus­tür­schlüssel gemeinsam mit dem Perso­nal­aus­weis oder anderen Doku­menten verloren und sind dadurch Rück­schlüsse auf die Anschrift der Miet­woh­nung möglich, müssen Sie Verlust oder Dieb­stahl auch der Polizei anzeigen. Auch der Vermieter ist zu infor­mieren.

Dieje­nigen, die den Auto­schlüssel verlieren, melden dies am besten der Polizei, der Kasko-Versi­che­rung und dem Händler oder Hersteller - und zwar auch dann, wenn noch ein weiterer Schlüssel vorhanden ist. Hier­über bekommen Sie Hilfe bei der Beschaf­fung eines Ersatzes; das geht auch über einen even­tuell vorhan­denen Auto-Schutz­brief.

6. Wenn die Kran­ken­ver­siche­rungs­karte abhan­den­kommt

Infor­mieren Sie umge­hend Ihre Kran­ken­kasse und bean­tragen Sie dort eine neue Karte. Das geht online, persön­lich oder tele­fonisch. Dazu sollte man seine Versi­cher­ten­nummer griff­bereit haben. "Wer drin­gend zum Arzt muss, kann die Karte inner­halb von etwa zehn Tagen nach­rei­chen und wird auch ohne Karte behan­delt", erklärt Huth.

Sollte die neue Karte nicht recht­zeitig eintreffen, bekommt der Patient oder die Pati­entin die Kosten in Rech­nung gestellt. Legt er oder sie anschlie­ßend die neue Karte vor, erhält er oder sie die Summe wieder zurück. Mit einer gestoh­lenen Kran­ken­ver­siche­rungs­karte kann ein Dieb übri­gens nicht viel anfangen. Schließ­lich ist sie durch das Foto perso­nali­siert.

Wie Sie gene­rell Ihr Recht als Verbrau­cher einfor­dern, lesen Sie in einem ausführ­lichen Ratgeber auf teltarif.de.

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