Vodafone: Preiserhöhung jetzt auch für DSL-Kunden
Vodafone kündigt seinen Kunden Preiserhöhungen im Festnetz (Koaxkabel) an.
Bild: picture alliance/Federico Gambarini/dpa
Wir hatten es schon im vergangenen Jahr gemeldet, in diesen Tagen macht Vodafone offenbar wirklich ernst. Verschiedene Kunden von Vodafone-Festnetz-Produkten (über Koaxkabel oder DSL-Kupferkabel erhalten in diesen Tagen eine E-Mail oder möglicherweise auch einen klassischen Brief per Post im Briefkasten. Der Inhalt: Eine Preiserhöhung. Man müsse die Preise um ca. 5 Euro im Monat erhöhen. (Bei Geschäftskunden ist es eine Preiserhöhung um 5 Euro netto, bei Privatkunden sind es 5 Euro brutto). Während im November 2022 noch ausschließlich TV-Kabel-Kunden von der Preiserhöhung betroffen waren, haben jetzt auch DSL-Kunden von Vodafone eine Information über Preiserhöhungen erhalten.
Blumiges Schreiben
Vodafone kündigt seinen Kunden Preiserhöhungen im Festnetz (Koaxkabel) an.
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Vodafone dankt in dem Schreiben für die Treue, die zeige, dass sich der Kunde bei Vodafone wohl fühle. Um die Qualität der Netz-Infrastruktur kontinuierlich zu verbessern und dank des fortschreitenden Ausbaus, profitierten die Kunden "einem stabilen und zukunftssicheren Netz", findet man in der Konzernzentrale in Düsseldorf. Und kommt dann auf den Punkt: Leider sei man von der allgemeinen Kostenentwicklung betroffen, die Erhöhung der Energiepreise für den Betrieb der Netze stelle große Herausforderungen und deswegen müssten die Preise "so niedrig wie möglich" angepasst werden. Genannt werden der bisherige und der künftige Preis.
Vodafone weist darauf hin, dass der Vertrag "automatisch zum neuen Preis" weiter laufe, dazu müssten die Kunden nichts tun.
Mail im Spam-Ordner gelandet?
Ein (anonymisiertes) Anschreiben von Vodafone, worin die Preiserhöhungen angekündigt werden.
Screenshot: teltarif.de
Wer Kunde bei Vodafone ist, sollte seinen Posteingang und insbesondere den Spam-Ordner genau untersuchen. Möglicherweise ist diese Mail bereits (unbemerkt) eingetroffen. Auch wenn diese Mail übersehen oder gelöscht wurde, gilt die Preiserhöhung für Vodafone als "mitgeteilt" und Vodafone wird sie ab dem genannten Datum in Kraft setzen.
Nicht einverstanden?
Wer mit der Preiserhöhung nicht einverstanden ist, kann den Vertrag ohne Kosten und ohne Einhaltung einer Frist – innerhalb von drei Monaten ab Erhalt des Schreibens – außerordentlich kündigen, entweder per Brief oder über den Kündigungs-Button auf der Webseite von Vodafone. Die Kündigung gelte frühestens mit Wirkung zum Ablauf des 03. Mai 2023. Das Recht, den Vertrag ordentlich zu kündigen, gelte weiterhin, betont Vodafone.
Nicht kündigen, sondern den alten Preis behalten?
Viele Kunden fragen sich, ob Vodafone einfach während der Laufzeit den Preis erhöhen darf. Paragraph 57 des neuen TKG schreibt vor, dass der Kunde informiert werden und ein außerordentliches Kündigungsrecht (im Volksmund "Sonderkündigungsrecht") eingeräumt werden muss. Das hat Vodafone getan. Sollte der Kunde dennoch darauf bestehen, den seinerzeit beworbenen "Preis gilt auf Lebenszeit" behalten zu wollen, könnte Vodafone "aus wichtigem Grund" seinerseits kündigen.
Kündigung hat Folgen
Eine Preiserhöhung ist immer ärgerlich, aber wer mit einer Kündigung liebäugelt, sollte sich vorher einige Gedanken dazu machen. Wer aktuell einen Koaxkabel-Anschlusses (DOCSIS-Protokoll) mit Gigabit-Geschwindigkeit bei Vodafone gebucht hat, dürfte nur in seltenen Fällen einen ähnlich schnellen Anschluss zu günstigeren Tarifen am Wohnort finden. Eine echte Glasfaser eines anderen Anbieters wird ebenfalls nur in seltenen Fällen vorhanden sein. Deswegen kann ein Wechsel zu einem anderen Telefon-Internet-Anbieter eine spürbar niedrigere Internetgeschwindigkeit bedeuten. Am besten vorher genau informieren.
Festnetzrufnummer wichtig?
Wer auf den Erhalt seiner weithin bekannten Festnetznummer Wert legt (z.B. aus beruflichen Gründen oder bei einem großen Bekanntenkreis), muss einiges beachten. Bei einer außerordentlichen Kündigung muss der Kunde selbst tätig werden und im Kündigungsprozess die Frage "Soll die Rufnummer portiert werden" mit "Ja" beantworten. Auch beim neuen Anbieter muss darauf hingewiesen werden, dass der alte Anschluss bereits gekündigt wurde und die Rufnummer portiert werden soll.
Wo der betroffene Vertrag älter als 24 Monate ist, beträgt die reguläre Kündigungsfrist seit Dezember 2021 nur noch einen Monat. In diesen Fällen kann einfach die neue Telefongesellschaft beauftragt werden, den alten Anschluss zu kündigen und die Rufnummern zu übernehmen. Eine außerordentliche Kündigung ist dann nicht notwendig.
Wem die Festnetzrufnummer überhaupt nicht wichtig ist, sollte nur daran denken, allen wichtigen Kontakten rechtzeitig den Wegfall der bisherigen Nummer und ggfs. eine neue Rufnummer (vom neuen Anbieter oder von einem Handy) mitzuteilen.
Verhandlungen möglich?
Einige teltarif.de-Leser berichten in Gesprächen mit der Vodafone-Hotline (0800-172-1212), neue (bessere) Konditionen ausgehandelt zu haben. Hierbei handelte es sich allerdings um SoHo-Geschäftskunden, bei denen der Kundenservice in vielen Fällen aufmerksamer und "besser" zu sein scheint, so die Aussage der Betroffenen. Generell gilt: Bei allen Zusagen am Telefon auf einer schriftlichen Bestätigung bestehen, denn allzuoft werden Versprechungen gemacht, die sich später nicht mehr verifizieren lassen.
Für einen Händler aus Bottrop endete ein Schneeballsystem mit vermeintlich günstigen Verträgen in der Insolvenz.