Teurer

Vodafone: Preiserhöhung jetzt auch für DSL-Kunden

Voda­fone: Die bereits letztes Jahr ange­kün­digten Preis­erhö­hungen werden jetzt umge­setzt. Betrof­fene Voda­fone Kunden erhalten eine E-Mail. Es wird teurer.
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Vodafone kündigt seinen Kunden Preiserhöhungen im Festnetz (Koaxkabel) an. Vodafone kündigt seinen Kunden Preiserhöhungen im Festnetz (Koaxkabel) an.
Bild: picture alliance/Federico Gambarini/dpa
Wir hatten es schon im vergan­genen Jahr gemeldet, in diesen Tagen macht Voda­fone offenbar wirk­lich ernst. Verschie­dene Kunden von Voda­fone-Fest­netz-Produkten (über Koax­kabel oder DSL-Kupfer­kabel erhalten in diesen Tagen eine E-Mail oder mögli­cher­weise auch einen klas­sischen Brief per Post im Brief­kasten. Der Inhalt: Eine Preis­erhö­hung. Man müsse die Preise um ca. 5 Euro im Monat erhöhen. (Bei Geschäfts­kunden ist es eine Preis­erhö­hung um 5 Euro netto, bei Privat­kunden sind es 5 Euro brutto). Während im November 2022 noch ausschließ­lich TV-Kabel-Kunden von der Preis­erhö­hung betroffen waren, haben jetzt auch DSL-Kunden von Voda­fone eine Infor­mation über Preis­erhö­hungen erhalten.

Blumiges Schreiben

Vodafone kündigt seinen Kunden Preiserhöhungen im Festnetz (Koaxkabel) an. Vodafone kündigt seinen Kunden Preiserhöhungen im Festnetz (Koaxkabel) an.
Bild: picture alliance/Federico Gambarini/dpa
Voda­fone dankt in dem Schreiben für die Treue, die zeige, dass sich der Kunde bei Voda­fone wohl fühle. Um die Qualität der Netz-Infra­struktur konti­nuier­lich zu verbes­sern und dank des fort­schrei­tenden Ausbaus, profi­tierten die Kunden "einem stabilen und zukunfts­sicheren Netz", findet man in der Konzern­zen­trale in Düssel­dorf. Und kommt dann auf den Punkt: Leider sei man von der allge­meinen Kosten­ent­wick­lung betroffen, die Erhö­hung der Ener­gie­preise für den Betrieb der Netze stelle große Heraus­for­derungen und deswegen müssten die Preise "so niedrig wie möglich" ange­passt werden. Genannt werden der bishe­rige und der künf­tige Preis.

Voda­fone weist darauf hin, dass der Vertrag "auto­matisch zum neuen Preis" weiter laufe, dazu müssten die Kunden nichts tun.

Mail im Spam-Ordner gelandet?

Ein (anonymisiertes) Anschreiben von Vodafone, worin die Preiserhöhungen angekündigt werden. Ein (anonymisiertes) Anschreiben von Vodafone, worin die Preiserhöhungen angekündigt werden.
Screenshot: teltarif.de
Wer Kunde bei Voda­fone ist, sollte seinen Post­ein­gang und insbe­son­dere den Spam-Ordner genau unter­suchen. Mögli­cher­weise ist diese Mail bereits (unbe­merkt) einge­troffen. Auch wenn diese Mail über­sehen oder gelöscht wurde, gilt die Preis­erhö­hung für Voda­fone als "mitge­teilt" und Voda­fone wird sie ab dem genannten Datum in Kraft setzen.

Nicht einver­standen?

Wer mit der Preis­erhö­hung nicht einver­standen ist, kann den Vertrag ohne Kosten und ohne Einhal­tung einer Frist – inner­halb von drei Monaten ab Erhalt des Schrei­bens – außer­ordent­lich kündigen, entweder per Brief oder über den Kündi­gungs-Button auf der Webseite von Voda­fone. Die Kündi­gung gelte frühes­tens mit Wirkung zum Ablauf des 03. Mai  2023. Das Recht, den Vertrag ordent­lich zu kündigen, gelte weiterhin, betont Voda­fone.

Nicht kündigen, sondern den alten Preis behalten?

Viele Kunden fragen sich, ob Voda­fone einfach während der Lauf­zeit den Preis erhöhen darf. Para­graph 57 des neuen TKG schreibt vor, dass der Kunde infor­miert werden und ein außer­ordent­liches Kündi­gungs­recht (im Volks­mund "Sonder­kün­digungs­recht") einge­räumt werden muss. Das hat Voda­fone getan. Sollte der Kunde dennoch darauf bestehen, den seiner­zeit bewor­benen "Preis gilt auf Lebens­zeit" behalten zu wollen, könnte Voda­fone "aus wich­tigem Grund" seiner­seits kündigen.

Kündi­gung hat Folgen

Eine Preis­erhö­hung ist immer ärger­lich, aber wer mit einer Kündi­gung lieb­äugelt, sollte sich vorher einige Gedanken dazu machen. Wer aktuell einen Koax­kabel-Anschlusses (DOCSIS-Proto­koll) mit Gigabit-Geschwin­dig­keit bei Voda­fone gebucht hat, dürfte nur in seltenen Fällen einen ähnlich schnellen Anschluss zu güns­tigeren Tarifen am Wohnort finden. Eine echte Glas­faser eines anderen Anbie­ters wird eben­falls nur in seltenen Fällen vorhanden sein. Deswegen kann ein Wechsel zu einem anderen Telefon-Internet-Anbieter eine spürbar nied­rigere Inter­net­geschwin­dig­keit bedeuten. Am besten vorher genau infor­mieren.

Fest­netz­ruf­nummer wichtig?

Wer auf den Erhalt seiner weithin bekannten Fest­netz­nummer Wert legt (z.B. aus beruf­lichen Gründen oder bei einem großen Bekann­ten­kreis), muss einiges beachten. Bei einer außer­ordent­lichen Kündi­gung muss der Kunde selbst tätig werden und im Kündi­gungs­pro­zess die Frage "Soll die Rufnummer portiert werden" mit "Ja" beant­worten. Auch beim neuen Anbieter muss darauf hinge­wiesen werden, dass der alte Anschluss bereits gekün­digt wurde und die Rufnummer portiert werden soll.

Wo der betrof­fene Vertrag älter als 24 Monate ist, beträgt die regu­läre Kündi­gungs­frist seit Dezember 2021 nur noch einen Monat. In diesen Fällen kann einfach die neue Tele­fon­gesell­schaft beauf­tragt werden, den alten Anschluss zu kündigen und die Rufnum­mern zu über­nehmen. Eine außer­ordent­liche Kündi­gung ist dann nicht notwendig.

Wem die Fest­netz­ruf­nummer über­haupt nicht wichtig ist, sollte nur daran denken, allen wich­tigen Kontakten recht­zeitig den Wegfall der bishe­rigen Nummer und ggfs. eine neue Rufnummer (vom neuen Anbieter oder von einem Handy) mitzu­teilen.

Verhand­lungen möglich?

Einige teltarif.de-Leser berichten in Gesprä­chen mit der Voda­fone-Hotline (0800-172-1212), neue (bessere) Kondi­tionen ausge­han­delt zu haben. Hierbei handelte es sich aller­dings um SoHo-Geschäfts­kunden, bei denen der Kunden­ser­vice in vielen Fällen aufmerk­samer und "besser" zu sein scheint, so die Aussage der Betrof­fenen. Gene­rell gilt: Bei allen Zusagen am Telefon auf einer schrift­lichen Bestä­tigung bestehen, denn allzuoft werden Verspre­chungen gemacht, die sich später nicht mehr veri­fizieren lassen.

Für einen Händler aus Bottrop endete ein Schnee­ball­system mit vermeint­lich güns­tigen Verträgen in der Insol­venz.

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