Warnung

Untergeschobene Kabel-Verträge von Vodafone-Vertretern

Noch immer ist die Masche nicht besei­tigt, dass Voda­fone-Vertreter arglosen Bürgern an der Haustür unge­wünschte Kabel-Verträge unter­schieben. Die Verbrau­cher­zen­trale Bayern warnt.
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Warnung vor Haustürgeschäften bei Vodafone Kabel Warnung vor Haustürgeschäften bei Vodafone Kabel
Bild: Vodafone
teltarif.de hat schon mehr­fach über die Vertriebs-Methoden bei Kabel­anschlüssen von Voda­fone berichtet. Bereits vor drei Jahren hatte die Verbrau­cher­zen­trale Sachsen vor einer miss­verständ­lichen Voda­fone-Post­karte gewarnt, die im Gewand einer amtli­chen Mittei­lung eine Anschluss-Umstel­lung andeu­tete. Kurze Zeit später versandte Voda­fone dann auch noch irre­führende Briefe zur DVB-T-Umstel­lung. Die Bundes­netz­agentur unter­sagte Voda­fone daraufhin seiner­zeit die Werbung mit "dubiosen Werbe­mitteln".

Im Februar 2020 erwirkte teltarif.de schließ­lich die Abmah­nung eines über­eif­rigen Voda­fone-Vertre­ters, der einem Haus­bewohner die Sper­rung des TV-Kabel­anschlusses ange­droht hatte. Und außer den Post­karten gibt es durch Voda­fone-Vertreter weiterhin uner­wünschte Haus­besuche, vor deren Gefahr die Verbrau­cher­zen­trale Bayern nun warnt.

Niemals an der Haustür Verträge unter­schreiben

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Bei der Verbrau­cher­zen­trale Bayern würden "derzeit vermehrt Beschwerden über die Voda­fone GmbH bzw. die Voda­fone Kabel Deutsch­land GmbH" eingehen. Voda­fone-Vertreter würden Verbrau­chern während ihrer Haus­besuche "unbe­merkt Verträge unter­schieben". Die Masche laufe "stets ähnlich": Der Voda­fone-Vertriebs­mit­arbeiter gibt vor, den Inter­net­anschluss eines Haus­halts über­prüfen zu müssen. Mit diesem Trick verschaffe er sich Zutritt zur betref­fenden Wohnung. Im weiteren Verlauf des Gesprächs würde der Berater dann "drin­gend zu einem neuen Anschluss" raten.

Obwohl der Haus­bewohner keinem Vertrags­abschluss zustimmt, erhält er in der Folge trotzdem einen Anruf. Darin werden ihm laut den Verbrau­cher­schüt­zern Infor­mationen über die angeb­liche Bestel­lung mitge­teilt. "Bei über­raschenden Haus­besu­chen werden Verbrau­cher leicht unter Druck gesetzt," warnt Tatjana Halm, Juristin der Verbrau­cher­zen­trale Bayern. Die Verbrau­cher­zen­trale Bayern empfiehlt hingegen, niemanden in die Wohnung zu lassen, es sei denn, der Bewohner hat selbst einen Termin verein­bart.

Auf keinen Fall solle man irgend etwas unter­schreiben. Würden Verbrau­cher Infor­mationen zu einem neu abge­schlos­senen Vertrag erhalten, sei es ratsam, zuerst zu prüfen, ob dieser tatsäch­lich abge­schlossen worden ist. "Im Zweifel kann dem Vertrags­schluss wider­spro­chen werden. Vorsorg­lich haben Verbrau­cher die Möglich­keit, inner­halb von 14 Tagen einen Widerruf zu erklären", rät die Juristin. "So können Betrof­fene verhin­dern, dass sie an einen unge­wollten Vertrag gebunden werden." Auf der Seite zum Wider­rufs­recht stellt Voda­fone selbst Muster-Wider­rufs­for­mulare bereit, mit denen tele­fonisch, im Internet und an der Haustür geschlos­sene Verträge wider­rufen werden können.

Bleiben die Zwangskabel­gebühren für Mieter oder Eigen­tümer bestehen? Gegen die geplante Abschaf­fung der Umla­gefä­hig­keit hat sich eine breite Front gebildet.

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