Datenklau per Fernwartung: Warnung vor neuer Betrugsmasche
Bei der neuen Betrugsmasche greifen die Täter per Fernwartung auf den Rechner zu
Foto: Juergen-Faelchle - Fotolia.com
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt vor einer neuen Betrugsmasche, mit der sich
vermeintliche Service-Kräfte eines Software-Unternehmens Zugriff auf den heimischen PC verschaffen
und Geld erpressen wollen. Die Masche beginnt stets mit dem Anruf der angeblichen
Service-Mitarbeiter beim Verbraucher, meist sprächen die Anrufer Englisch, teilen die
Verbraucherschützer mit.
Das dreiste Vorgehen: Am Telefon wird behauptet, auf dem heimischen Computer gebe es Störungen - zum Beispiel, weil Lizenzen von bestimmter Software abgelaufen seien. Daher sei es unbedingt notwendig, dass der (angebliche) Techniker Zugang von außen erhalte, um das Problem untersuchen und anschließend beheben zu können.
Täter verlangen nach angeblichem Service per Fernwartung Geld
Bei der neuen Betrugsmasche greifen die Täter per Fernwartung auf den Rechner zu
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Lädt der Verbraucher das vom vermeintlichen Service-Mitarbeiter empfohlene Fernwartungsprogramm
herunter und installiert dieses, ermöglicht er den Tätern uneingeschränkten Zugriff auf den Rechner.
Die Gauner durchforsten den PC dann auf sensible Daten und können das System zudem für ihre Zwecke
manipulieren, warnt die Verbraucherzentrale.
Am Ende des so ausgeführten "Service" steht die Aufforderung, für den Dienst einen bestimmten Betrag - beispielsweise 100 Euro - zu zahlen. Wer nicht zahlen will, dem drohen die Täter teils auch mit der Sperrung des Computers.
Der beste Rat lautet: Einfach auflegen
Die Verbraucherschützer raten, nicht auf solche Anrufe zu reagieren - und am besten sofort den Hörer aufzulegen. "Software-Unternehmen rufen nicht von sich aus an und verlangen die Freischaltung einer Fernwartung", betont die Verbraucherorganisation. Wer den Unbekannten bereits Zugang zu seinem Computer gewährt habe, solle den Rechner umgehend durch einen Experten prüfen lassen. Daneben sollte eine Anzeige bei der Polizei in Betracht gezogen werden.