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Auf jeden Fall reagieren!


25.08.2023 16:56 - Gestartet von Thomas_Frost
Selbstverständlich muss man Widerspruch einlegen. Wenn man nämlich mögliche Fristen versäumt, weil man denkt, das ginge einen ja nichts an, hat man am Ende eventuell verloren. Wenn man die Rechnung nicht anfechtet, und der Versender dieser Rechnung klagt, dann kann man unter Umständen schlechte Karten haben. Er muss ja lediglich ein Nutzungsprotokoll aus dem Hut Zaubern. Wenn das dem Gericht schlüssig erscheint, dann wird in Verbindung mit dem Hinweis auf einen unterlassenen Widerruf ganz schnell ein vollstreckbarer Titel. Und der gilt dann erst einmal, egal, ob die Rechnung gerechtfertigt ist oder nicht. Jedem, dem solche Aussichten egal sind, möge sich in Passivität üben, aber bitte auch in Schweigen. Denn solche Ratschläge sind für eventuelle Opfer fatal! Ach ja: Es ist übrigens verboten, ungerechtfertigte Rechnungen in betrügerischer Absicht zu verschicken. Auch der versuchte Betrug ist in schweren Fällen strafbar. Und davon ist ja wohl in diesem Fall auszugehen. Also bitte lieber auf die Experten hören, und nicht auf die Trotzköpfchen!
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[1] signalsenke-q antwortet auf Thomas_Frost
25.08.2023 18:32
Stimme zu 99% überein.
Denn: Es kann auch Stalking sein, bei dem jemand ("Nachstellung", StGB) etwas unter falschem Namen bestellt.
Also muss man widerrufen. Es bleibt einem unbenommen, dabei noch anzufügen, dass man sich nicht erinnern kann, die Ware/Artikel/Dienstleistung jemals bestellt/angefordert zu haben.


Selbstverständlich muss man Widerspruch einlegen. Wenn man nämlich mögliche Fristen versäumt, weil man denkt, das ginge

[...]

Verbindung mit dem Hinweis auf einen unterlassenen Widerruf ganz schnell ein vollstreckbarer Titel. Und der gilt dann erst einmal, egal, ob die Rechnung gerechtfertigt ist oder nicht. Jedem, dem solche Aussichten egal sind, möge sich in Passivität üben, aber bitte auch in Schweigen. Denn solche Ratschläge sind für eventuelle Opfer fatal! Ach ja: Es ist übrigens verboten, ungerechtfertigte Rechnungen in betrügerischer Absicht zu verschicken. Auch der versuchte Betrug ist in schweren Fällen
strafbar. Und
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[1.1] Auf keinen Fall widerrufen sondern widersprechen!
krassDigger antwortet auf signalsenke-q
26.08.2023 07:24
Benutzer signalsenke-q schrieb:
Stimme zu 99% überein. Denn: Es kann auch Stalking sein, bei dem jemand ("Nachstellung", StGB) etwas unter falschem Namen bestellt.
Also muss man widerrufen.
Auf keinen Fall widerrufen sondern widersprechen!

Widerruf: Man gibt zu bestellt zu haben und möchte innerhalb von 14 Tagen die Bestellung widerrufen.
Widerspruch: Man hält die Rechnung für falsch oder fehlerhaft.

Es bleibt einem unbenommen, dabei noch anzufügen, dass man sich nicht erinnern kann, die Ware/Artikel/Dienstleistung jemals bestellt/angefordert zu haben.
Genau nur das sollte man wenn überhaupt.
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[2] unterwürfiges Verhalten
krassDigger antwortet auf Thomas_Frost
26.08.2023 06:53

6x geändert, zuletzt am 26.08.2023 09:33
Es geht auch darum, mal weg zu kommen von diesem unterwürfigen Verhalten, dass man als Privatperson irgendwie reagieren muss und einen förmlichen Widerspruch aufsetzen, die Beine in die Hand nehmen und zur Post rennen und dafür auch noch Porto fürs Einschreiben zahlen müsse, nur weil irgendeine FIRMA irgendeine Forderung gestellt hat.

Solange keine Post vom Gericht kommt, muss man auf unberechtigte Forderungen überhaupt gar nicht reagieren, egal wie einschüchternd die Forderung formuliert ist (2. Mahnung, Inkassobüro, Anwalt, Schufaeintrag).

Da es auch Stalking und Rachebestellungen gibt, macht es aber schon Sinn, eine Firma formlos per E-Mail, Kontaktformular oder telefonisch darauf hinzuweisen, dass man selber nie bestellt hat. Jede seriöse Firma reagiert darauf und wird das dann prüfen. Unseriöse Firmen interessiert das nicht, die reagieren aber auch nicht auf Einschreiben bzw. das kommt wegen falscher Adresse sowieso nicht an. Das Einschreiben-Porto kann man sich also komplett sparen.

Keinesfalls reagieren sollte man bei Firmen die gar keinen seriösen Geschäftsbetrieb haben, sondern bei Google-Suche nur in Zusammenhang mit Beschwerden über falsche Rechnungen in Erscheinung treten. Damit outet man sich nämlich als valide Adresse und potentielles Opfer. Oder wie hier im Beispiel mit Profilbild in der Rechnung, dass zeigt doch schon offensichtlich, dass die Firma die Rechnungen wohl überwiegend an Leute schickt, die erst noch davon überzeugt werden müssen sich als Kunde zu fühlen.
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[3] tox1c90 antwortet auf Thomas_Frost
27.08.2023 14:48

2x geändert, zuletzt am 27.08.2023 14:57
Benutzer Thomas_Frost schrieb:
Selbstverständlich muss man Widerspruch einlegen. Wenn man nämlich mögliche Fristen versäumt, weil man denkt, das ginge einen ja nichts an, hat man am Ende eventuell verloren.

Nein, das ist Unsinn! Nicht bei einer Rechnung. Da kann man, wenn es sich um Betrug handelt, keine Fristen versäumen. Und vollstreckt werden kann auf Grundlage einer Rechnung auch nichts.

Auch wenn danach ein Brief vom Inkasso kommt, kann noch nichts vollstreckt werden.

Das einzige, ab dem man dann mal reagieren muss, ist ein gerichtlicher Mahnbescheid. Diesem muss man dann widersprechen, da er ansonsten vollstreckt werden kann. Widerspricht man dann dem Mahnbescheid, geht die Beweislast über auf den, der die Forderung gestellt hat, und der muss Belege für die Rechtmäßigkeit vorlegen. Und das kann er nicht, wenn das ganze ein Betrug war.

Bei jeder Fake-Rechnung direkt tätig werden, ist vollkommen falsch. Erstens teilt man dadurch den Betrügern direkt mit, dass die unrechtmäßig von dir gesammelten Daten offenbar korrekt sind, und gibt ihnen dann nur noch mehr Futter für künftige Betrügereien. Zweitens hätte ich einfach besseres zu tun, da würde man ja wahnsinnig. Je nachdem in welchem Leak die eigenen Daten im Netz gelandet sind, können ja schlimmstenfalls fast täglich solche Sachen in den Posteingang flattern.

Darum, Füße still halten, bis wirklich etwas Amtliches kommt, dann aber sofort reagieren! Das trauen sich die meisten Betrüger dann nämlich nicht mehr. Denn wenn sie einen gerichtlichen Mahnverfahren erwirken, müssen sie dafür a) ihre Identität preisgeben und b) stecken dann voll drin mit ihrer Behauptung und müssen bei Widerspruch die Hosen runter lassen. Und das gibt dann richtig Ärger für sie und wird teuer, wenn rauskommt, dass die Forderung unrechtmäßig war. Darum werden Betrüger es in der Regel nicht soweit eskalieren. Man will eben nur die leichten Opfer abfischen, die bei einer Rechnung gleich Panik kriegen.

Vor allem hat man von verfrühten Reaktionen gar nichts. Echte Betrüger würden dir auf deinen Widerspruch was husten, das ist Aufwand für dich, landet bei denen aber direkt in der Tonne. Wenn sie schon illegal handeln und sich nicht an Gesetze halten, werden sie sich auch nicht an irgendein Widerrufsrecht halten. Da ist das wirkungsvollste wirklich, die Eskalation abzuwarten. Denn vorher stecken sie mit keinem echten finanziellen Risiko drin, wenn sie damit jedoch ans Gericht gehen, schon.