Gericht verbietet UberPop in Deutschland
Nach Verbots-Urteil steht UberPop-Dienst vor dem Aus.
Bild: Uber
Das umstrittene US-Unternehmen Uber
darf in Deutschland keine Personenfahrten mehr über seinen
Internet-Dienst UberPop vermitteln. Das Landgericht Frankfurt hat
dies in einer Grundsatzentscheidung für wettbewerbswidrig
erklärt. Den Privatfahrern fehle die dafür notwendige Lizenz. Uber
stifte damit die Fahrer zum Rechtsbruch an.
Uber-Anwälte: Nutzer könnten selbst über Angebotsdetails entscheiden
Nach Verbots-Urteil steht UberPop-Dienst vor dem Aus.
Bild: Uber
Schon in der mündlichen Verhandlung hatte das Gericht zu erkennen
gegeben, dass seiner Auffassung nach Ubers Geschäftsmodell gegen das
Personenbeförderungsgesetz verstößt. Es handle sich um eine
vertraglich geregelte Beförderung gegen Entgelt und nicht um einen
Mitfahrdienst. Ubers Anwälte hatten diese Auffassung zurückgewiesen.
Jeder Nutzer des Angebots könne letztlich selbst entscheiden, was und
ob überhaupt für die Fahrt bezahlt werde.
Uber nannte das Verbot von UberPop einen Verstoß gegen die
europäische Niederlassungsfreiheit und kündigte Schritte gegen das
noch nicht rechtskräftige Urteil an. Man werde den Dienst UberPop in
Frankfurt und München weiterhin anbieten.
Taxi-Branche atmet auf
Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland kommentierte das jüngste Urteil wie folgt: "Wir freuen uns, wir haben heute Recht erhalten. Erneut wurde gerichtlich festgestellt: Ubers Geschäftsmodell basiert auf Rechtsbruch." Nach seiner Ansicht sei mit dem Urteil das Personenbeförderungsgesetz und damit gleichzeitig die Verbraucherrechte gestärkt worden. Schlenker, auf die Frage, was die Rechtsprechung für die Beschäftigten der Taxi-Branche bedeute: "255 000 echte Arbeitsplätze und Steuerzahler bleiben in Deutschland erhalten." Diese Jobs blieben somit weiterhin vor unqualifizierten Uber-Gelegenheitsjobbern geschützt.
Massive Verfolgung durch Behörden und Gerichte
Uber ist mit seinem Dienst in den fünf Großstädten Frankfurt, Berlin, Hamburg, München und Düsseldorf angetreten. In all diesen Städten gehen Behörden oder Gerichte gegen Uber vor. Uber kann gegen das Urteil, dessen genaue Begründung erst in drei Wochen vorliegt, Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt einlegen. Allerdings könnte das Taxigewerbe schon jetzt dafür sorgen, dass das Urteil vollstreckt wird. Dafür müsste Taxi Deutschland 400 000 Euro beim Gericht hinterlegen.