Taxi-Apps

Gericht verbietet UberPop in Deutschland

Seit Monaten liegt Uber mit seinem Service UberPop im Clinch mit dem deutschen Taxigewerbe. Ein neues Urteil könnte das Aus für den Fahrdienstvermittler bedeuten. Das US-Unternehmen will dennoch weitermachen.
Von dpa / Daniel Rottinger

Uber Services Nach Verbots-Urteil steht UberPop-Dienst vor dem Aus.
Bild: Uber
Das umstrittene US-Unternehmen Uber darf in Deutschland keine Personenfahrten mehr über seinen Internet-Dienst UberPop vermitteln. Das Landgericht Frankfurt hat dies in einer Grundsatz­entscheidung für wettbewerbswidrig erklärt. Den Privatfahrern fehle die dafür notwendige Lizenz. Uber stifte damit die Fahrer zum Rechtsbruch an.

Uber-Anwälte: Nutzer könnten selbst über Angebots­details entscheiden

Uber Services Nach Verbots-Urteil steht UberPop-Dienst vor dem Aus.
Bild: Uber
Schon in der mündlichen Verhandlung hatte das Gericht zu erkennen gegeben, dass seiner Auffassung nach Ubers Geschäfts­modell gegen das Personen­beförderungs­gesetz verstößt. Es handle sich um eine vertraglich geregelte Beförderung gegen Entgelt und nicht um einen Mitfahr­dienst. Ubers Anwälte hatten diese Auffassung zurückgewiesen. Jeder Nutzer des Angebots könne letztlich selbst entscheiden, was und ob überhaupt für die Fahrt bezahlt werde. Uber nannte das Verbot von UberPop einen Verstoß gegen die europäische Niederlassungs­freiheit und kündigte Schritte gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil an. Man werde den Dienst UberPop in Frankfurt und München weiterhin anbieten.

Taxi-Branche atmet auf

Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland kommentierte das jüngste Urteil wie folgt: "Wir freuen uns, wir haben heute Recht erhalten. Erneut wurde gerichtlich festgestellt: Ubers Geschäfts­modell basiert auf Rechtsbruch." Nach seiner Ansicht sei mit dem Urteil das Personenbeförderungsgesetz und damit gleichzeitig die Verbraucher­rechte gestärkt worden. Schlenker, auf die Frage, was die Rechtsprechung für die Beschäftigten der Taxi-Branche bedeute: "255 000 echte Arbeitsplätze und Steuerzahler bleiben in Deutschland erhalten." Diese Jobs blieben somit weiterhin vor unqualifizierten Uber-Gelegenheitsjobbern geschützt.

Massive Verfolgung durch Behörden und Gerichte

Uber ist mit seinem Dienst in den fünf Großstädten Frankfurt, Berlin, Hamburg, München und Düsseldorf angetreten. In all diesen Städten gehen Behörden oder Gerichte gegen Uber vor. Uber kann gegen das Urteil, dessen genaue Begründung erst in drei Wochen vorliegt, Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt einlegen. Allerdings könnte das Taxigewerbe schon jetzt dafür sorgen, dass das Urteil vollstreckt wird. Dafür müsste Taxi Deutschland 400 000 Euro beim Gericht hinterlegen.

Weitere News zum Thema Business & Geschäftskunden