Fahrdienst

UberTaxi gestartet: Lenkt Uber im Streit mit Verbänden ein?

Im Streit um den Dienst UberPop deutet sich eine kuriose Wende an: Der Anbieter startet mit UberTaxi einen Dienst, der sich an Taxifahrer richtet. Künftig will die Firma auch Fahrten an Taxifahrer vermitteln - damit tritt Uber in direkte Konkurrenz zu MyTaxi.
Von dpa / Hans-Georg Kluge

UberTaxi startet in Hamburg und Berlin. UberTaxi startet in Hamburg und Berlin.
Bild: dpa
Der Fahrdienst-Vermittler Uber geht auf das deutsche Taxi-Gewerbe zu. Die US-Firma führt auch in Deutschland seine Plattform UberTaxi ein, über die Taxi-Firmen ihre Dienste anbieten können. Damit tritt Uber in Konkurrenz zu Taxiruf-Zentralen und Apps wie MyTaxi. Die Plattform soll zunächst in Berlin und Hamburg starten und dann auch in weiteren Städten verfügbar sein.

UberPop umstritten, Anbieter kündigt Verfassungsbeschwerde an

UberTaxi startet in Hamburg und Berlin. UberTaxi startet in Hamburg und Berlin.
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Bisher lag Uber im Clinch mit dem Taxi-Gewerbe wegen seiner anderen Dienste. Den angestammten Taxi-Betrieben ist vor allem das App-Angebot UberPop ein Dorn im Auge, bei dem Fahrten mit privaten Fahrern angeboten werden. Taxi-Unternehmer und Behörden gingen in mehreren Städten gegen Uber vor, weil sie dadurch den Wettbewerb verzerrt sehen. Sie kritisieren unter anderem, Wagen und Fahrer würden nicht gemäß den Vorschriften für Personenbeförderung geprüft. Uber erklärt, es gehe um eine Art Mitfahrzentrale, für die es Ausnahmeregelungen gebe.

Das kalifornische Unternehmen bietet seine Taxi-Plattform bereits unter anderem in New York und London an. Dabei wird wie bei anderen Uber-Diensten der Fahrpreis bargeldlos über die App abgerechnet.

Außerdem will Uber sein Limousinen-Angebot UberBlack anpassen, nachdem es vor einigen Tagen vom Berliner Verwaltungsgericht verboten worden war. Die Richter hatten bemängelt, der Chauffeur-Dienst verstoße gegen die Rückkehrpflicht von Funkmietwagen an den Betriebssitz. Zugleich werde Uber aber auch eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts einlegen. Es hatte auch den Betrieb von UberPop untersagt.

Uber fordert Modernisierung der Gesetzeslage

Uber prüfe ebenso eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Verbotsentscheidung des Hamburger Oberlandesgerichts. Das Gericht habe die Einschränkung des verfassungsrechtlich garantierten Rechts auf freie Berufswahl als gerechtfertigt angesehen, hieß es zur Begründung.

Uber bietet seine Dienste allerdings auch trotz aller Gerichtsentscheidungen weiterhin in deutschen Städten an. In Frankfurt wurden bereits zwei private Fahrer mit einstweiligen Verfügungen auf Antrag von Taxi-Unternehmern gestoppt. Bei Zuwiderhandlung drohen ihnen Ordnungsgeld-Zahlungen von bis zu 250 000 Euro pro Fahrt.

In unserem Editorial zu Uber erfahren Sie, vor welchen Herausforderungen das Taxigewerbe steht.

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