Benutzer tosho schrieb:
Mir ist rätselhaft, wie deutsche Gerichte ein in den USA ansässiges Unternehmen belangen wollen. Solange die hier keine Niederlassungen oder irgendwelches Kapital haben kann man zwar Urteile aussprechen, die aber leider nicht vollstrecken.
Doch das sollte klappen, da es ja auch jetzt schon entsprechende Vereinbarungen zur Strafverfolgung zwischen den Ländern gibt.
Da kann man sich dann höchstens noch an die Fahrer halten,
Das sowieso.