Telekom darf VDSL-Breitbandnetz doch an Konkurrenten vermieten
BNetzA widerruft das Verbot
des VDSL-Kontingentmodells der Telekom
Bild: teltarif.de
Die Deutsche Telekom darf ihr VDSL-Breitbandnetz künftig nun doch mit Preisabschlägen auch an Konkurrenten vermieten. Das am 2. April von der Bundesnetzagentur (BnetzA) erhobene vorläufige Verbot des neuen VDSL-Kontingentmodells wurde widerrufen, das laufende Entgeltregulierungsverfahren soll eingestellt werden.
Die Telekom hatte der BNetzA das Kontingentmodell bereits Mitte Januar angezeigt. Es sollte zusätzlich zum bereits geltenden Preismodell für VDSL-IP-Bitstrom-Anschlüsse vermarktet werden. Aufgrund von Bedenken, das Modell könne die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen in erheblicher Weise beeinträchtigen, wurde der Telekom die Einführung der VDSL-Bitstrom-Anschlüsse nach neuem Entgeltmodell untersagt.
In Reaktion auf das Verbot hat die Telekom mehrere Änderungen an dem betroffenen Entgeltmodell vorgenommen und diese der Bundesnetzagentur im Mai 2012 vorgelegt. So wurde beispielsweise ein anschlussbezogenes Sonderkündigungsrecht bei Inanspruchnahme neuer NGA-Anschlüsse eingeräumt, die Mindestkontingentgröße verringert sowie die monatlichen Überlassungsentgelte erhöht.
Telekom hat Kontingentmodell überarbeitet
BNetzA widerruft das Verbot
des VDSL-Kontingentmodells der Telekom
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Die von der Telekom vorgenommenen Änderungen nahm die BNetzA zum Anlass, das Kontingentmodell erneut zu prüfen. Anfängliche Bedenken konnten ausgeräumt werden, da Investoren in hochleistungsfähige Breitbandinfrastrukturen nun in der Lage seien, sich ohne weitere Nachteile von der Telekom zu lösen, wenn sie den Aufbau eigener oder dritter Breitbandinfrastrukturen betreiben oder
unterstützen wollten.
Niek Jan van Damme, Deutschland-Chef der Telekom, begrüßte die Entscheidung: Nur durch Kooperationen könne seiner Meinung nach der Netzausbau mit Glasfaser gelingen. "Die Branche muss sich Kosten und Risiken teilen können, wenn sie Milliarden investieren soll", erklärte er. Auch die BNetzA erwartet, dass mit der Einführung des Kontingentmodells sowohl die Verbreitung hochleistungsfähiger Breitbandanschlüsse gefördert als auch Anreize zur Errichtung neuer Infrastrukturen gesetzt werden. VDSL-Leitungen können auch von Unternehmen angemietet werden, die keine eigene Glasfasernetze haben.
Mit der Aufhebung des Vermarktungsverbotes des Kontingentmodells ist der Weg der Kooperation zwischen Telekom und dem Kölner Netzbetreiber NetCologne wieder offen. Die Telekom mietete erstmals die Glasfaserleitungen eines Wettbewerbers für den Zugang zu ihren Endkunden. Dazu schlossen beide Unternehmen einen Kooperationsvertrag, der auf dem VDSL-Bitstream-Angebot beruhte, das die Bundesnetzagentur untersagt hatte. Die gegenseitige Netzbuchung wurde daher erst einmal auf Eis gelegt. Das veränderte und nun genehmigte Modell geht zur weiteren Konsultation an die EU-Kommission. Weitere Unternehmen der Branche haben bereits ihr Interesse für eine Kooperation mit der Telekom bekundet. Die Telekom möchte diese ausweiten.