Aufgehoben

Telekom darf VDSL-Breitbandnetz doch an Konkurrenten vermieten

BNetzA hat das Verbot des neuen VDSL-Kontingentmodells widerrufen
Von Rita Deutschbein

Telekom darf VDSL-Breitbandnetz doch an Konkurrenten vermieten BNetzA widerruft das Verbot
des VDSL-Kontingentmodells der Telekom
Bild: teltarif.de
Die Deutsche Telekom darf ihr VDSL-Breitband­netz künftig nun doch mit Preis­abschlägen auch an Konkurrenten vermieten. Das am 2. April von der Bundesnetzagentur (BnetzA) erhobene vorläufige Verbot des neuen VDSL-Kontingent­modells wurde widerrufen, das laufende Entgelt­regulierungs­verfahren soll eingestellt werden.

Die Telekom hatte der BNetzA das Kontingent­modell bereits Mitte Januar angezeigt. Es sollte zusätzlich zum bereits geltenden Preis­modell für VDSL-IP-Bitstrom-Anschlüsse vermarktet werden. Aufgrund von Bedenken, das Modell könne die Wett­bewerbs­möglich­keiten anderer Unternehmen in erheblicher Weise beeinträchtigen, wurde der Telekom die Einführung der VDSL-Bitstrom-Anschlüsse nach neuem Entgelt­modell untersagt.

In Reaktion auf das Verbot hat die Telekom mehrere Änderungen an dem betroffenen Entgelt­modell vorgenommen und diese der Bundes­netz­agentur im Mai 2012 vorgelegt. So wurde beispielsweise ein anschlussbezogenes Sonder­kündigungs­recht bei Inanspruch­nahme neuer NGA-Anschlüsse eingeräumt, die Mindest­kontingent­größe verringert sowie die monatlichen Über­lassungs­entgelte erhöht.

Telekom hat Kontingentmodell überarbeitet

Telekom darf VDSL-Breitbandnetz doch an Konkurrenten vermieten BNetzA widerruft das Verbot
des VDSL-Kontingentmodells der Telekom
Bild: teltarif.de
Die von der Telekom vorgenommenen Änderungen nahm die BNetzA zum Anlass, das Kontingent­modell erneut zu prüfen. Anfängliche Bedenken konnten ausgeräumt werden, da Investoren in hochleistungs­fähige Breit­band­infra­strukturen nun in der Lage seien, sich ohne weitere Nachteile von der Telekom zu lösen, wenn sie den Aufbau eigener oder dritter Breitband­infra­strukturen betreiben oder unterstützen wollten.

Niek Jan van Damme, Deutschland-Chef der Telekom, begrüßte die Entscheidung: Nur durch Kooperationen könne seiner Meinung nach der Netzausbau mit Glasfaser gelingen. "Die Branche muss sich Kosten und Risiken teilen können, wenn sie Milliarden investieren soll", erklärte er. Auch die BNetzA erwartet, dass mit der Einführung des Kontingent­modells sowohl die Verbreitung hoch­leistungs­fähiger Breit­band­anschlüsse gefördert als auch Anreize zur Errichtung neuer Infra­strukturen gesetzt werden. VDSL-Leitungen können auch von Unternehmen angemietet werden, die keine eigene Glasfasernetze haben.

Mit der Aufhebung des Vermarktungsverbotes des Kontingentmodells ist der Weg der Kooperation zwischen Telekom und dem Kölner Netzbetreiber NetCologne wieder offen. Die Telekom mietete erstmals die Glasfaser­leitungen eines Wettbewerbers für den Zugang zu ihren Endkunden. Dazu schlossen beide Unternehmen einen Kooperations­vertrag, der auf dem VDSL-Bitstream-Angebot beruhte, das die Bundesnetz­agentur untersagt hatte. Die gegenseitige Netzbuchung wurde daher erst einmal auf Eis gelegt. Das veränderte und nun genehmigte Modell geht zur weiteren Konsultation an die EU-Kommission. Weitere Unternehmen der Branche haben bereits ihr Interesse für eine Kooperation mit der Telekom bekundet. Die Telekom möchte diese ausweiten.

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