Ende absehbar

Schadensersatz für Telekom-Aktionäre: Urteil Anfang 2021

Mit der Ausgabe der Telekom-Aktie sollte eine Volks­aktie geschaffen werden. Die Aktie stieg von 14 auf 103 Euro und sackte auf 8,15 Euro ab. Einige Anleger fühlten sich hinters Licht geführt und klagten.
Von mit Material von dpa

Der damalige Telekom Chef Ron Sommer brachte das Unternehmen an die Börse. Eine Aktie kostete 14,57 Euro (28,50 DM) Der damalige Telekom Chef Ron Sommer brachte das Unternehmen an die Börse. Eine Aktie kostete 14,57 Euro (28,50 DM)
Foto: Picture Alliance / dpa
Zwei Jahr­zehnte nach dem dritten Börsen­gang der Deut­schen Telekom zeichnet sich im Anle­ger­schutz­pro­zess (Az. XI ZB 24/16) eine abschlie­ßende Entschei­dung ab.

Der zustän­dige Senat des Bundes­gerichts­hofs (BGH) will im Dezember über die einge­legten Rechts­beschwerden beraten, wie heute in Karls­ruhe mitge­teilt wurde. Die Entschei­dung soll dann Anfang 2021 den Parteien zuge­stellt und öffent­lich mitge­teilt werden - sofern der Zeit­plan nicht durch die Corona-Pandemie ins Wanken gerät.

16 000 klagende Klein­aktio­näre

Der damalige Telekom Chef Ron Sommer brachte das Unternehmen an die Börse. Eine Aktie kostete 14,57 Euro (28,50 DM) Der damalige Telekom Chef Ron Sommer brachte das Unternehmen an die Börse. Eine Aktie kostete 14,57 Euro (28,50 DM)
Foto: Picture Alliance / dpa
Hinter dem Muster­ver­fahren stehen mehr als 16 000 klagende Klein­aktio­näre, die Scha­dens­ersatz für ihre erlit­tenen Kurs­ver­luste in Höhe von rund 80 Millionen Euro verlangen. Das Ober­lan­des­gericht Frank­furt hatte Ende 2016 anhand einer Muster­klage grund­sätz­lich entschieden, dass die Telekom für schwer­wie­gende Fehler im Verkaufs­pro­spekt zu dem Börsen­gang im Jahr 2000 verant­wort­lich ist.

Aller­dings lasse sich nur im Einzel­fall klären, ob die jewei­ligen Anleger den Prospekt als Grund­lage für ihre Kauf­ent­schei­dung benutzt haben.

Rechts­beschwerde einge­legt

Gegen dieses Urteil hatten sowohl der Kläger­anwalt als auch die Telekom Rechts­beschwerde in Karls­ruhe einge­legt. 2014 hatte der Bundes­gerichtshof bereits in einem ersten Teil­ver­fahren geur­teilt, dass der Prospekt einen schwer­wie­genden Fehler enthalten hat.

So habe die Telekom nicht darauf hinge­wiesen, dass die Telekom ihre dama­ligen Sprint-Aktien nicht wirk­lich verkauft, sondern "im Wege der Sach­ein­lage auf ihre 100-prozen­tige Konzern­tochter, die NAB Nord­ame­rika-Betei­ligungs-Holding GmbH (NAB), über­tragen" hatte, die Fach­leute spre­chen von einer "Umhän­gung". Das hätten selbst bilanz­kun­dige Anleger so nicht erkennen können. Dadurch sei das Kurs­risiko der Sprint-Aktien geblieben. Es gab dann eine Sonder­abschrei­bung von 6,6 Milli­arden Euro, wovon der Prospekt nichts verriet - und daraus folgten sinkende Kurse.

Von 14,57 Euro auf 103 Euro und hinunter auf 8 Euro

Die Telekom-Aktie wurde 1996 zu 14,57 Euro ausge­geben, im zweiten Börsen­gang waren es 39,50 Euro. Die Aktie klet­terte dann im März 2000 auf 103 Euro. Im Juni 2000 kostete die Telekom-Aktie im dritten Börsen­gang 66,50 Euro das Stück. Hohe UMTS-Lizenz­kosten und ein viel zu hoher Preis beim Kauf des USA-Mobil­funk­anbieter Voicestream (daraus wurde später T-Mobile USA) drückten den Kurs auf zeit­weise 8,16 Euro, der dama­lige Telekom Chef Ron Sommer trat zurück. Inzwi­schen hat sich die Aktie wieder erholt, und pendelt seit einiger Zeit zwischen 13 und 16 Euro, der aktu­elle Tages­kurs lag heute bei 13,08 Euro (um 16:06 Uhr)

Mehr zum Thema Börse