Themenspezial: Verbraucher & Service Gewährleistung

Smartphone macht bei Hitze schlapp: Hersteller haftet nicht

Nutzer ist für Schutz seines Geräts im Freien selbst verantwortlich
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Smartphone macht bei Hitze schlapp: Hersteller haftet nicht Smartphone macht bei Hitze schlapp: Hersteller haftet nicht
Foto: olly - fotolia.com
Wenn Smartphone und Tablet in der Sommerhitze schlapp machen, haften Händler oder Hersteller in der Regel nicht. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. So schützen Nutzer ihr Gerät am besten vor dem Hitzetod.

Kaum steigen die Temperaturen über 25 Grad, zieht es viele Sonnenhungrige nach draußen - und das Smartphone muss natürlich mit. Doch bei längeren Aufenthalten in der Strandbar, auf der Liegewiese oder im Biergarten leidet das Gerät. Viele Nutzer haben sich schon gewundert, warum ihr Smartphone nach Stunden in der prallen Sonne nicht mehr funktioniert oder sich verformt - nur um zuhause festzustellen, dass es endgültig kaputt ist und Hersteller sowie Händler eine Gewährleistung ablehnen.

Abschalten bei Hitze ist manchmal sogar Absicht

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Die Verbraucherschützer erklären, dass jedes technische Element in Funktion per se Wärme abstrahlt, diese dehne sich im Gerät aus. Das sei der Grund, warum sich einige Geräte bei Erhitzung unverzüglich abschalten. Dieser Vorgang ist ein Schutzmechanismus und darum könne ein Kunde in der Regel dies nicht als Gerätefehler reklamieren. Viele Hersteller bauen diesen Überhitzungsschutz mit Absicht ein, nach 1-2 Stunden lässt sich das Gerät wieder einschalten. Dauerhafte Schädigungen treten in der Regel dann auf, wenn der Nutzer das Gerät mehrere Stunden lang in der direkten Sonne regelrecht "grillt", beispielsweise auf der Ablage eines geparkten Autos.

Doch auch in diesem Fall greift die gesetzliche Gewährleistung in der Regel nicht. Die Hersteller sichern sich dadurch ab, dass sie in den Bedienungsanleitungen einen Temperaturbereich definieren, in dem das Smartphone oder Tablet genutzt oder gelagert werden darf.

Temperaturen bis 25 Grad sind nach Angaben der Verbraucherzentrale in der Regel kein Problem. Gefährlich werde es erst ab 30 bis 35 Grad. Besonders gefährdet seien das Display und die Akkuzellen. Der Nutzer kann das Gerät auch proaktiv selbst ausschalten, um der Gefahr einer Beschädigung vorzubeugen.

Gerät richtig herunterkühlen - nicht in die Kühltruhe!

Die Verbraucherschützer warnen dringend davor, ein erhitztes Gerät schlagartig in der Kühlbox, im Kühlschrank oder in der Gefriertruhe herunterzukühlen. Denn bei einer zu schnellen Temperaturänderung (das gilt auch umgekehrt) bildet sich Kondenswasser im Gehäuse, das die empfindlichen elektronischen Bauteile schädigen oder einen Kurzschluss herbeiführen kann. Stattdessen sollten die Sonnenanbeter das erhitzte Telefon lieber langsam herunterkühlen, beispielsweise in einer Tasche oder unter einer Decke.

Ein selbst verschuldeter Hitzeschaden ist bei Händlern und Herstellern in der Regel nicht von der gesetzlichen Gewährleistung abgedeckt. Denn diese deckt nur Fertigungsfehler ab, die in den ersten 24 Monaten der Nutzung auftreten, nicht aber eigenverursachte Schäden. Nach einem Hitzeschaden oder gar Hitzetod ist es - wie bei einem Wasserschaden - praktisch kaum nachweisbar, dass für den endgültigen Ausfall ein Fehler verantwortlich ist, der schon bei der Auslieferung bestanden hat.

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