Themenspezial: Verbraucher & Service Online-Kleinanzeigen

Dreiecks-Trick: Betrug bei Online-Kleinanzeigen erkennen

Auf den Seiten für Online-Klein­anzeigen tummeln sich auch Betrüger - und das nicht zu knapp. Mit kleinen Tricks bringen sie ihre Opfer um Geld und Waren. Wie kann man sich davor schützen?
Von dpa /

Wer nicht aufpasst, läuft Gefahr bei Online-Kleinanzeigen Betrügern auf den Leim zu gehen Wer nicht aufpasst, läuft Gefahr bei Online-Kleinanzeigen Betrügern auf den Leim zu gehen
(c) dpa
Früher nutzte man die Pinn­wand im örtli­chen Super­markt, heute gibt es Online-Klein­anzeigen. Ob unge­nutztes Bauma­terial, ein alter Klei­derschrank oder der gebrauchte Fern­seher: Fast alles findet dort einen Käufer. Doch längst haben auch Betrüger die Klein­anzeigen für sich entdeckt und bringen mit teil­weise perfiden Maschen Käufer und Verkäufer um ihr Geld.

"Das sind größere krimi­nelle Verei­nigungen, die massen­haft abzo­cken", sagt Declan Hiscox von der öster­reichi­schen Infor­mati­onsplatt­form Watch­list Internet.

Spezi­elle Betrugs­masche per PayPal

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Vor einer spezi­ellen Betrugs­masche warnt die Polizei: der Trick mit Paypal "Family & Friends". Denn bei dem Bezahl­dienst gibt es zwei Vari­anten. "Waren & Dienst­leis­tungen" ist kosten­pflichtig und wird vor allem von Händ­lern genutzt. Käufer und Verkäufer haben den Schutz von Paypal, dass sie bei Problemen ihr Geld zurück­bekommen. Kostenlos ist dagegen der Geld­versand bei "Family & Friends". Hier genügt eine Mail­adresse, an die das Geld geschickt werden soll. Eine Absi­cherung gibt es nicht.

Das machen sich Betrüger zunutze. Sie inse­rieren in den Klein­anzeigen Produkte zu guten Preisen und bitten darum, den Betrag über Paypal "Family & Friends" zu bezahlen. Wenn der Käufer merkt, dass die Ware bei ihm nicht ankommt, ist das Konto der Betrüger längst aufge­löst.

Vorsicht bei Vorkasse

Grund­sätz­lich sollten Käufer immer vorsichtig sein, wenn der Kauf nur oder unbe­dingt per Vorkasse abge­wickelt werden soll oder kann, rät Julia Rehberg von der Verbrau­cher­zentrale Hamburg. "Zwar hat man auch bei einem Kauf über Online-Klein­anzeigen gesetz­liche Ansprüche, falls die Ware nicht der Beschrei­bung entspricht oder gar nicht verschickt wurde. Aber oft ist es schwierig, die durch­zusetzen."

Beson­ders dubios sei es häufig, wenn Zahlungen ins Ausland gehen sollen, weiß Rehberg. "Die Verkäufer lassen sich alle mögli­chen Ausreden einfallen, warum das so ist und weshalb das Geld vorab gezahlt werden muss. In einem solchen Fall sollten Verbrau­cher den Kauf aber vorsichts­halber abbre­chen."

Auch Declan Hiscox warnt vor solchen Geschäften: "Manche Betrüger bitten darum, den Kauf­betrag vorab mit einem Zahlungs­trans­ferdienst zu über­weisen, zum Beispiel Western Union oder Money­gram. Der Betrüger erhält das Geld und taucht damit unter." Für den Käufer gibt es keine Möglich­keit, den Betrag zurück­zube­kommen.

Manchmal setzen die Betrüger sogar Spedi­tions­firmen als vermeint­lich unab­hängige Treu­händer ein, sagt Hiscox. Das Geld soll auf deren Konto über­wiesen werden, dann verschickt die Spedi­tion die Ware. Doch die Firma ist in der Regel erfunden, das Geld landet auch hier wieder bei den Betrü­gern.

Auch Verkäufer werden gelinkt

Eben­falls vorsichtig sollte sein, wer auf Online-Klein­anzei­genmärkten selbst als Verkäufer auftritt. Beson­ders schwer zu durch­schauen ist der "Drei­ecks-Trick". Bei dieser Masche stellt man als Verkäufer etwas online, zum Beispiel ein Smart­phone. Der Betrüger signa­lisiert sein Inter­esse. Gleich­zeitig stellt er selbst das iden­tische Smart­phone eben­falls zum Verkauf ein.

Meldet sich beim Betrüger ein Käufer, gibt er diesem die Konto­daten des ursprüng­lichen Verkäu­fers. Sobald das Geld beim Verkäufer einge­gangen ist, verschickt dieser die Ware - aller­dings an den Betrüger. Auch hier wird gerne Paypal als Zahlungs­mittel genutzt. Denn dann bleibt der Verkäufer auf dem Schaden sitzen, wenn der Käufer­schutz greift. Hat der Käufer per Über­weisung bezahlt, dann bekommt er sein Geld dagegen nicht zurück, sofern der Verkäufer den Versand nach­weisen kann.

Hiscox kennt auch Fälle, in denen Betrüger gefälschte Zahlungs­bestä­tigungen verschickt haben, um so den Verkäufer dazu zu bringen, die Ware zu verschi­cken. "Verkäufer sollten immer erst prüfen, ob das Geld wirk­lich auf ihrem Konto einge­gangen ist, bevor sie etwas versenden. Und von Drohungen bloß nicht einschüch­tern lassen!"

Persön­licher Verkauf immer noch am besten

"Am sichersten ist es, ein Geschäft über Online-Klein­anzeigen immer persön­lich und in bar abzu­wickeln", rät Verbrau­cher­schüt­zerin Rehberg. So könne man die ganzen Betrugs­maschen umgehen. Gerade wert­vollere Ware sollten Käufer unbe­dingt persön­lich abholen, am besten noch zusammen mit einem Zeugen.

Wer etwas verkauft, sollte die Ware immer nur an den tatsäch­lichen Käufer über­geben. Denn beim Abholtrick schickt der Käufer einen Vertreter und rekla­miert später, die Ware nicht erhalten zu haben. Hat er über Paypal bezahlt, kann er das Geld dann zurück­fordern. Von einem Vertreter sollte sich der Verkäufer den Ausweis zeigen und den Erhalt der Ware quit­tieren lassen.

Hiscox empfiehlt, für alle Geschäfts­kontakte die Nach­rich­tensys­teme der Platt­formen zu nutzen: "Die Platt­formen haben nämlich Filter einge­richtet, mit denen sie manche betrü­geri­sche Nach­richt erkennen." Dagegen nutzten Betrüger gerne Whatsapp oder E-Mail. Wer also auf einen anderen Kommu­nika­tions­kanal als den der Platt­form besteht, hat viel­leicht nicht die besten Absichten.

Online-Markt­plätze wie Amazon oder eBay sind für die Verbrau­cher wegen des großen Ange­bots attraktiv. Deshalb öffnen inzwi­schen auch immer mehr Handels­ketten ihre Online-Shops für Dritt­anbieter. Mehr zu dem Thema lesen Sie in einer weiteren News.

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