Klärung

Online bestellt, im Shop abgeholt: Welches Recht gilt?

Im Netz bestellen, im Laden abholen: Das ist für Käufer im Lock­down bei vielen Geschäften die einzige Alter­native zum reinen Online-Shop­ping. Aber wie sieht es dabei recht­lich aus, zum Beispiel bei der Rück­gabe?
Von dpa /

Die Rechtslage bei Online-Bestellung mit Abholung im Laden Die Rechtslage bei Online-Bestellung mit Abholung im Laden
Bild: dpa
Das Bestellen im Netz mit anschlie­ßender Abho­lung im Laden erfreut sich wach­sender Beliebt­heit - nicht erst seit der Corona-Pandemie samt der Lock­downs. Nicht nur große Ketten mit vielen Filialen bieten diesen Service inzwi­schen an, sondern auch immer mehr Einzel­händler - zumin­dest dort, wo es erlaubt ist.

Aller­dings bleiben bei manchem Verbrau­cher Zweifel, welche Art Vertrag man da eigent­lich geschlossen hat. Gilt das vom Online-Shop­ping her bekannte Wider­rufs­recht - und wenn ja, im vollem Umfang?

Online bestellt ist online bestellt

Die Rechtslage bei Online-Bestellung mit Abholung im Laden Die Rechtslage bei Online-Bestellung mit Abholung im Laden
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Die Antwort lautet: ja, es gilt. Ist die Ware auf einer Inter­net­seite bestellt worden, gilt auch das bei Online­käufen übliche zwei­wöchige Wider­rufs­recht, erklärt die Verbrau­cher­zen­trale Nord­rhein-West­falen. Die weiteren Umstände des Vertrags­schlusses, zum Beispiel die Abho­lung im Laden oder die Bezahlart, spielten dafür keine Rolle.

Fällt die endgül­tige Kauf­ent­schei­dung aller­dings erst bei der Abho­lung, besteht kein Wider­rufs­recht. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Ware über die Inter­net­seite ausdrück­lich nur reser­viert worden ist, führen die Verbrau­cher­schützer aus.

Widerruf nicht vergessen

Möchte die Kundin oder der Kunde den Kauf wider­rufen, muss sie oder er das gegen­über dem Händler am besten per E-Mail, Fax oder Brief erklären. Die bestellte Ware einfach nicht abzu­holen oder zurück­zusenden, gilt nicht als Widerruf, erläu­tern die Experten.

Hat jemand nach einem Kauf per Click & Collect, wie das Verfahren auch genannt wird, recht­mäßig von seinem Wider­rufs­recht Gebrauch gemacht, muss er die Ware nicht zwin­gend zurück­senden, sondern kann sie nach Ansicht der Verbrau­cher­zen­trale auch im Geschäft abgeben.

Rück­sen­dung per Paket kostet

Wer sich aber für die Rück­sen­dung per Paket­dienst entscheidet, sollte wissen, dass er als Kunde oder sie als Kundin grund­sätz­lich die Kosten für das Paket über­nehmen muss, wenn der Händler die Kosten­über­nahme nicht von sich aus anbietet. Und der Händler muss die Rück­sen­dekosten den Angaben zufolge dann tragen, wenn er vor dem Vertrags­schluss nicht darüber infor­miert hat, dass Kundinnen und Kunden die Kosten einer even­tuellen Rück­sen­dung selbst zahlen müssen.

Nicht alle Shops im Internet sind seriös und achten die gesetz­lich verbrieften Rechte der Kunden. Bei Fake-Shops droht Gefahr. Auf diese Krite­rien sollten Sie daher beim Online-Einkauf achten.

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