TK-Gesetz: BREKO fordert Umlagefähigkeit 2.0
Wer zur Miete wohnt, zahlt mit den Nebenkosten, Strom, Wasser, Gas und Wärme und Kabelfernsehen, vielleicht sogar Internet und Telefon
Foto: Picture Alliance / dpa
Aktuell wird in der deutschen Politik die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes diskutiert, das eigentlich bis Ende des Jahres "durch" sein sollte, jetzt wird es wohl bis ins erste Halbjahr 2021 dauern.
Derzeit liegt noch kein offizieller Gesetzentwurf vor, inoffiziell natürlich schon. Ein Thema, welches schon vorab für Diskussionsstoff sorgte, ist die "Umlagefähigkeit" des Breitband-Anschlusses über die Miet-Nebenkosten.
Umlagefähigkeit 1.0
Wer zur Miete wohnt, zahlt mit den Nebenkosten, Strom, Wasser, Gas und Wärme und Kabelfernsehen, vielleicht sogar Internet und Telefon
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Das ist ein Beitrag, den alle Mieter eines Hauses bezahlen müssen: Egal, ob sie diesen Breitband-Anschluss auch wirklich nutzen oder nicht. Das kann typischerweise ein Koaxkabel-Anschluss für das "Kabelfernsehen" sein, möglicherweise kommt darüber auch das Internet und sogar das Telefon. Genaueres weiß der Vermieter oder die Hausverwaltung. Glasfaser bis in die Wohnung hinein, ist bis heute eher selten.
Ein Nachteil dieser Regelung ist, dass nur ein bestimmter Anbieter (der schon vor Jahren einen langlebigen Rahmenvertrag mit der Hausverwaltung geschlossen hatte), im Haus "präsent" ist und ein Monopol hat. Wer zu einem anderen Anbieter gehen möchte, kann dabei "Pech" haben (= "geht nicht") oder er bekommt von dem nur langsames Internet (falls überhaupt) z.B. über die klassische Telefonleitung aus Kupfer.
Im Zuge der Neuregelung war die Forderung aufgetaucht, diese Umlagefähigkeit abzuschaffen und somit Wettbewerb in den Häusern zu ermöglichen. Der Nachteil: Die Kosten für den Neubau oder die Instandhaltung einer Signalverteilanlage würden bei den Mietern hängen bleiben, die diese Anlage weiter wirklich nutzen wollen. Handelt es sich um Mieter mit geringem Einkommen, würden diese Kosten nicht mehr von der Sozialhilfe (Hartz IV) getragen. Die Folge könnte sein, dass diese Mieter auf den Anschluss und damit die Teilhabe am elektronischen Leben verzichten müssten.
BREKO: Umlagefähig 2.0
Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) sieht in einer Modernisierung der Regelung zur Umlagefähigkeit große Chancen für eine Beschleunigung des Glasfaserausbaus.
Aus Sicht des BREKO würde mit der ersatzlosen Streichung ein wichtiges Instrument verschenkt, um Kräfte für die Digitalisierung zu bündeln. Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) macht sich daher für eine Modernisierung der Regelung zur Umlagefähigkeit stark.
Erst kürzlich hatte der BREKO in seiner Marktanalyse für Deutschland eine Glasfaserquote von 13,5 Prozent ermittelt. Das sei ein positives Signal für den Glasfaserausbau. Der Wert zeige auch, dass weitere Anstrengungen und Verbesserungen der Rahmenbedingungen erforderlich sind, um die politischen Ziele, die Deutschland sich für die Versorgung mit moderner Glasfaserinfrastruktur bis in die Gebäude gesteckt hat, zu erreichen.
„In der Umlagefähigkeit steckt großes Potenzial, um dem Glasfaserausbau auch in den Städten, wo wir typischerweise eine Mehrfamilienhaus-Bebauung haben, einen Motivationsschub zu geben.
Die Vorstellungen des BREKO
So kann eine modernisierte „Umlagefähigkeit 2.0“ aus Sicht des BREKO aussehen:
- Die Abrechnung der Kosten eines Breitbandanschlusses über die Betriebskosten soll zukünftig an neue Investitionen in Glasfasernetze bis in die Gebäude und Wohnungen hinein gekoppelt werden Die Unternehmen, die Gebäude, insbesondere Mehrfamilienhäuser, mit echten Glasfaseranschlüssen anbinden, sollen die Kosten dafür weiterhin über die Betriebskosten abrechnen können.
- Die Umlage soll nicht „unendlich“ gelten, sondern nur für den Zeitraum, der dem Wert der Investitionen in neue Glasfaserinfrastruktur Rechnung trägt.
- Um Anreize für Kooperationen und große Angebotsvielfalt zu schaffen, sollten Unternehmen, die anderen Anbietern und deren Kunden offenen Netzzugang (Open-Access) gewähren, länger von der Umlagefähigkeit profitieren können.
Das Geschäftsmodell der Kabelnetzbetreiber war und ist bislang die feste Bindung an ihre Angebote auf ihren Leitungen. Die Leistungskosten können so über die monatlichen Kosten für Anschluss und Dienste (Telefon, Internet, TV-Empfang, Filme etc.) finanziert werden.
Gebäudeeigentümer und Wohnungsbaugesellschaften können den Wert ihrer Immobilien durch zukunftsfähige Infrastruktur bewahren oder steigern. Viele Mieter wollen irgendwann Glasfaser, warum also nicht gleich jetzt bauen lassen?
Eine Einschätzung (von Henning Gajek)
Die Umlagefähigkeit 2.0 wäre eine gute Idee. Aktuell werden viele Kabelanlagen nur unzureichend gewartet oder es dauert ewig, bis bei Störungen jemand diese wieder instand setzt. Manche Anbieter scheinen lieber von ihren oft als "zu hoch" empfundenen Tarifen für Inhalte oder Dienste leben zu wollen. Für die Qualität der Leitungen wird wenig ausgegeben.
Das könnte sich mit der Umlagefähigkeit 2.0 ändern. Auch dem Hauptkonkurrenten der privaten Anbieter der Telekom sollte der Vorschlag gefallen. Weniger glücklich könnte Vodafone sein, die durch Zukäufe bei Kabel Deutschland und UnityMedia zum "Marktführer" im Hausverteilungs- und Versorgungsmarkt wurden. Jetzt könnten die Karten neu gemischt werden.