Telekommunikationsgesetz

TK-Gesetz: BREKO fordert Umlagefähigkeit 2.0

Das neue TKG sieht einen Wegfall der Umla­gefä­hig­keit der TV- und Kabel­netz­kosten in Miets­häu­sern vor. Das hätte für bestimmte Gruppen Nach­teile. Der BREKO will das Geld für den Glas­faser­ausbau einsetzen.
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Wer zur Miete wohnt, zahlt mit den Nebenkosten, Strom, Wasser, Gas und Wärme und Kabelfernsehen, vielleicht sogar Internet und Telefon Wer zur Miete wohnt, zahlt mit den Nebenkosten, Strom, Wasser, Gas und Wärme und Kabelfernsehen, vielleicht sogar Internet und Telefon
Foto: Picture Alliance / dpa
Aktuell wird in der deut­schen Politik die Novel­lie­rung des Tele­kom­muni­kati­ons­gesetzes disku­tiert, das eigent­lich bis Ende des Jahres "durch" sein sollte, jetzt wird es wohl bis ins erste Halb­jahr 2021 dauern.

Derzeit liegt noch kein offi­zieller Gesetz­ent­wurf vor, inof­fiziell natür­lich schon. Ein Thema, welches schon vorab für Diskus­sions­stoff sorgte, ist die "Umla­gefä­hig­keit" des Breit­band-Anschlusses über die Miet-Neben­kosten.

Umla­gefä­hig­keit 1.0

Wer zur Miete wohnt, zahlt mit den Nebenkosten, Strom, Wasser, Gas und Wärme und Kabelfernsehen, vielleicht sogar Internet und Telefon Wer zur Miete wohnt, zahlt mit den Nebenkosten, Strom, Wasser, Gas und Wärme und Kabelfernsehen, vielleicht sogar Internet und Telefon
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Das ist ein Beitrag, den alle Mieter eines Hauses bezahlen müssen: Egal, ob sie diesen Breit­band-Anschluss auch wirk­lich nutzen oder nicht. Das kann typi­scher­weise ein Koax­kabel-Anschluss für das "Kabel­fern­sehen" sein, mögli­cher­weise kommt darüber auch das Internet und sogar das Telefon. Genaueres weiß der Vermieter oder die Haus­ver­wal­tung. Glas­faser bis in die Wohnung hinein, ist bis heute eher selten.

Ein Nach­teil dieser Rege­lung ist, dass nur ein bestimmter Anbieter (der schon vor Jahren einen lang­lebigen Rahmen­ver­trag mit der Haus­ver­wal­tung geschlossen hatte), im Haus "präsent" ist und ein Monopol hat. Wer zu einem anderen Anbieter gehen möchte, kann dabei "Pech" haben (= "geht nicht") oder er bekommt von dem nur lang­sames Internet (falls über­haupt) z.B. über die klas­sische Tele­fon­lei­tung aus Kupfer.

Im Zuge der Neure­gelung war die Forde­rung aufge­taucht, diese Umla­gefä­hig­keit abzu­schaffen und somit Wett­bewerb in den Häusern zu ermög­lichen. Der Nach­teil: Die Kosten für den Neubau oder die Instand­hal­tung einer Signal­ver­teil­anlage würden bei den Mietern hängen bleiben, die diese Anlage weiter wirk­lich nutzen wollen. Handelt es sich um Mieter mit geringem Einkommen, würden diese Kosten nicht mehr von der Sozi­alhilfe (Hartz IV) getragen. Die Folge könnte sein, dass diese Mieter auf den Anschluss und damit die Teil­habe am elek­tro­nischen Leben verzichten müssten.

BREKO: Umla­gefähig 2.0

Der Bundes­ver­band Breit­band­kom­muni­kation (BREKO) sieht in einer Moder­nisie­rung der Rege­lung zur Umla­gefä­hig­keit große Chancen für eine Beschleu­nigung des Glas­faser­aus­baus.

Aus Sicht des BREKO würde mit der ersatz­losen Strei­chung ein wich­tiges Instru­ment verschenkt, um Kräfte für die Digi­tali­sie­rung zu bündeln. Der Bundes­ver­band Breit­band­kom­muni­kation (BREKO) macht sich daher für eine Moder­nisie­rung der Rege­lung zur Umla­gefä­hig­keit stark.

Erst kürz­lich hatte der BREKO in seiner Markt­ana­lyse für Deutsch­land eine Glas­faser­quote von 13,5 Prozent ermit­telt. Das sei ein posi­tives Signal für den Glas­faser­ausbau. Der Wert zeige auch, dass weitere Anstren­gungen und Verbes­serungen der Rahmen­bedin­gungen erfor­der­lich sind, um die poli­tischen Ziele, die Deutsch­land sich für die Versor­gung mit moderner Glas­faser­infra­struktur bis in die Gebäude gesteckt hat, zu errei­chen.

„In der Umla­gefä­hig­keit steckt großes Poten­zial, um dem Glas­faser­ausbau auch in den Städten, wo wir typi­scher­weise eine Mehr­fami­lien­haus-Bebauung haben, einen Moti­vati­ons­schub zu geben.

Die Vorstel­lungen des BREKO

So kann eine moder­nisierte „Umla­gefä­hig­keit 2.0“ aus Sicht des BREKO aussehen:

  • Die Abrech­nung der Kosten eines Breit­band­anschlusses über die Betriebs­kosten soll zukünftig an neue Inves­titionen in Glas­faser­netze bis in die Gebäude und Wohnungen hinein gekop­pelt werden Die Unter­nehmen, die Gebäude, insbe­son­dere Mehr­fami­lien­häuser, mit echten Glas­faser­anschlüssen anbinden, sollen die Kosten dafür weiterhin über die Betriebs­kosten abrechnen können.
  • Die Umlage soll nicht „unend­lich“ gelten, sondern nur für den Zeit­raum, der dem Wert der Inves­titionen in neue Glas­faser­infra­struktur Rech­nung trägt.
  • Um Anreize für Koope­rationen und große Ange­bots­viel­falt zu schaffen, sollten Unter­nehmen, die anderen Anbie­tern und deren Kunden offenen Netz­zugang (Open-Access) gewähren, länger von der Umla­gefä­hig­keit profi­tieren können.
Die vorge­schla­gene Anpas­sung würde zu einer Win-Win-Situa­tion für Miete­rinnen und Mieter, Gebäude- und Wohnungs­eigen­tümer, Wohnungs­bau­gesell­schaften und zukunfts­ori­entierte Netz­betreiber führen. Eigent­lich logisch. Die Baukosten für den zukunfts­sicheren und nach­hal­tigen Glas­faser­anschluss würden auf mehr Schul­tern verteilt. Die Mieter können dann ihren Tele­kom­muni­kati­ons­anschluss bei dem Anbieter buchen, der ihnen am besten gefällt. Notwendig ist vorher eine Auftren­nung zwischen dem Betreiber der Anlage (Kabel­lei­tung, Signal­ver­stärker, Anschluss­dosen) und dem Liefe­rant von Inhalten (Telefon, Internet, TV, Media­thek)

Das Geschäfts­modell der Kabel­netz­betreiber war und ist bislang die feste Bindung an ihre Ange­bote auf ihren Leitungen. Die Leis­tungs­kosten können so über die monat­lichen Kosten für Anschluss und Dienste (Telefon, Internet, TV-Empfang, Filme etc.) finan­ziert werden.

Gebäu­deei­gen­tümer und Wohnungs­bau­gesell­schaften können den Wert ihrer Immo­bilien durch zukunfts­fähige Infra­struktur bewahren oder stei­gern. Viele Mieter wollen irgend­wann Glas­faser, warum also nicht gleich jetzt bauen lassen?

Eine Einschät­zung (von Henning Gajek)

Die Umla­gefä­hig­keit 2.0 wäre eine gute Idee. Aktuell werden viele Kabel­anlagen nur unzu­rei­chend gewartet oder es dauert ewig, bis bei Störungen jemand diese wieder instand setzt. Manche Anbieter scheinen lieber von ihren oft als "zu hoch" empfun­denen Tarifen für Inhalte oder Dienste leben zu wollen. Für die Qualität der Leitungen wird wenig ausge­geben.

Das könnte sich mit der Umla­gefä­hig­keit 2.0 ändern. Auch dem Haupt­kon­kur­renten der privaten Anbieter der Telekom sollte der Vorschlag gefallen. Weniger glück­lich könnte Voda­fone sein, die durch Zukäufe bei Kabel Deutsch­land und UnityMedia zum "Markt­führer" im Haus­ver­tei­lungs- und Versor­gungs­markt wurden. Jetzt könnten die Karten neu gemischt werden.

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