Netzaufbau verfehlt: BNetzA will "spürbare Konsequenzen"
Ein neuer 5G-Mobilfunkmast steht auf einem Hochhaus an der Kreuzung Mörsenbroicher Ei in Düsseldorf
picture alliance/dpa
Nicht nur in der Öffentlichkeit und bei den Handy-Kunden, sondern auch bei Politik und Behörden stellt sich nach und nach heraus: Die Netzbetreiber haben das Ziel beim Netzausbau verfehlt, dass ihnen mit der Lizenzvergabe mitgegeben worden war. Am Wochenende meldete die dpa, dass laut einem internen Papier der BNetzA eine Strafe von 50.000 Euro für jeden fehlenden Funkmasten erhoben werden könnte.
Doch so weit kommt es nun zunächst wohl nicht: Der Beirat der Bundesnetzagentur hat heute seine Stellungnahme zu dieser Thematik vorgelegt - und darin ist diese konkrete Strafe nicht erwähnt. Ohne Konsequenzen soll die Verfehlung der Netzausbau-Auflagen für die Betreiber allerdings nicht bleiben.
Erst einmal keine Geldstrafe
Der Beirat bei der Bundesnetzagentur hat laut einer heutigen Mitteilung der Behörde in seiner heutigen Sitzung "einstimmig die große Bedeutung der Versorgungsauflagen aus der vergangenen Frequenzauktion für die Mobilfunkversorgung in Deutschland bekräftigt" und "die eingehende Überprüfung deren Erfüllung gefordert".
Ein neuer 5G-Mobilfunkmast steht auf einem Hochhaus an der Kreuzung Mörsenbroicher Ei in Düsseldorf
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Die Erfüllung der Auflagen zu den Verkehrswegen beispielsweise sei "teilweise von der Mitwirkung Dritter abhängig". Hier sieht der Beirat "eine intensivere Abstimmung zwischen der Bundesnetzagentur und Akteuren wie der Deutschen Bahn AG als notwendig an".
Der Beirat erwartet, dass die Bundesnetzagentur die Gründe der Auflagenverfehlung für jeden Standort überprüft und dem Beirat für die Sitzung am 13. März "alle Ergebnisse schriftlich darstellt".
Gibts bei zukünftigen Frequenzvergaben strengere Auflagen?
Die aus der Aufarbeitung gewonnenen Erkenntnisse müssen aus Sicht des Beirats "gewichtig in die Ausgestaltung der kommenden Frequenzvergabe einfließen". Dies gelte sowohl für die Wahl und die Ausgestaltung des Vergabeverfahrens als auch für die Ausgestaltung und Kontrolle eventueller neuer Ausbauauflagen.
Die Bundesnetzagentur wird vom Beirat gebeten, die künftige Definition der technischen Parameter zur Präzisierung etwaiger Versorgungsauflagen "auf die Nutzungsanforderungen und das Nutzererlebnis auszurichten (Quality of Service)". Die Nutzerfahrung müsse "die Erfüllung der Versorgungsauflagen widerspiegeln", das sei "aktuell nicht der Fall". Zu der Definition der technischen Parameter sei in Zukunft "das Benehmen des Beirats herzustellen".
Ergebe sich, dass die fristgerechte Erfüllung der Versorgungsauflagen "größtenteils rechtlich und tatsächlich möglich gewesen wäre", sei dies für den Beirat "ein Signal dafür, darauf hinzuwirken, Änderungen an der bisherigen Handhabung von Frequenzvergaben und Versorgungsauflagen vorzunehmen."
Bußgelder nicht ausgeschlossen
Der Beirat erwartet je nach Ausmaß der Auflagenverfehlung von der Bundesnetzagentur in der Sitzung am 13. März "eine eingehende Befassung mit den Möglichkeiten ihres Sanktionskatalogs, zu denen auch Bußgelder zählen", und die Entscheidung, "insbesondere mit Blick auf die Verzögerungen bei der Inbetriebnahme der Basisstationen in 'weißen Flecken', transparent und nachvollziehbar für den Beirat zu begründen."
"Eine verlässliche, flächendeckende Mobilfunkversorgung ist sowohl für die Wirtschaft als auch für gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland von grundlegender Bedeutung", konstatierte der Beiratsvorsitzende Olaf Lies. "Soweit diese nicht erfüllt worden sein sollten, ist es Aufgabe der Bundesnetzagentur, spürbare Konsequenzen für die betreffenden Mobilfunknetzbetreiber zu prüfen. Auch für die Form und die Ausgestaltung zukünftiger Frequenzvergaben seien durch die Bundesnetzagentur Schlussfolgerungen aus Nichterfüllungen zu berücksichtigen", so Lies weiter.
Der Beirat bittet die Bundesnetzagentur in seiner Stellungnahme darüber hinaus, gemeinsam mit der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft und dem BMDV bis zur Beiratssitzung im Mai 2023 "standortgenau darzulegen, welche 'weißen Flecken' nach Erfüllung der aktuellen Versorgungsauflagen und Umsetzung der geplanten Förderprojekte verbleiben".
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