Auflagen

Netzaufbau verfehlt: BNetzA will "spürbare Konsequenzen"

Kein Netz­betreiber hat die Versor­gungs­auf­lagen bei der Lizenz­ver­stei­gerung erfüllt. Am Wochen­ende wurde bereits über konkrete Geld­strafen speku­liert. Doch noch hält sich die Bundes­netz­agentur zurück.
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Ein neuer 5G-Mobilfunkmast steht auf einem Hochhaus an der Kreuzung Mörsenbroicher Ei in Düsseldorf Ein neuer 5G-Mobilfunkmast steht auf einem Hochhaus an der Kreuzung Mörsenbroicher Ei in Düsseldorf
picture alliance/dpa
Nicht nur in der Öffent­lich­keit und bei den Handy-Kunden, sondern auch bei Politik und Behörden stellt sich nach und nach heraus: Die Netz­betreiber haben das Ziel beim Netz­ausbau verfehlt, dass ihnen mit der Lizenz­ver­gabe mitge­geben worden war. Am Wochen­ende meldete die dpa, dass laut einem internen Papier der BNetzA eine Strafe von 50.000 Euro für jeden fehlenden Funk­masten erhoben werden könnte.

Doch so weit kommt es nun zunächst wohl nicht: Der Beirat der Bundes­netz­agentur hat heute seine Stel­lung­nahme zu dieser Thematik vorge­legt - und darin ist diese konkrete Strafe nicht erwähnt. Ohne Konse­quenzen soll die Verfeh­lung der Netz­ausbau-Auflagen für die Betreiber aller­dings nicht bleiben.

Erst einmal keine Geld­strafe

Der Beirat bei der Bundes­netz­agentur hat laut einer heutigen Mittei­lung der Behörde in seiner heutigen Sitzung "einstimmig die große Bedeu­tung der Versor­gungs­auf­lagen aus der vergan­genen Frequenz­auk­tion für die Mobil­funk­ver­sor­gung in Deutsch­land bekräf­tigt" und "die einge­hende Über­prü­fung deren Erfül­lung gefor­dert".

Ein neuer 5G-Mobilfunkmast steht auf einem Hochhaus an der Kreuzung Mörsenbroicher Ei in Düsseldorf Ein neuer 5G-Mobilfunkmast steht auf einem Hochhaus an der Kreuzung Mörsenbroicher Ei in Düsseldorf
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Die Erfül­lung der Auflagen zu den Verkehrs­wegen beispiels­weise sei "teil­weise von der Mitwir­kung Dritter abhängig". Hier sieht der Beirat "eine inten­sivere Abstim­mung zwischen der Bundes­netz­agentur und Akteuren wie der Deut­schen Bahn AG als notwendig an".

Der Beirat erwartet, dass die Bundes­netz­agentur die Gründe der Aufla­gen­ver­feh­lung für jeden Standort über­prüft und dem Beirat für die Sitzung am 13. März "alle Ergeb­nisse schrift­lich darstellt".

Gibts bei zukünf­tigen Frequenz­ver­gaben stren­gere Auflagen?

Die aus der Aufar­bei­tung gewon­nenen Erkennt­nisse müssen aus Sicht des Beirats "gewichtig in die Ausge­stal­tung der kommenden Frequenz­ver­gabe einfließen". Dies gelte sowohl für die Wahl und die Ausge­stal­tung des Verga­bever­fah­rens als auch für die Ausge­stal­tung und Kontrolle even­tueller neuer Ausbau­auf­lagen.

Die Bundes­netz­agentur wird vom Beirat gebeten, die künf­tige Defi­nition der tech­nischen Para­meter zur Präzi­sie­rung etwa­iger Versor­gungs­auf­lagen "auf die Nutzungs­anfor­derungen und das Nutzer­erlebnis auszu­richten (Quality of Service)". Die Nutz­erfah­rung müsse "die Erfül­lung der Versor­gungs­auf­lagen wider­spie­geln", das sei "aktuell nicht der Fall". Zu der Defi­nition der tech­nischen Para­meter sei in Zukunft "das Benehmen des Beirats herzu­stellen".

Ergebe sich, dass die frist­gerechte Erfül­lung der Versor­gungs­auf­lagen "größ­ten­teils recht­lich und tatsäch­lich möglich gewesen wäre", sei dies für den Beirat "ein Signal dafür, darauf hinzu­wirken, Ände­rungen an der bishe­rigen Hand­habung von Frequenz­ver­gaben und Versor­gungs­auf­lagen vorzu­nehmen."

Bußgelder nicht ausge­schlossen

Der Beirat erwartet je nach Ausmaß der Aufla­gen­ver­feh­lung von der Bundes­netz­agentur in der Sitzung am 13. März "eine einge­hende Befas­sung mit den Möglich­keiten ihres Sank­tions­kata­logs, zu denen auch Bußgelder zählen", und die Entschei­dung, "insbe­son­dere mit Blick auf die Verzö­gerungen bei der Inbe­trieb­nahme der Basis­sta­tionen in 'weißen Flecken', trans­parent und nach­voll­ziehbar für den Beirat zu begründen."

"Eine verläss­liche, flächen­deckende Mobil­funk­ver­sor­gung ist sowohl für die Wirt­schaft als auch für gleich­wer­tige Lebens­ver­hält­nisse in Deutsch­land von grund­legender Bedeu­tung", konsta­tierte der Beirats­vor­sit­zende Olaf Lies. "Soweit diese nicht erfüllt worden sein sollten, ist es Aufgabe der Bundes­netz­agentur, spür­bare Konse­quenzen für die betref­fenden Mobil­funk­netz­betreiber zu prüfen. Auch für die Form und die Ausge­stal­tung zukünf­tiger Frequenz­ver­gaben seien durch die Bundes­netz­agentur Schluss­fol­gerungen aus Nicht­erfül­lungen zu berück­sich­tigen", so Lies weiter.

Der Beirat bittet die Bundes­netz­agentur in seiner Stel­lung­nahme darüber hinaus, gemeinsam mit der Mobil­funkin­fra­struk­tur­gesell­schaft und dem BMDV bis zur Beirats­sit­zung im Mai 2023 "stand­ort­genau darzu­legen, welche 'weißen Flecken' nach Erfül­lung der aktu­ellen Versor­gungs­auf­lagen und Umset­zung der geplanten Förder­pro­jekte verbleiben".

Die Meldungen der drei großen Netz­betreiber an die BNetzA

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