Kindgerechtes Internet für kleine Surfer
Auch Kinder können eine eigene E-Mail-Adresse haben. "Aus der sollte aber auf keinen Fall der richtige Name und das Alter hervorgehen", warnt Gieger. Sonst werden Kinder für Fremde leicht identifizierbar. Noch besser ist, wenn Kinder über zwei E-Mail-Adressen verfügen - eine für private Kontakte mit dem eigenen Namen und eine mit einem Spitznamen. Letztere kann im Internet angegeben werden, wenn das Kind sich etwa in einem Gästebuch einträgt. Kinder-E-Mail-Dienste sind beispielsweise ZUM-Grundschulpost und www.mail4kidz.de.
Messenger & Chat: Auf Angabe der persönlichen Daten achten
Mutter mit Kind am Laptop
Bild: Yuri Arcurs / fotolia.de
Für Instant Messenger interessieren sich
Kinder meist ab elf bis zwölf Jahren. Beim Ausfüllen des Profils
sollten die Mädchen und Jungen möglichst wenige persönliche Daten
angeben, rät Becker. Der Messenger muss so eingestellt werden, dass
nur bekannte Kontakte mit dem Kind chatten dürfen. Eine Anleitung dafür
steht auf der Webseite www.internet-abc.de unter dem Punkt "Wissen, wie's geht".
Für Kinder gibt es moderierte Chats. Dann beobachten geschulte Pädagogen die Kommunikation und greifen im Zweifelsfall ein. Im Chat dürfen Kinder niemals persönliche Daten weitergeben, warnt Schneider. Dazu gehören neben dem Namen, Anschrift und Alter auch die Schule. Und sie dürfen sich niemals mit Unbekannten verabreden.
Sicherheitseinstellungen: Eingeschränkte Rechte im Benutzerkonto
Indem das Kind eingeschränkte Rechte in einem eigenen Benutzerkonto bekommt, können Downloads unterbunden werden, erklärt Schneider. Außerdem verfügen Browser über Sicherheitseinstellungen. Wie die beim Internet Explorer aussehen, steht unter www.internet-abc.de [Link entfernt] . Daneben rät Schneider generell zu Filtersoftware für Kinder, vor allem, wenn diese unbeaufsichtigt surfen. Ein kostenloses Programm lässt sich unter www.fragfinn.de [Link entfernt] - "Kinderschutz" herunterladen.
Informationen zu Sicherheitseinstellungen gibt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI [Link entfernt] ).
Nutzungszeiten: Festgelegte Zeiten mit dem Kind vereinbaren
Die Nutzungszeiten sollten Eltern mit ihren Kindern aushandeln. Christoph Gieger rät, einen Wecker hinzustellen. "Dann können die Kinder besser einschätzen, wie lange sie surfen dürfen." Statt einer täglichen Surfzeit vereinbaren Eltern besser ein Wochenkontingent, rät Becker. "Dann kann das Kind am Wochenende auch mal zwei Stunden surfen, dafür aber die nächsten drei Tage nicht." Mehr Informationen zum Jugenschutz und wie Sie das Internet kindgerecht gestalten, erhalten Sie auf den Weibseiten www.jugendschutz.net [Link entfernt] und www.klick-tipps.net. [Link entfernt]