Handy-Nutzer

Durchgesetzt: Verbesserte Bedingungen für Handy-Nutzer

Rechtswidrige Klauseln in Kündigungsfristen müssen gestrichen werden
Von AFP / Marleen Frontzeck-Hornke

Mit Abmahnungen und Klagen vor Gericht hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erreicht, dass zahlreiche Mobilfunkanbieter rechtswidrige Klauseln etwa bei Kündigungsfristen oder dem Datenschutz aus ihren Verträgen streichen müssen. Fast 200 Bestimmungen hielten einer rechtlichen Bewertung nicht stand, erklärte der vzbv. Die Handyfirmen müssten ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchsichtiger und konkreter formulieren, ihre Kunden vorher über Kündigungen informieren und ihnen ordnungsgemäße Fristen bei Zahlungsverzug setzen.

Die Verbraucherschützer starteten im vergangenen Sommer eine "Abmahnaktion" gegen 19 Handyfirmen, teilte der Verband mit. Dabei stand das Kleingedruckte der Anbieter auf dem Prüfstein. Eine Sperrung bei einem Zahlungsverzug von 15,50 Euro beispielsweise oder eine fristlose Kündigung bei einer "missbräuchlichen Anschlussnutzung" waren rechtswidrig.

Für rund hundert beanstandete Klauseln unterzeichneten die Firmen vorgerichtlich eine Unterlassungserklärung. Wegen anderer Klauseln zog der Verband vor Gericht und erhielt nach eigenen Angaben in fast allen Fällen in erster Instanz Recht. Die Richter hätten sich dabei auch an der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs orientiert, wonach Verbraucher besser als bisher erkennen können müssen, mit welchen und mit wie vielen Änderungen in ihrem Vertrag sie rechnen müssen.

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