Airdata

Spiegel: Klage um die GSM-Frequenzen der Telekom

Airdata klagt gegen Entscheidungen der Bundesnetzagentur
Von Thorsten Neuhetzki

Streit um GSM-Frequenzen der Telekom Streit um GSM-Frequenzen der Telekom
Foto: teltarif.de
Bei der Verlängerung der GSM-Frequenzen der Telekom wurde gemauschelt. Das zumindest behauptet die in Stuttgart ansässige Airdata, die nun gegen eine Entscheidung der Bundesnetzagentur klagen will, wie der Spiegel in seiner heutigen Ausgabe berichtet. Airdata ist dabei kein Unbekannter, Klagen gegen Frequenzentscheidungen betreffen. Doch worum geht es bei der Klage?

Streit um GSM-Frequenzen der Telekom Streit um GSM-Frequenzen der Telekom
Foto: teltarif.de
Dem Spiegel-Bericht zufolge geht es nicht um die Vergabe der Handy-Frequenzen aus dem Jahr 1990, sondern um deren Verlängerung vor einigen Jahren. Diese seien verlängert worden, ohne dass sie in einem öffentlichen Verfahren ausgeschrieben worden seien. Der Airdata-Vorstand Christian Irmler wird in dem Bericht mit den Worten zitiert, es sei "getrickst und manipuliert" worden, um Wettbewerber aus dem Markt zu halten. Das Unternehmen fordere nun die Rückgabe von Teilen der Telekom-Lizenzen und deren neue Ausschreibung.

60,9 Millionen Euro soll die Telekom bezahlt haben, damit sei die Lizenz 2007 bis zum Jahr 2016 verlängert worden. Andernfalls wären die GSM-Frequenzen 2009 ausgelaufen. Gegen genau dieses Verfahren wendet sich nun Airdata. Denn andere Unternehmen hatten dadurch keine Chance, an die Frequenzen zu kommen.

Folgen einer Aberkennung der Frequenzen wäre gravierend

Eine Neuausschreibung bzw. Aberkennung der Frequenzen wäre für die Telekom fatal. Denn noch immer nutzt ein Großteil der Kunden diese Frequenzen zum Telefonieren. Gerade in ländlicheren Bereichen gibt es kein UMTS-Netz als Alternative zum GSM-Netz. Und auch ältere Telefone sind nicht in der Lage, mit einem anderen Netz zu kommunizieren. Die Abschaltung hätte hier gravierende Folgen. Ob es wirklich soweit kommt, ist unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen. Sollten die Gerichte wirklich Ungereimtheiten in den Verwaltungsakten - von 15 000 Seiten ist die Rede - finden, bliebe am Ende im Zweifel keine andere Wahl als eine öffentliche Ausschreibung der GSM-Frequenzen. Ob diese dann allerdings einem anderen Anbieter zugeschlagen würden, ist offen.

Auch E-Plus klagt gegen BNetzA-Entscheide

Airdata ist indes kein Unbekannter. Das Unternehmen hatte eigene kleine Netze zur Datenübertragung betrieben. Die 2,6-GHz-Frequenzen waren jedoch nicht verlängert worden und gehören zu dem Frequenz-Paket, das vergangenen Mai versteigert wurde. Airdata klagte gegen die Aberkennung der Funklizenzen. Airdata ist aber nicht der einzige, der sich an der Vergabepraxis von Frequenzen bei der Bundesnetzagentur stört. Wie berichtet will auch E-Plus gegen die Vergabe klagen - hier geht es allerdings vor allem um die LTE-Lizenzen.

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