App-Store-Qualität

Google Play: Dank neuen Richtlinien gute Apps finden

Oft ist es wie eine Nadel im Heuhaufen aufzu­stö­bern, wenn man eine gute App sucht. Das könnte sich ändern. Prah­lereien oder Vortäu­schungen der Entwickler sollen verboten werden.
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In Google Play gibt es zahl­reiche nütz­liche Apps, aber auch viele Mogel­packungen. Der virtu­elle Einkaufs­laden für Anwen­dungen und Spiele soll mit neuen Restrik­tionen an Qualität und Über­sicht gewinnen. Das Entwick­ler­studio veröf­fent­lichte einen Blog­bei­trag, der über die kommenden Ände­rungen infor­miert. Irri­tie­rende Anhängsel, welche etwa die „beste“ App über­haupt verspre­chen oder mittels der Auffor­derung „Down­load now!“ ein verpflich­tendes Herun­ter­laden sugge­rieren, sind demnächst tabu. Auch Preis­aktionen oder Verweise auf die eigene Posi­tion in Google Play sollen aus der Über­sicht verschwinden. Ferner gibt es neue Vorgaben für die Vorschau.

Weniger Bauern­fän­gerei bei Google Play

Solche Banner werden bald in Google Play verschwinden Solche Banner werden bald in Google Play verschwinden
Andre Reinhardt
Die Jagd nach Anwen­dern auf Androids App-Platt­form beginnt bereits inner­halb der Auflis­tung bezie­hungs­weise Such­ergeb­nisse. Manche Anwender lassen sich mit reiße­rischen Namen, bunten Bannern und viel­ver­spre­chenden Schlag­worten zum Down­load bewegen. Seriös ist eine solche Maßnahme nicht und kann sowohl dem Firmen­image als auch dem Nutzer schaden. So instal­lieren User etwa Apps, die ihnen doch nicht gefallen oder verpassen eine gute App, weil die Präsen­tation kein Vertrauen weckt. Google ist sich des Dilemmas bewusst und will mit den ab der zweiten Jahres­hälfte 2021 grei­fenden Anpas­sungen der Entwickler-Richt­linien entge­gen­steuern. Beispiele für einen guten und schlechten App-Eintrag Beispiele für einen guten und schlechten App-Eintrag
Google
Eine aktua­lisierte Orien­tie­rungs­hilfe verspricht, die „App-Qualität und Auffind­bar­keit auf Google Play“ zu verbes­sern. Es werden unter anderem Beispiel­gra­fiken präsen­tiert, an denen sich Soft­ware­unter­nehmen orien­tieren können. So werden reiße­rische Begriffe wie „top“ in der App-Über­schrift und wertende Attri­bute wie „#1“ vor dem Entwick­ler­namen nicht tole­riert. Unnötig verzierte Icons zum Anpreisen, etwa ein Pokal oder ein wertendes Banner im Symbol, gehören der Vergan­gen­heit an. Weitere uner­laubte Methoden beinhalten Emojis und zum Down­load auffor­dernde App-Titel. Die maxi­male Länge der App-Über­schrift wird auf 30 Zeichen geän­dert.

Neue Richt­linien der App-Vorschau

Neben der Auflis­tung verpasst Google auch der Vorschau neue Richt­linien. Diese betreffen die Grafiken, Screen­shots, Videos und Kurz­beschrei­bungen der Apps. Entwickler erhalten als Hilfe­stel­lung für einen opti­malen Teaser eine kleine Check­liste. So sollen sie sich etwa fragen, ob die Vorschau akkurat die Anwen­dung oder das Spiel reprä­sen­tiert oder genug Infor­mationen erhält, damit der User eine Entschei­dung bezüg­lich der Instal­lation fällen kann. Assets, die nicht den Restrik­tionen entspre­chen, seien untaug­lich, auf Google Play in Berei­chen wie den Start­bild­schirmen für Apps und Spielen beworben oder empfohlen zu werden.

Übri­gens: Tele­gram lässt sich nun ganz ohne Google Play herun­ter­laden.

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