Verunsicherung

Geräteversicherungen: Das Geschäft mit der Angst

Die Versicherung fürs Handy ist selten sinnvoll
Von dpa / Marie-Anne Winter

Die Stiftung Warentest hat Geräteversicherungen genauer untersucht. Bei der Handelsketten-Police räumt sich die Versicherung in den Bedingungen etwa das Recht ein, ein überholtes Ersatzgerät zu liefern oder den Zeitwert des Geräts zu erstatten, anstatt eine Reparatur zu bezahlen. Die Police kostet 90 Euro für fünf Jahre. Geht etwa ein 650-Euro-Fernseher im fünften Jahr kaputt, bekommt der Kunde lediglich 250 Euro.

Auch Onlinehändler bieten Geräteversicherungen an. Wer etwa bei einem großen Onlinemarktplatz ein Handy im Wert von 600 Euro kauft, kann das Gerät laut Stiftung Warentest für 73 Euro versichern. Bei einem Totalschaden im fünften Jahr bekommt er 40 Prozent des Kaufpreises ersetzt, also 240 Euro. "Man muss halt wissen, dass man nach ein paar Jahren nur noch einen Bruchteil des Neupreises bekommt", warnt Sittig. "Das ist ein Produkt mit begrenzter Sinnhaftigkeit."

Das Gerät geht zurück - was ist mit der Versicherung?

Es gibt aber auch Garantieverlängerungen, die bei den Warentestern recht gut abschneiden. Ein großer Elektronikversender etwa verlangt als Versicherungsbeitrag für ein 600-Euro-Handy einmalig verhältnismäßig günstige 29 Euro. In den Bedingungen sind Reparatur oder gleichwertiger Ersatz im Schadensfall festgeschrieben. "Die machen keine Schnörkel", sagt Sittig. "Das ist fair."

Wer online einkauft, hat ein zweiwöchiges Rückgaberecht. Er kann die Ware ohne Angabe von Gründen zurücksenden und bekommt sein Geld zurück. Doch was passiert mit der Geräteversicherung, wenn man das dazugehörige Gerät zurückgibt? Es sei unklar, ob damit auch automatisch der Versicherungsvertrag ungültig werde, sagt Sittig.

Er empfiehlt daher, beim Versicherungsvertrag ebenfalls vom Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. "Bei einem Versicherungsgeschäft habe ich auch immer ein Widerrufsrecht", erklärt Sittig. Das gelte ebenfalls zwei Wochen nach Abschluss.

Ohne einen Blick ins Kleingedruckte unterschreibt man keinen Versicherungsvertrag, mahnt BdV-Sprecherin Boss. "Man sollte die Bedingungen ganz genau durchlesen." Es gilt abzuwägen, ob Geräteversicherungen überhaupt notwendig sind. Existenziell wie die absolut notwendige Privathaftplicht seien sie auf keinen Fall.

Mehr zum Thema Verbraucher