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Diese Frequenzen werden 2020 neu vergeben

Im Frequenz-Kompass der BNetzA ist zu lesen, welche Frequenzbereiche für mobiles Breitband 2020 neu vergeben werden und welche Blöcke die Mobilfunker verlieren. Auch 2025 wird es Bewegung geben.
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Wie berichtet beschäftigt sich die Bundesnetzagentur bereits mit der Neuvergabe von Funkfrequenzen, die im Jahr 2020 ablaufen. Diese befinden sich im Spektrum um 2 GHz und werden momentan hauptsächlich für UMTS genutzt. Um den Marktteilnehmern die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben, hat die Bundesnetzagentur hierzu vor wenigen Tagen einen Frequenz-Kompass veröffentlicht.

In diesem Dokument ist genau aufgelistet, welche Frequenzspektren 2020 auslaufen und anschließen neu vergeben werden. Prinzipiell können hier sowohl die jetzigen Lizenzinhaber als auch Neueinsteiger zum Zug kommen. Die BNetzA ist dazu verpflichtet, ein objektives, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren durchzuführen. Die jetzige Frequenzverteilung haben wir hier zusammengestellt.

Diese Frequenzen werden neu vergeben

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Im 2-GHz-Bereich werden nach Auslaufen der aktuellen Nutzungsrechte diese gepaarten Frequenzen ab dem Jahr 2021 wieder verfügbar: 1920,3-1930,2 MHz / 2110,3–2120,2 MHz (2x 9,9 MHz), 1940,1–1950,0 MHz / 2130,1–2140,0 MHz (2x 9,9 MHz) und 1959,9–1979,7 MHz / 2149,9–2169,7 MHz (2x 19,8 MHz).

Der überwiegende Teil dieser gepaarten Frequenzen im 2-GHz-Band ist den Mobilfunknetzbetreibern auf Grundlage der UMTS/IMT-2000-Lizenzen zugeteilt. Diese sind bis zum Ende des Jahres 2020 befristet. Aufgrund der technologieneutralen Ausgestaltung der Frequenznutzungsrechte in den derzeit für den öffentlichen Mobilfunk gewidmeten Frequenzbereichen hat die BNetzA bereits die Voraussetzung dafür geschaffen, dass auch die gepaarten 2-GHz-Frequenzen schon jetzt für 5G-Dienste verwendet werden können.

Bei den ungepaarten 2-GHz-Frequenzen laufen 2020 aus: 1905,1 MHz–1920,1 MHz (1x 15 MHz). In Europa sind die ungepaarten 2-GHz-Bereiche allerdings nicht mehr für die Nutzung durch den drahtlosen Netzzugang vorgesehen und damit nicht länger für diesen Einsatzzweck verfügbar. Am 8. März 2016 hat die EU-Kommission den Durchführungsbeschluss (EU) 2016/339 erlassen, der das regelt. Darin heißt es: "Der ungepaarte Teil des terrestrischen 2-GHz-Bands mit den Frequenzbändern 1900-1920 MHz und 2010-2025 MHz, der Mobilfunkbetreibern in der Union zugewiesen worden war, ist in den meisten Mitgliedstaaten mehr als zehn Jahre lang von Mobilfunknetzen ungenutzt geblieben, wodurch wertvolle Funkfrequenzen brachliegen. Dies rechtfertigt neue Harmonisierungsmaßnahmen [...]. Sie zielen insbesondere darauf ab, genügend Frequenzen für die Programmproduktion und Sonderveranstaltungen (Programme Making and Special Events, PMSE) bereitzustellen." Dieses Spektrum wird also voraussichtlich nach 2020 für tragbare oder mobile drahtlose Videoverbindungen und kabellose Kameras freigegeben.

Diese Frequenzbereiche laufen 2025 ab

Im 2-GHz-Bereich wird es den nächsten großen Einschnitt im Jahr 2025 geben. Dann laufen die Lizenzen für folgende gepaarte Frequenzblöcke aus: 1930,2–1940,1 MHz / 2120,2–2130,1 MHz (2x 9,9 MHz) und 1950,0–1959,9 MHz / 2140,0–2149,9 MHz (2x 9,9 MHz). Auch zwei ungepaarte 2-GHz-Frequenzbereiche sind bis 2025 befristet: 1900,1 MHz–1905,1 MHz (1x 5 MHz) und 2010,5 MHz–2024,7 MHz (1x 14,2 MHz).

Diese Frequenzblöcke wird aller Voraussicht nach dasselbe Schicksal ereilen wie die oben genannten Blöcke, die 2020 ablaufen: Die gepaarten werden erneut für mobile Breitbanddienste vergeben, die ungepaarten werden dem Bereich der Veranstaltungstechnik zugeschlagen.

In einem ersten Schritt wird die BNetzA noch im Jahr 2016 Eckpunkte zur bedarfsgerechten Bereitstellung von Frequenzen für den Ausbau der digitalen Infrastrukturen veröffentlichen. Die Behörde wird sowohl den derzeitigen Marktteilnehmern als auch weiteren interessierten Unternehmen die Gelegenheit einräumen, sich frühestmöglich an der Gestaltung des Verfahrens zu beteiligen, um die 2-GHz-Frequenzen diskriminierungsfrei auf der Grundlage nachvollziehbarer und objektiver Verfahren bereitzustellen.

In unserer nächsten Meldung zum Frequenz-Kompass der BNetzA schauen wir uns an, was die Behörde im Frequenzbereich um 3,5 GHz plant und welche Frequenzbereiche weltweit für mobile Datendienste harmonisiert werden sollen.

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